Entscheidungsvorlage - FB 45/0205/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) bis zu einer Höhe von 23.500 € für die Gestaltung des Außengeländes der Kita Ferberberg.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) betreibt eine dreigruppige Kita ( 25 U3 Plätze; 15 ü3 Plätze). Bis zum Herbst letzten Jahres war die Einrichtung im städtischen Gebäude an der Süsterfeldstraße 99 untergebracht.

Durch die Veräußerung der Stadt Aachen von an das Gebäude angrenzenden Grundstücksflächen an einen Investor ist es erforderlich, dieses Gebäude abzureißen, so dass der SkF zum Auszug gezwungen war und für die Kita ein Ersatzstandort gefunden werden musste.

 

In gemeinsamer Abstimmung mit dem Gebäudemanagement, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie dem Träger wurde als Ersatzstandort das städtische Gebäude Ferberberg 9 in den Blick genommen.

Eine Nutzung des Gebäudes für die Kita war jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Gebäude für die Betreuung von U3 Kindern ertüchtigt wird. Sowohl von Seiten der Bauaufsicht als auch von Seiten des Landschaftsverbandes, der für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig ist, gab es hier entsprechende Forderungen.

Ein politischer Beschluss, das Gebäude Ferberberg als Ersatzstandort für die Kita Süsterfeldstraße herzurichten, wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.12.2014 gefasst

(vgl. FB 45(0047/WP17).

 

Basierend auf dem Beschluss wurde eine entsprechende Nutzungsänderung für das Gebäude beantragt und die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Herrichtung des Gebäudes und Ertüchtigung des Brandschutzes durch E 26 durchgeführt.

Der Träger übernahm hierbei die Renovierungsarbeiten sowie die entstandenen Umzugskosten.

 

Im Herbst 2015 konnte der Umzug erfolgen und der Betrieb wurde am Standort Ferberberg aufgenommen.

 

 

2. Antrag des SkF

 

2.1 Außenspielgeräte

Mit Schreiben vom 28.12.2015 beantragt der SkF einen Zuschuss zur Anschaffung von Außenspielgeräten.

Hintergrund ist, dass, wie im Schreiben des Trägers erläutert, die in der Süsterfeldstraße vorhandenen Außenspielgeräte aus Altersgründen nicht mehr für einen Abbau sowie Aufbau an einem anderen Standort geeignet waren. Hinzu kommt, dass die am Ferberberg verbliebenen Spielgeräte nach Überprüfung durch den TÜV nicht weiter genutzt werden durften. 

Der SkF hat ein Angebot für neue Spielgeräte eingeholt, dass sich auf 23.502,50 € beläuft.

 

Der Träger hat im Zuge der Renovierungsarbeiten des Gebäudes Ferberberg nach eigenen Angaben Eigenmittel in Höhe von 56.821,13 € investiert, so dass er für die Gestaltung des Außengeländes mit geeigneten Spielgeräten um einen städtischen Zuschuss in Höhe des Angebots (23.500 €) bittet.

 

2.2 Dauerhafter Verbleib am Standort Ferberberg

In seinem Schreiben führt der SkF weiter auf, dass von Seiten des Trägers der derzeitige Übergangsstandort Ferberberg gerne als dauerhafte Lösung genutzt werden würde.

 

 

3. Stellungnahme/Vorschlag der Verwaltung

 

3.1 Außenspielgeräte

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, den Antrag des SkF auf Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 23.500 € zu befürworten.

 

Für die Betriebsführung der Einrichtung ist es unabdingbar, dass ein geeignetes und altersgerecht gestaltetes Außenspielgelände vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Kita nur vorübergehend für die Auslagerung genutzt wird.

Die Anschaffung von Spielgeräten für den Außenbereich ist hierbei ein wichtiges Element.

Die angestrebte Gestaltung des Außengeländes ist auch bei einer Entscheidung für einen dauerhaften Verbleib der Kita an diesem Standort geeignet.

 

Über die Erbringung der Renovierungsleistung und den Einsatz von Eigenmitteln, hat der Träger sich mit finanziellen Mitteln in das Projekt eingebracht.

 

3.2 Dauerhafter Verbleib am Standort Ferberberg

Der Antrag des SkF, dauerhaft am Standort Ferberberg zu bleiben, ist vor einer Entscheidung sorgfältig zu prüfen.

 

Hierbei sind die Auswirkungen auf die Versorgungsquoten für die betroffenen Sozialräume (auch in Kombination mit einem 5-gruppigen Neubau am Campus West, der zunächst als Ersatzstandort vorgesehen war und aktuell ist) in den Blick zu nehmen. Eine Fertigstellung dieses Investorenprojekts ist für die erste Jahreshälfte 2018 vorgesehen, so dass die Kita frühestens dann „zurückziehen“ könnte.

Gleichzeitig ist von Seiten des Gebäudemanagements eine Prüfung erforderlich, in welchem Umfang bauliche Maßnahmen erforderlich sind und in welcher Höhe Kosten für diese Maßnahmen zu kalkulieren sind, um die derzeitige befristete bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung in eine dauerhafte Genehmigung zu überführen.

 

Der Antrag auf Verbleib am Standort Ferberberg wird der Politik nach Abschluss der vorgenannten Prüfungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Ausreichende Haushaltsmittel sind bei der folgenden Position im Haushalt etatisiert.

 

PSP-Element: 5-060101-900-00300-300-3, Sachkonto 78180000 (Städt. Zuschüsse an freie Träger)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020?VOLFDNR=14753&selfaction=print