Entscheidungsvorlage - FB 45/0122/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2015/2016 ein Betrag in Höhe von 123.440 € zur Verfügung gestellt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 15.05.2014 hat der Schulausschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Aachen vom 21.11.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1.                 Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung eines Ganztagsangebotes für ehemalige Schüler der Förderschule am Kennedypark im Bereich der Sek. I (Klasse 7 – 10) für das Schuljahr 2014/2015 ein Betrag in Höhe von 131.475 € zur Verfügung gestellt.

 

  1.                 Im Rahmen des Förderprogramms „Geld oder Stelle“ für  pädagogische Übermittagsbetreuung der Schule wird die Landesförderung seitens der Stadt um 5.790 € auf dann insgesamt 15.790 € aufgestockt.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015ff die dargestellten haushaltsneutralen Verlagerungen zur finanziellen Absicherung der auslaufenden Förderung für die ehemaligen Sek.I Jahrgänge der Förderschule Kennedypark vorzunehmen.

 

Die dem Beschluss zugehörige Vorlage ist beigefügt (Anlage 1). Im folgenden soll diese Beschlusslage nun für das Schuljahr 2015/2016 fortgeschrieben werden.

 

2. Ganztagsförderung an der Förderschule am Rödgerbach

Die Förderschule am Rödgerbach beinhaltet Ganztagsangebote sowohl im Primar – als auch Sekundär I Bereich. Aufgrund der verschiedenen Förderungsarten, den genehmigten aufbauenden Ganztag und den v.g. Beschlüssen des Rates und des Schulausschusses sind für den Bereich der (Ganztags-) Betreuung ab dem kommenden Schuljahr folgende vier Bereiche zu unterscheiden.

 

2.1.Betreuung im Rahmen des ganztägigen Angebotes für den Primarbereich der Förderschule (Klasse 1 bis Klasse 4)

Im abgelaufenen Schuljahr 2014/2015 sind am Standort Sonnenscheinstraße 1,5 Gruppen und am Standort Beginenstraße 1 Gruppe - insgesamt für die Förderschule Rödgerbach somit 2,5 Gruppen - verortet.

 

Nach Auswertung der Elternabfragen im Rahmen der Anmeldungen für das Schuljahr 2015/2016 ging  die Förderschule Am Rödgerbach davon aus, dass im kommenden Schuljahr ebenfalls 2,5 Gruppen erforderlich sind, um den angemeldeten Bedarf der Eltern an beiden Standorten nachkommen zu können. Die Finanzierung dieser Gruppen war im Rahmen der Planung der Ganztagsversorgung im Primarbereich der Förderschulen gesichert.

Entgegen dieser Planungen kommt am Standort Beginenstraße jedoch nur eine 0,5 Gruppe zu Stande, so dass sich die Förderung insgesamt um 0,5 Gruppen auf 2,0 Gruppe reduziert.  Damit einhergehend reduziert sich die städtische Förderung um 26.769,50 € (Anteil 0,5 Gruppe). 

 

2.1.1Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Verein betreute Grundschulen vom 16.06.2015

Um dem pädagogischen Auftrag einer OGS im Förderschulbereich gerecht werden zu können und entsprechendes Fachpersonal zu finanzieren, beantragt die Schule mit Schreiben vom 16.06.2015 (Anlage 3) einmalig die städt. Förderung um einen Betrag in Höhe von 4.000 € aufzustocken.

In Hinblick darauf, dass nur eine halbe Gruppe gefördert wird, jedoch der gesamte Betreuungszeitraum abgedeckt werden muss, ist dies nur schwer mit der Regelförderung leistbar. Verschärft wird die Problematik dadurch, dass der Teilstandort nicht in unmittelbarer Nähe liegt und zudem hostorienbedingt ein anderer OGS-Kooperationspartner als am Stammstandort Sonnenscheinstraße vorhanden ist. Dies macht eine standortübergreifende personellen Lösung und Sicherstellung der Betreuungszeiten unmöglich.

 

2.1.2Empfehlung der Verwaltung

Unter Beachtung des Ratsbeschlusses,der o.a. Ausführungen und der besonderen Gesamtsituation der Schule befürwortet die Verwaltung diesen Antrag. Es wird empfohlen, der Schule für diese Betreuung im Rahmen des ganztägigen Angebotes für den Primarbereich über die grundsätzliche städt. Förderung hinaus für das Schuljahr 2015/2016 einmalig einen Betrag in Höhe von  zusätzlich 4.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung kann aus den unter Punkt 2.1 dargestellten weniger zu verausgabenden Mitteln in Höhe von 26.769,50 €. So könnten allen Eltern die notwendigen Betreuungsplätze am Standort Beginenstraße letztmalig angeboten und der Übergang zum Standort Sonnenscheinstraße angemessen vorbereitet werden.

 

2.2.Gebundene Ganztagsbetreuung (Klasse 5 bis Klasse 7) aus dem Programm „Geld oder Stelle“

Die Förderschule Am Rödgerbach ist eine Ganztagsschule im Aufbau. Zum Schuljahr 2015/2016 wird dementsprechend der Jahrgang 7 in den gebundenen Ganztag überführt.Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ kann für gebundene Ganztagsförderschulen grundsätzlich eine Förderung von bis zu einem Drittel des gesamten für den Ganztag zur Verfügung stehenden Stellenzuschlags gewährt werden. Die Fördermittel wurden bei der Bezirksregierung Köln beantragt.

