Kenntnisnahme - E 42/0028/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Julius Berg, Bismarckstr. 153, Gustav Hartog, Ottostr. 77, Wally Hirtz, Krefelder Str. 33, Anna Walbaum geb. Kaufmann, Dr. Werner Josef Walbaum, Gisela Walbaum, und Klaus Siegmund Walbaum, Krefelder Straße 16, Frieda Cahn geb. Philipp und Hugo Cahn, Brabantstraße 46 sowie Selma Levy, geb. Simon, Albert Levy, Helga Levy, Else Levy und Henriette Levy, Alt-Haarener-Straße 191 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

  1. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Julius Berg, Bismarckstr. 153, Gustav Hartog, Ottostr. 77, Wally Hirtz, Krefelder Str. 33, Anna Walbaum geb. Kaufmann, Dr. Werner Josef Walbaum, Gisela Walbaum, und Klaus Siegmund Walbaum, Krefelder Straße 16, Frieda Cahn geb. Philipp und Hugo Cahn, Brabantstraße 46 sowie Selma Levy, geb. Simon, Albert Levy, Helga Levy, Else Levy und Henriette Levy, Alt-Haarener-Straße 191 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

Die Anträge sind somit als erledigt zu betrachten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die  eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.

Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

 

Mehrere Antragstellerinnen und Antragsteller haben jeweils unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag begründet, je einen „Stolperstein“ vor den letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürger
-Julius Berg, Bismarckstraße 153 in Aachen,

- Gustav Hartog, Ottostr. 77 in Aachen,

- Wally Hirtz, Krefelder Str. 33 in Aachen,

- Anna Walbaum geb. Kaufmann, Dr. Werner Josef Walbaum, Gisela Walbaum, und Klaus Siegmund Walbaum, Krefelder Straße 16 in Aachen sowie

- Frieda Cahn geb. Philipp und Hugo Cahn, Brabantstraße 46 in Aachen

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

Weiterhin hat die Arbeitsgruppe „Stolpersteine“ des Einhardgymnasiums in Aachen mit Schreiben vom 14.September 2015 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger

Selma Levy, geb. Simon, Albert Levy, Helga Levy, Else Levy und Henriette Levy, Alt-Haarener-Straße 191, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“
 

-ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit   einverstanden sind;

-          Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

-          Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

-          Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

 

vorliegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten von 120 € pro Stolperstein gehen nicht zulasten des städt. Haushalts bzw. des Wirtschaftsplans der VHS.

 

 

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Anlagen

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