Entscheidungsvorlage - FB 45/0114/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfonds: Anträge 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/301
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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19.05.2015
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Beschluss des Schulausschusses und des KJA vom 22.9.2009 wurde der Zukunftsfonds mit einer finanziellen Ausstattung in Höhe von 70.000 Euro eingerichtet. Für das Haushaltsjahr 2015 stehen aus haushaltsrechtlichen Gründen reduzierte Mittel in Höhe von 48.000 Euro zur Verfügung.
Der Zukunftsfonds sieht derzeit die Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen für folgende Situationen vor:
- Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs-und Teilhabepaket besteht.
- Zur Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen, für die Erstausstattung mit Babykleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
- Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Für innovative Projekte.
Die Mittel des Zukunftsfonds werden durch Antragstellung abgerufen, die von Institutionen wie zum Beispiel Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten u.a. eingereicht wird. Dabei ist die Bearbeitung der Anträge möglichst unbürokratisch zu gestalten. Anträge ab 2.000 Euro sind dem Schulausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Anträge unterhalb dieser Summe werden durch die Fachverwaltung beschieden.
2. Anträge unterschiedlicher Antragsteller:
Aufgrund der Zuschüsse der Vorjahre wird der Fonds mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 16.000 Euro für Klassenfahrten und Einzelanträge vorbelastet.
2015 | Diverse Schulen | Zuschüsse zu Klassenfahrten | 8.000 Euro |
2015 | Diverse Antragsteller | Einzelanträge | 8.000 Euro |
Summe |
|
| 16.000 Euro |
3. Anträge zum 01.05.2015:
Zum 01.05.2015 liegen folgende Anträge im Umfang über 2.000 Euro vor:
Eingang | Antragsteller | Projekt | Beantragtes Finanz-Volumen |
25.01.2015 | KGS Michaelsbergstraße | Flötenunterricht 2015/2016 | 6.024 Euro |
09.03.2015
| St. Leonhard Gymnasium | Schulküche-Kochen am St. Leonhard | 10.000 Euro |
Summe |
|
| 16.024 Euro |
Alle eingereichten Konzepte entsprechen grundsätzlich den Maßgaben des Zukunftsfonds.
4. Projektprüfung:
4.1 Der Antrag der KGS Michaelsbergstraße soll den Flötenunterricht für das Schuljahr 2015/2016 sichern. Die Antragstellung erfolgt jedoch zum 5. Mal in Folge.
4.2 Das St. Leonhard Gymnasium möchte eine Schulküche in die Schulmensa integrieren. Die Schule konnte bereits in den vergangenen Jahren im Rahmen eines Förderprojektes positive Erfahrungen mit einem Kochangebot sammeln, weil die Möglichkeit bestand, die Schulküche in der Franzstraße zu nutzen. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr.
Da die schuleigene Mensaküche an zwei Tagen in der Woche nicht in Betrieb ist, entstand die Idee, diese Zeit zu nutzen, um den Förderunterricht im Rahmen des Projektes „Kochen am Sankt Leonhard“ wieder aufleben lassen.
Der Förderunterricht wurde von besonders leistungsstarken Schülerinnen und Schülern genutzt, um französische Speisen anzufertigen. Die französischsprachigen Rezepte wurden in einem Kochbuch festgehalten. Intention des Projektes ist es , den Schülern und Schülerinnen im Rahmen der Erziehungsarbeit die Zubereitung von Speisen zu vermitteln, die schmecken und gleichzeitig den Ansprüchen an eine moderne, gesunde Ernährung genügen.
5. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung 2015 und Folgejahre
Vor dem Hintergrund, dass der Zukunftsfonds in der Vergangenheit jeweils zu 100 % ausgeschöpft wurde und die zur Verfügung stehenden Mittel des Fonds aus haushaltsrechtlichen Gründen reduziert wurden, empfiehlt die Fachverwaltung
- den 1. Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
- den 2. und 3. Folgeantrag zu 75 % zu fördern
- ab dem 4. Antrag infolge auf 0 zu setzen.
Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.
Dies bedeutet im Folgenden:
Antragsteller | Projekt | Antrag | vorgeschlagene Fördersumme in Euro |
KGS Michaelsbergstraße | Flötenunterricht 2015/2016 | 4. Folgeantrag | 0 Euro |
St. Leonhard Gymnasium | Schulküche | 1. Antrag | 10.000 Euro |
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des St. Leonhard Gymnasiums in der angegebenen Höhe zu entsprechen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 48.000 € | 48.000 € | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,4 MB
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2
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öffentlich
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763,7 kB
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