Entscheidungsvorlage - FB 45/0166/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bezuschussung der in der zweiten Jahreshälfte 2015 gestellten Erstanträge wie unter Punkt 7 der Vorlage vorgeschlagen.
     
  3. Der Schulausschuss beschließt die von der Fachverwaltung fortgeschriebenen Kriterien und beauftragt die Fachverwaltung ab 2016 entsprechend zu verfahren.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

In seiner Sitzung vom 19.05.2015 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien zur Vergabe der Zuschüsse zu überarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Am 22.09.2009 wurde der Zukunftsfonds mit Beschluss des KJA und Schulausschusses mit einer finanziellen Ausstattung in Höhe von 70.000 Euro eingerichtet.

 

Als Ziel des Zukunftsfonds wurde verankert, Familien mit geringem Einkommen in nachfolgend aufgeführten Situationen zu unterstützen:

 

  1. Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.

 

  1. Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babykleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).

 

  1. Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
     
  2. Zur Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen.

 

  1. Für innovative Projekte.

 

Die Mittel des Zukunftsfonds werden durch Anträge abgerufen, die von Institutionen wie zum Beispiel Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten u. a. eingereicht werden.

 

Dabei ist die Bearbeitung der Anträge möglichst unbürokratisch zu gestalten. Anträge ab 2.000 Euro sind dem Schulausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Anträge unterhalb dieser Summe werden durch die Fachverwaltung beschieden.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 stehen aus haushaltsrechtlichen Gründen reduzierte Mittel in Höhe von 48.000 Euro zur Verfügung.

 

In den vergangenen Jahren zeichnete sich ab, dass Anträge, die analog der Punkte 1-3 in der Fachverwaltung eingingen, sich unter 2.000 Euro bewegen. Erfahrungsgemäß werden jährlich bis zu 20.000 Euro hierfür verwandt.

 

Die unter 4. und 5. laufenden Anträge bewegen sich in der Regel knapp unter bzw. im fünfstelligen Eurobereich. Hierbei ist festzustellen, dass Antragsteller den Zukunftsfonds nicht als Anschub- sondern Regelfinanzierung betrachten. Auch die Möglichkeit, sowohl Musikinstrumente als auch den Musikunterricht (hier die Kosten der Musikschule) zu finanzieren, wird in jedem Jahr vollumfänglich in Anspruch genommen.

 

Da die durch den Schulausschuss genehmigungspflichtigen Anträge während des gesamten Jahres eingehen, ist es erforderlich, dass mindestens zweimal pro Jahr der Ausschuss entsprechend über die Anträge entscheidet. Durch dieses Prozedere ist es nicht möglich, die Anträge einheitlich einer Prüfung und Empfehlung zu unterziehen und sie damit entsprechend zu bezuschussen.

 

2. Vorschlag der Verwaltung

 

Dies soll - beginnend ab 2016 - wie folgt geändert werden.

 

  • Anträge über eine Bezuschussungssumme in Höhe von 2.000 Euro werden einmal jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt. Über diese neue Verfahrensweise sollen über Bekanntgabe und Werbung in der Aachener Presse potentielle Antragsteller informiert werden.
     
  • Für Einzelanträge/Klassenfahrten werden durch die Fachverwaltung zu Beginn des Jahres 18.000 Euro gebunden.
     
  • Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten werden berücksichtigt.

    Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. Einbindung im Rahmen des offenen Ganztags.
     
  • Innovative Projekte (z. B. generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt) werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.

 

3. Anträge unterschiedlicher Antragsteller

 

Für Klassenfahrten und diverse Einzelanträge wurde bislang ein Gesamtbetrag von 26.676,00 Euro verausgabt:

 

2015

Diverse Antragsteller

Diverse Zuschüsse (u. a. Klassenfahrten)

26.676 Euro

 


4. In 2015 wurde folgender Antrag über 2.000 € nach Beschluss des Schulausschusses vom 09.03.2015 bezuschusst:

 

Eingang

Antragsteller

Projekt

Beantragtes Finanz-Volumen

09.03.2015

 

St. Leonhard Gymnasium

Schulküche-Kochen am St. Leonhard

7.000 Euro

 

Das bisherige Zuschussvolumen umfasste folglich 33.676 Euro. Dem Fonds stehen somit noch 14.324 Euro zur Verfügung.

 

5. Zum 17.11.2015 liegen folgende Anträge über 2.000 Euro vor:

 

Eingang

Antragsteller

Projekt

Beantragtes Finanz-Volumen

20.05.2015

Städt. Kath. Grundschule Hanbruch

Alle auf einen Streich - 1. Hanbrucher Streicherklasse

10.176 Euro

03.06.2015

Heinrich-Heine-Gesamtschule

Profiklasse

Musik

7.000 Euro

19.06.2015

GGS Schönforst

Streicher? Klasse!

10.000 Euro

Summe

 

 

27.176 Euro

 

6. Projektprüfungen

 

6.1 Die katholische Grundschule Hanbruch richtet zum laufenden Schuljahr 2015/2016 eine Streicherklasse ein und beantragt erstmalig eine Unterstützung aus dem Zukunftsfonds.

 

6.2 Die Heinrich-Heine Gesamtschule beabsichtigt für das Schuljahr 2015/16 eine Profiklasse „Musik“ einzuführen. Wichtiger Bestandteil der Musikklasse ist das Erlernen eines Instruments. Zur Verwirklichung des Projektes wird ein Schulinstrumentarium benötigt. Vorliegend handelt es sich um einen Erstantrag.

 

6.3 Die GGS Schönforst beantragt zur Fortführung der Streicher? Klasse! zum 8. Mal in Folge Projektmittel aus dem Zukunftsfonds.


 

Alle eingereichten Konzepte entsprechen grundsätzlich den Maßgaben.

 

Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist anzumerken, dass der KGS Michaelsbergstraße eine Bezuschussung ihres Projektes ab dem 4. Antrag infolge abgelehnt wurde.

 

7. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung 2015

 

Der Zukunftsfonds verfügt zzt. noch über Mittel in Höhe von 14.324 Euro. Die Verwaltung empfiehlt folglich, die Erstanträge der Kath. Grundschule Hanbruch und der Heinrich-Heine-Gesamtschule positiv zu bescheiden.

 

Eingang

Antragsteller

Projekt

Antrag

Vorgeschlagene Fördersumme in Euro

20.05.2015

Städt. Kath. Grundschule Hanbruch

Alle auf einen Streich - 1. Hanbrucher Streicherklasse

1. Antrag

7.000 Euro

03.06.2015

Heinrich-Heine-Gesamtschule

Profiklasse

Musik

1. Antrag

7.000 Euro

19.06.2015

GGS Schönforst

Streicher? Klasse!

8. Antrag

0 Euro

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

48.000 €

48.000 €

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

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0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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