Entscheidungsvorlage - FB 45/0159/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag der KJG-Bildungshaus e.V. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 14.000,00 Euro zu entsprechen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

In der Kath. Jungen Gemeinde (KJG) schließen sich junge Menschen zusammen, um gemeinsam ihre Freizeit zu gestalten. Sie engagieren sich in Kirche, Gesellschaft und Politik, um ihre Vorstellungen von einer gerechten und lebenswerten Welt einzubringen. Damit das gelingt, unterstützt der KJG-Diözesanverband diese Arbeit durch Bereitstellung von Material und Personal. Die zumeist ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/innen der KJG-Aachen bieten unterschiedliche Kurse, Aktionen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Neben Freizeitaktivitäten wie Ferienfreizeiten oder Ferienspiele gibt es auch eine ganze Reihe thematischer Angebote, nicht nur für die verbandliche Jugendarbeit. Als Beispiele sind hier zu nennen „Coole Schule“ (Klartext im Klassenraum), Wochenenden für Kommunionkinder, Gruppenleiterkurse zum Erreichen der JuLeiCa, Herbstcamp für Mädchen und Vater- Kind- Wochenenden.

Mit dem Einhard Gymnasium und der Heinrich-Heine-Gesamtschule bestehen längerfristige Kooperationsverträge.

 

Der überwiegende Teil der Schulungsangebote des KJG-Diözesanverbandes findet im KJG- Bildungshaus in Steckenborn statt.

Die Gebäude in Steckenborn hat der KJG –Bildungshaus e.V. als Träger mit Sitz in Aachen 1995 vom Caritasverband gepachtet und 2012 erworben. Die Häuser wurden Ende der 60er Jahre in Fertigbauweise errichtet, entsprechend ist mittlerweile ihr Zustand.

Im Laufe der Jahre hat die KJG als Pächter und dann als Eigentümer einiges verändert.

 

2. Antragstellung

Das schon vor einigen Jahren begonnene Projekt der Modernisierung vor allem im energetischen Bereich soll nun schrittweise weitergeführt werden.

In 2014 wurde fast die gesamte Einscheibenverglasung durch Wärmeschutzverglasung ersetzt. Ein Dach wurde komplett erneuert und dabei gleichzeitig die Dachdämmung. Die alten Fußböden wurden größtenteils ausgetauscht. Diese Maßnahmen wurden nach Pos. 40 Stadtjugendplan mit 20.000 € bezuschusst.

In diesem Jahr sollen nun die restlichen Fenster, sowie das Dach des zweiten Hauses inclusive Dämmung und das Dach der Kickerhütte erneuert werden.

Bei den anstehenden Arbeiten werden ehrenamtliche Mitarbeiter der KJG  ihren Fähigkeiten entsprechend einbezogen, um das Verantwortungsgefühl für "ihr Haus" zu fördern.

Ein Großteil der Arbeiten muss jedoch aufgrund der notwendigen Fachkenntnisse durch Fachbetriebe durchgeführt werden.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Fachverwaltung

Die beantragten Maßnahmen sind notwendig. Der KJG-Bildungshaus e.V. hat seinen Sitz in Aachen, Eupener Straße 136 b.

Die mitten im Wald gelegene Anlage in Steckenborn bietet den Kindern und Jugendlichen einen Ort, an dem sie fernab von Zuhause in Begleitung von Übungsleitern die eingangs beschriebenen Angebote wahrnehmen können. Sie haben dort die Gelegenheit ohne Fernsehen, ohne Computer und ohne Handy ihre Freizeit miteinander in der Natur zu gestalten. Die Förderung von Kooperation und Kommunikation steht an erster Stelle. Dazu zählen gemeinschaftliche Aktivitäten wie Ausflüge, Lagerfeuer, gemeinsames Kochen und Essen.

Die Sanierung der Bildungshäuser ist dringend erforderlich um einen, für die heutige Zeit adäquaten Zustand vorhalten und auch weiterhin attraktive Angebote durchführen zu können.

Aus den vorgelegten Anlagen wird deutlich, dass das Haus gänzlich ohne öffentliche Mittel betrieben wird. Größere Sanierungsmaßnahmen sind aus dem zur Verfügung stehenden Etat nicht in Gänze zu stemmen.

Aufgrund der dort geleisteten hochwertigen pädagogischen Arbeit wird dem beschriebenen Antrag seitens der Fachverwaltung entsprochen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Lt. vorliegendem Finanzplan fallen Gesamtkosten in Höhe von 28.000 Euro an. Gemäß Pos. 40 des Stadtjugendplans ist die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 50 % der Gesamtsumme möglich. Der geforderte Eigenanteil in Höhe von 50 % wird aus Mitteln des Vereins und Eigenleistung in Form der Erneuerung des Daches der Kickerhütte erbracht. Somit verbleibt ein Förderbetrag in Höhe von 14.000 Euro.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der KJG – Bildungshaus e. V. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 14.000 Euro zu entsprechen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element: 5-060201-00200-900-1

Sachkonto: 78310000; (hier Pos. 40 Stadtjugendplan)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

44.000

44.000

132.000

132.000

0

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Auszahlungen

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0

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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