Kenntnisnahme - FB 45/0157/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage „Ausweitung der Schulsozialarbeit“ in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 24.03.2015 beschrieben, hat das Land Nordrhein-Westfalen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ein landeseigenes Förderprogramm aufgelegt, um „zielgruppenorientierte Sozialarbeit an Schulen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen zu gewährleisten“.

Vor dem Hintergrund der hierzu seitens des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) ergangenen Richtlinien wurden vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit Schreiben vom 22.06.2015 Mittel zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit bei der Bezirksregierung Köln, als zuständige Bewilligungsbehörde, beantragt. Zuvor hat sich der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 05.05.2015 ebenfalls mit der Thematik befasst.

 

Am 23.07.2015 erhielt der FB 45 telefonisch die Bestätigung, dass der Antrag bei der Bezirksregierung eingegangen sei. Obwohl die Antragshinweise ausdrücklich Kreise und kreisfreie Städte als „Zuweisungsempfangende“ ausweisen, wies die Bezirksregierung darauf hin, dass vor einer Bewilligung durch das MAIS noch geklärt werden müsse, ob die Stadt Aachen zur Abgabe eines eigenständigen Antrages überhaupt berechtigt sei.

 

Am 18.08.2015 erhielt die Stadt Aachen Kenntnis darüber, dass die StädteRegion durch die Bezirksregierung aufgefordert wurde, einen Gesamtantrag für die StädteRegion Aachen zu stellen, der auch das Fördervolumen der Stadt Aachen enthalten solle. Hierfür wurden der StädteRegion Aachen seitens der Stadt die entsprechenden Unterlagen übermittelt.

 

Dieser seitens der StädteRegion gestellte Gesamtantrag umfasst 8 Einzelanträge nämlich für StädteRegion Aachen Schulverwaltung, Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung sowie Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und den der Stadt Aachen. Im Antrag weist die StädtRegion Aachen als beantragende „zuständige Stelle“ darauf hin, dass das zur Verfügung gestellte Fördervolumen für die in Rede stehenden Maßnahmemonate nicht auskömmlich ist. Da die StädteRegion sich offensichtlich im Rahmen des bereitstehenden Fördervolumens bewegen muss, verweist sie in diesem Zusammenhang auf die zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Region verabredete und in den Vorjahren angewandte prozentuale Verteilung der Mittel. In diesem Rahmen wurden für die „Soziale Arbeit an Schulen“ in der Stadt Aachen für die Jahre 2015 bis 2017 1.937.733,-- EURO beantragt. Die StädteRegion teilt im Zusammenhang mit der durchschriftlichen Antragsübermittlung mit, dass sie nach Erhalt der Bewilligung kurzfristig einen Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Aachen abzuschließen gedenkt.

 

Zwischenzeitlich teilte die StädteRegion mit, dass ihr eine Mittelbewilligung vorliegt und, sobald Abwicklungsfragen mit der Bezirksregierung geklärt sind, man kurzfristig die Weiterleitung der Mittel an die Stadt Aachen vornehmen wird.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Derzeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Einzahlungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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