Kenntnisnahme - FB 45/0145/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Schließung des Teilstandortes Beginenstraße der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum 18.10.2015 zu beschließen.

Er beauftragt die Verwaltung, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler, die im Ganztag beschult werden oder im Offenen Ganztag bzw. in der Übermittagsbetreuung angemeldet sind, weiterhin diese Angebote wahrnehmen können.

 

  1. Der Rat nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Schließung des Teilstandortes Beginenstraße der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum 18.10.2015.

Er beauftragt die Verwaltung, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler, die im Ganztag beschult werden oder im Offenen Ganztag bzw. in der Übermittagsbetreuung angemeldet sind, weiterhin diese Angebote wahrnehmen können.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Rates am 23.09.2015 soll die Tagesordnung durch den oben genannten Tagesordnungspunkt durch Beschluss des Rates erweitert werden, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die keinen Aufschub duldet.

 

Ausgangssituation:

Das Schulgebäude Beginenstraße soll ab sofort für Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Dies erfordert die endgültige Schließung des Teilstandortes Beginenstraße der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Am Rödgerbach. Auf den Ratsbeschluss vom 21.12.2012 (Rat/34/WP.16) wird Bezug genommen.

 

Nach bisheriger Planung soll der Teilstandort Beginenstraße der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum Schuljahr 2016/17 mit dem Hauptstandort Am Rödgerbach zusammen geführt werden.

Angesichts der derzeitig schwierigen Situation in der Flüchtlingsunterbringung hat der Verwaltungsvorstand empfohlen, die ursprünglich zum Schuljahresende 2015/2016 vorgesehene Schließung des Teilstandortes in der Beginenstraße bereits nach den Herbstferien umzusetzen.

 

Die aktuellen Schülerzahlen an der Beginenstraße erlauben es, diesen Schritt schon jetzt zu gehen.

Die Schulleitung sowie die Lehrkräfte der Schule werden im Einvernehmen mit der Schulaufsicht die Beschulung am Standort Rödgerbach mit allen Schülerinnen und Schülern der Schule bestmöglich vorbereiten, um die gemeinsame Beschulung im Schulgebäude Am Rödgerbach behutsam und pädagogisch sinnvoll zu gewährleisten.

Die Schulverwaltung beabsichtigt in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien einen Schulbus einzusetzen, um alle Schülerinnen und Schüler vom Schulgebäude Beginenstraße zum Schulgebäude Am Rödgerbach zu befördern. Bei Bedarf werden die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe bis längstens Mitte November weiterhin eine Beförderung in Anspruch nehmen können.

Die Ganztagsangebote für die Schülerinnen und Schüler am Standort Beginenstraße werden am Hauptstandort der Schule Am Rödgerbach aufrechterhalten.

 

Die Verwaltung sieht vor, den Schulausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2015 zu informieren und eine Empfehlung für den Ratsbeschluss zu erlangen. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Entstehende Mehrkosten (Möbeltransport, Einlagerung von Mobiliar - voraussichtlich bis zu 25.000,00 €), die durch das Freiziehen des Gebäudes zum jetzigen Zeitpunkt entstehen, können durch die Mehrerträge im Rahmen der Entlastungszahlungen des Bundes zur Unterstützung der Kommunen im Rahmen der Unterbringung der Flüchtlingen bei PSP-Element 1-050202-900-6 "Leistungen nach dem AsylBLG, FlüAG" gedeckt werden.

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