Kenntnisnahme - FB 45/0175/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17), am 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) und am 19.05.2015 (FB45/0113/WP17) wurden Themen im Zusammenhang mit der  Möglichkeit der Bestimmung  von Schulen des Gemeinsamen Lernens erörtert.

 

Die Bezirksdirektorenkonferenz der Gymnasien hat nunmehr vorgeschlagen, folgende Gymnasien zu Schulen des Gemeinsamen Lernens zu bestimmen:

-          Couven-Gymnasium,

-          Kaiser-Karls-Gymnasium,

-          Anne-Frank-Gymnasium und

-          Geschwister-Scholl Gymnasium.

Unabhängig davon, dass  alle Gymnasien zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen und die Schulen auch entsprechend vorbereitet sind,  wird dieser Vorschlag von der Verwaltung befürwortet.

Angesichts zu erwartender Einzelvorschläge durch die Schulaufsicht (Inklusionsrunde) werden die  Plätze im Gemeinsamen Lernen gebündelt  und in der Folge die Zuweisung von personellen Ressourcen für die benannten Schulen ermöglicht und damit eine optimale Förderung gewährleistet.

Hiermit  ist weiterhin eine gute räumliche Verteilung gesichert und es ist zu erwarten, dass damit die
Schulform Gymnasium die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf abdecken kann.

 

2. Empfehlung der Verwaltung

Die Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen sollten  darüber hinaus in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte grundsätzlich geeignet sein.

 

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, ab 01.08.2015 die vier städtischen Gymnasien

-          Couven-Gymnasium,

-          Kaiser-Karls-Gymnasium,

-          Anne-Frank-Gymnasium und

-          Geschwister-Scholl Gymnasium

für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen  zu benennen.

An diesen Schulen sind grundständige  Voraussetzungen an Raum- und Ausstattungsbedarf vorhanden.

Besondere Bedarfe an räumlicher und technischer Ausstattung sind im Bedarfsfall  sukzessive zu entwickeln.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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