 

2.3.Pädagogische Übermittagsbetreuung im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 8 bis Klasse 10) aus dem Programm „Geld oder Stelle“

Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ für die Sekundarstufe I standen der Förderschule am Rödgerbach bisher 10.000 € aus der Landesförderung zur Organisation und Durchführung der pädagogischen Übermittagsbetreuung (inklusive der Möglichkeit ergänzend außerordentlichen Ganztags- Betreuungsangebote zu organisieren) am Standort Beginenstraße zur Verfügung.

Dieser Betrag verringert sich  für das Schuljahr 2015/2016 auf 7.500 €, da der Jahrgang 7 in den gebundenen Ganztag wechselt und nur noch 3 statt 4 Jahrgänge aus diesem Programm gefördert werden.

 

2.3.1Antrag der Förderschule am Rödgerbach vom 07.05.2015

Die Schule beantragt mit Schreiben vom 07.05.2015 (Anlage 3) die Fördermittel des Landes von 7.500 € für die pädagogische Übermittagsbetreuung am Standort Beginenstraße, für das gesamte Schuljahr 2015/2016, aus kommunalen Mitteln auf den Vorjahreswert in Höhe von 15.790 € aufzustocken.

 

2.3.2Empfehlung der Verwaltung

Unter Beachtung des Ratsbeschlusses, den o.a. Ausführungen und der besonderen Gesamtsituation der Schule befürwortet die Verwaltung diesen Antrag. Es wird empfohlen, der Schule für diese pädagogische Übermittagsbetreuung über die Landesförderung hinaus für das Schuljahr 2015/2016 letztmalig einen Betrag in Höhe von  zusätzlich 8.290 € - zunächst - aus kommunalen Mitteln zur Verfügung zu stellen.

 

Sollten im Laufe des Schuljahres 2015/2016 andere Schulen ihre Fördermittel aus dem Programm Geld oder Stelle nicht vollständig verwenden, so steht es der Stadt als Schulträger frei, diese Mittel an andere Schulen um zu verteilen. Hierbei würde die Förderschule am Rödgerbach mit Priorität berücksichtigt und auf die freiwillige Förderung der Stadt angerechnet. So könnte ggfls. der kommunale Anteil reduziert werden, im günstigsten Fall komplett entfallen.

 

2.4Betreuungsangebote für ehemalige Schüler der Sek. I (Klasse 8 bis Klasse 10) der Förderschule am Kennedypark

Dem Ratsbeschluss vom 21.11.2012 folgend, sind für diese Schüler/Jahrgänge Ganztags-betreuungen auslaufend sicherzustellen. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt 3 Gruppen gebildet und mit einem Gesamtvolumen in Höhe  von 131.475 € aus kommunalen Mitteln zusätzlich gefördert.

 

2.4.1Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Driescher Hof vom 07.05.2015

Dem „auslaufenden“ Beschluss folgend, wäre eine solches gesichertes Nachmittagsangebot im kommenden Schuljahr nur noch für die Jahrgänge 8 bis 10 notwendig. Hierfür wären 2,5 Gruppen nach bisherigen Standard ausreichend.

Mit Schreiben vom 07.05.2015 (Anlage 2) werden kommunale Fördermittel im Umfang von 111.150 € beantragt.

 

2.4.2Empfehlung der Verwaltung

Der geltend gemachte Finanzbedarf in Höhe von 111.150 € kann analog der Förderbestimmungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung im Primarbereich von Seiten der Verwaltung nachvollzogen werden. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, der Schule am Rödgerbach für das Schuljahr 2015/2016 die beantragten Finanzmittel in Höhe von 111.150  zur Sicherstellung eines gesicherten Ganztagsangebotes für die ehemaligen Jahrgänge der Förderschule Kennedypark zur Verfügung zu stellen.

 

2.4.3Entwicklung für Folgejahre

Da die Förderschule am Rödgerbach eine Ganztagsschule im Aufbau ist, wird ab dem Schuljahr 2015/2016 dem “auslaufenden” Beschluß zur Folge jählich eine weitere Reduzierung der Nachmittagsbetreuung für ehemalige Kinder der Förderschule Kennedypark erfolgen.

Die Schließung des Standortes Beginenstraße zum Schuljahr 2016/2017 wird ebenfalls eine Verringerung der kommunalen Förderung mit sich führen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Zwischen Förderschule, Kooperationspartner und dem FB 45 besteht Einvernehmen darüber, dass die v.g. Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen kommunalen Mittel ausschließlich für das Schuljahr 2015/2016 gelten. Für das Schuljahr 2016/2017 wird eine Neueinschätzung im Kontext des Grundlagenbeschlusses vom 21.11.2012 vorgenommen werden.

 

Für das kommende Schuljahr 2015/2016 verteilen sich die Kosten wie folgt:

 

Betreuung im Rahmen des ganztägigen Angebotes für den Primarbereich4.000 €

Pädagogische Übermittagsbetreuung („Geld oder Stelle“)8.290

Ganztagsbetreuung für ehemalige Schüler der Förderschule am Kennedypark in der Sekundarstufe I              111.150

Gesamt123.440

 

Ausreichende Mittel stehen im Produkt Förderschulen zur Verfügung.

 

Es entfallen

 

auf das Hhj.  20155/12 = 51.433 €

 

auf das Hhj.  20167/12 = 72.007 €

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

277.000

277.000

831.000

831.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

569.500

569.500

1.616.200

1.616.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020?VOLFDNR=13809&selfaction=print