Entscheidungsvorlage - FB 45/0143/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Schulausschuss erkennt den Bedarf von Neu- und Erweiterungsbauten an der GGS Am Höfling im Zusammenhang mit der Bestimmung als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM) und die notwendigen strukturellen Verbesserungen des Raumangebotes im Offenen Ganztag durch die Umsetzung folgender Baumaßnahmen:

 

-          Einbau eines Aufzuges

-          Schaffung eines Pflegeraumes

-          Umbau/ Neubau der Pausenhalle zur (barrierefreien) Aula.

an.

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, nunmehr den Baubeschluss vorzubereiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 beschlossen, ab dem 01.08.2015 die GGS Am Höfling als Schwerpunktschule  für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM) zu bestimmen (Vorlage FB 45/0113/WP17).

Die Zustimmung der Oberen Schulaufsichtsbehörde zur Einrichtung liegt vor.

Im Schuljahr 2015/16 werden an der Schule fünf  Kinder mit dem Förderschwerpunkt  KM, vier Kinder mit dem Förderschwerpunkt GE sowie ein Kind mit beiden Schwerpunkten gefördert.

 

In der gleichen Sitzung hat sich der Schulausschuss dafür ausgesprochen, die vorhandene Pausenhalle zur multifunktionalen Nutzung im Offenen Ganztag auszubauen und hierbei auch notwendige Rahmenbedingungen der inklusiven Beschulung an dieser Schule zu berücksichtigen (Vorlage FB 45/0109/WP17).

 

  1. Vorgehen der Verwaltung

Das städt. Gebäudemanagement hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Schule die Umsetzung der nachfolgend genannten Baumaßnahmen geprüft und eine Kostenermittlung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen an der GGS Am Höfling  aus Dringlichkeitsgründen in der Sitzung des Schulausschusses am 24.02.2015 (Vorlage FB 45/0070/WP17) festgelegten Prioritätenliste vorgezogen wurden, ohne dass die Aspekte der ganzheitlichen Betrachtung der Schulgebäude außer Acht gelassen wurden.

 

-            Einbau eines Aufzuges

Durch die topografischen Gegebenheiten verschiebt sich der Neubau (OGS-Gebäude) zu dem Altbau um ein halbes Geschoss. Durch den Einbau eines Aufzuges in die Schnittachse dieser Gebäude kann die volle  Barrierefreiheit zwischen den beiden Gebäudeteilen erreicht werden. Hierdurch erübrigt sich u.a. auch der bisher notwendige Weg beim Aufsuchen der behindertengerechten Toilette um das Schulgebäude herum.

 

-            Schaffung eines Pflegeraumes

Durch Verkleinerung der vorhandenen Mädchen-Außentoiletten soll dort ein barrierefreier Pflegeraum geschaffen werden, der aus dem Foyer zugänglich ist. Zeitgleich mit der Umsetzung dieser Maßnahme sollen sowohl die verbleibenden Mädchentoiletten als auch die Jungentoiletten im Rahmen des Schulreparaturprogramms saniert werden. Hierbei ist beabsichtigt, in der Toilettenanlage der Jungen einen Putzmittelraum einzubauen. Der bisherige Putzmittelraum befindet sich im Verwaltungsbereich der Grundschule und soll dort zukünftig als Standort für den Kopierer genutzt werden; dieser steht zurzeit noch im Erste-Hilfe-Raum. In der Folge ist dadurch auch die Schaffung eines ordnungsgemäßen Sanitätsraumes möglich.

 

-            Neubau einer Pausenhalle/Aula

Die derzeitige Pausenhalle der GGS Am Höfling erfasst keine Nutzungsgenehmigung für schulische Zwecke. Sie soll zugunsten einer neuen multifunktionalen Mehrzweckaula niedergelegt werden und als Neubau eine umfängliche Nutzung für Angebote der Schule im Rahmen des Offenen Ganztags und des Unterrichts im Vormittag ermöglichen.

Der Neubau soll an gleicher Stelle wie die derzeitige Pausenhalle entstehen, allerdings mit größeren Abmessungen. Durch die Überwindung der Höhendifferenz (5 Stufen) vom Altbau - Haupttrakt in die neue Aula wird nicht nur die Barrierefreiheit zwischen den beiden Altbauten (Haupt- und Nebentrakt) geschaffen, sondern im Zusammenhang mit dem Einbau eines Aufzuges für das gesamte Schulgebäude. Durch die Barrierefreiheit zwischen den beiden Gebäudeteilen entsteht neben einer multifunktionalen Fläche  ein qualitativ hochwertiges Bindeglied zwischen den beiden Altbauten.

Hierdurch wird auch eine effektive ganztägige Nutzung der Räume im Nebentrakt gewährleistet und ein Ersatz der durch den Abriss  des abgängigen Pavillons wegfallenden Räume geschaffen.

Vertreter/innen des städt. Gebäudemanagement werden die Planung in der Sitzung vorstellen.

 

  1. Kostenermittlung

Differenziert nach Bauteilen ergeben sich folgende Kostenermittlungen.

 

-          Installation eines Aufzuges incl. Rückbau278.000,00 €

(Inklusionsmaßnahme)

-          Einrichtung eines Pflegeraumes incl. Rückbau der Toilettenanlage29.500,00 €

(Inklusionsmaßnahme, Schulreparaturprogramm)

-          Abriss und Neubau der Pausenhalle/ Aula772.000,00 €

(OGS- Maßnahme, Inklusionsmaßnahme)

 

Die bis 2016  indexierten Gesamtkosten belaufen sich somit auf 1.079.500,00 €.

Die benötigten Mittel werden als Gesellschafterdarlehen entsprechend zur Verfügung gestellt. Im lfd. Haushaltsjahr werden die in den v.g. Summen enthaltenen Planungskosten in Höhe von 150.000,00 € an E 26 überwiesen.

 

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahmen aus. Hierdurch können sowohl gute Voraussetzungen für die inklusive Beschulung in einer Schwerpunktschule (GE, KM) geschaffen als auch das Schulgebäude für eine nachhaltige multifunktionale Nutzung im Rahmen des Offenen Ganztages ertüchtigt werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die voraussichtlichen Investitionen stehen im Haushalt 2015 ff zur Verfügung bzw. sind für den Haushaltsentwurf 2016 ff angemeldet.

Im Einzelnen stehen die Mittel bei folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:

-            bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7, SK 7865 „Bau OGS Maßnahmen“

(Ansatz 2015 – 728.000,00 €, eingeplant 2016 – 1.000.000,00 €)

-            bei PSP-Element 5-030302-900-00800-900-1, SK 7865 „Inklusionsmaßnahmen“

(Ansatz 2015 – 150.000,00 €)

-            bei PSP-Element 5-030302-900-00100-990-5, SK 7865 „Inklusion“

(angemeldet 2016354.100,00 €)

-            -PSP-Element 5-030302-900-00800-900-1, SK 7831 „Inklusionsmaßnahmen“

(Ansatz 2015 – 40.000,00 €)

-            bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-1, SK 7865 „Schulreparaturprogramm“

(Ansatz 2015 – 833.300,00 €, eingeplant 2016 – 833.300,00 €)

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