Kenntnisnahme - FB 45/0206/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Schulausschuss nimmt die Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Grundlage

 

Gemäß des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist es die Aufgabe der GPA NRW, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Da der Bericht insbesondere darauf abzielt, haushaltskonsolidierende Prozesse zu unterstützen, steht die finanzwirtschaftliche Analyse verbunden mit dem Vergleich von Kennzahlen im Vordergrund.

 

In der durchgeführten überörtlichen Prüfung wurden bis zu 23 kreisfreie Städte zu diversen Aufgabenblöcken mit den dazu gehörenden, einheitlich definierten Grunddaten miteinander verglichen. Die Ergebnisse dieser Analyse werden im Prüfbericht als Feststellung, welche sowohl einen positiven als auch einen negativen Charakter haben kann, dargestellt. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung erforderlich machen, sind Beanstandungen i. S. d. § 105 VI GO NRW. Zu diesen kann die GPA NRW eine gesonderte Stellungnahme fordern.

 

Bei den im Prüfbericht genannten Empfehlungen handelt es sich aus Sicht der Gemeindeprüfungsanstalt um mögliche Verbesserungspotenziale.

 

 

  1. Stellungnahmen/Hinweise der Fachverwaltung zu den Prüfberichten

 

2.1 Allgemeine Hinweise

Die vorliegende Analyse der GPA NRW enthält keine Beanstandungen i. S. d. § 105 VI GO NRW. Die Verwaltung nimmt daher nur zu ausgewählten Bereichen Stellung oder gibt Hinweise. Im Übrigen steht die Fachverwaltung selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung.  

 

Die aus dem Jahre 2014 stammenden Prüfberichte basieren auf Daten der Jahre 2009 bis 2012. Im Fall der Stadt Aachen konnte aufgrund von Systemeinführungen nach 2009 teilweise erst auf Daten aus den Jahren 2011 und 2012 zurückgegriffen werden. Der Prüfbericht stellt somit aufgrund der überholten Datenlage nicht den aktuellen Stand dar. In fast allen Bereichen der Planung (Kindertagesstättenbedarfsplanung, Schulentwicklungsplanung; Jugendförderplan…) hat und gibt es enorme  Veränderungen und Weiterentwicklungen.

 

Zur Beurteilung einer langfristigen Entwicklung sind längere und vor allem aktuellere Datenreihen erforderlich.

 

Darüber hinaus wurden seitens der Verwaltung Abweichungen zwischen den von IT-NRW und dem Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erhobenen Einwohnerzahlen festgestellt, welche in einem Teil der Analyse zu Abweichungen im Ergebnis führen. Dieses Phänomen ist nicht unbekannt, aber noch nicht geklärt. Da es für die Stadt Aachen keine eigene jahrgangsbezogene Bevölkerungsprognose gibt, hat die GPA auf die Berechnungen von IT NRW zurückgegriffen.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass ein Benchmark auf einem so hohen Abstraktionsniveau nur bedingt aussagekräftig ist.  Die sehr unterschiedlichen Haushaltsstrukturen der Vergleichsstädte erschweren und verzerren die Analysen und Ergebnisse.  

 

 

2.2     Hinweise zum Prüfbericht „Jugend der Stadt Aachen

 

S. 4

Feststellung

„Die Angebotsplanung in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe bedarf mit Blick auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den jeweiligen Altersgruppen einer passgenauen und zeitnahen Aktualisierung.

Im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung muss sich die Stadt Aachen mittelfristig insbesondere in der U-3 Betreuung auf eine steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen einstellen.“

 

Die Fachverwaltung stellt fest, dass die Aktualisierung der Angebotsplanung fortlaufend im Rahmen der Jugendhilfeplanung inkl. der Erstellung und Aktualisierung entsprechender Planwerke (Kindergartenbedarfsplanung, Kinder- und Jugendförderplan, etc.) erfolgt.

 

 

S. 8

Aus Sicht der Fachverwaltung ist im Bereich der offenen Jugendarbeit eine Bezugsgröße Einrichtungen/10.000 Einwohner nicht zielführend. In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Einrichtungsformen ( OT und KOT ) und den damit verbundenen unterschiedlichen Größen der Einrichtungen und dem Einsatz von hauptamtlichen/ehrenamtlichen Kräften fehlt hier die Aussagekraft.

 

 

S. 13

Empfehlung

„Die Stadt sollte darauf hinwirken, dass alle Träger von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Kindertageseinrichtungen das KITA-Portal für die Anmeldung eines Kita-Platzes nutzen. Eine gemeinsame Nutzung erhöht die Transparenz bei der Vergabe der Kindergartenplätze und trägt perspektivisch zur Optimierung der Grundlagen für die Bedarfsplanung bei.“

 

Für das Jahr 2016 ist geplant, die bisher nicht am Kitaportal teilnehmenden Träger einzuladen, um ihnen das Verfahren vorzustellen und sie für die Mitarbeit zu gewinnen. Zurzeit nehmen 10 Kitas nicht am Verfahren teil.

 

 

 

 

 

 

S. 22

Empfehlung

„Die Stadt Aachen sollte die Einführung weiterer Einkommensstufen prüfen, um die wirtschaftlich leistungsfähigeren Eltern stärker an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Hierdurch kann die bestehende Finanzierungslücke im Rahmen der Elternbeiträge reduziert werden.“

 

Die Stadt Aachen ist der Empfehlung bereits nachgekommen und hat zum 01.08.2015 eine neue Beitragssatzung erlassen, die drei weitere Einkommensstufen beinhaltet und damit in der Lage ist, in den höheren Einkommensstufen auch höhere Elternbeiträge festzusetzen. Ob die Reduzierung der angesprochenen bestehenden Finanzlücke dadurch tatsächlich erreicht wird, kann verbindlich erst mit dem Abschluss der nachgelagerten Überprüfung der Einkommen aus dem Jahr 2016, die Mitte 2017 vorliegt, ausgewertet werden.

 

 

S. 27

Empfehlung

„Die Stadt Aachen sollte im Rahmen ihrer Bedarfsplanung und Angebotssteuerung den hohen Anteil der 45 Stunden Wochenbetreuung kritisch hinterfragen. Hierbei sollten die Jahreseinkommensgrenzen, die Elternbeitragssätze und die Zuordnung nach den Altersgruppen U-2 und Ü-2 einer Überprüfung unterzogen werden. Zur Bedarfsermittlung sollte ggf. ergänzend eine Elternbefragung durchgeführt werden.

Ferner ist zu überlegen, die Vergabe von 45 Stunden Betreuungsplätzen nach Prioritäten zu steuern.“

 

Die Problematik wurde durch die Verwaltung mit der KiTa-Planung 2015/2016 aufgegriffen. Mit der gerade vorgelegten Planung 2016/2017 wird deutlich, dass die von der Politik gewünschte Stabilierung des Platzanteils auf die Werte der KEP 2014/2015 gelungen ist. Über die beauftragte Erweiterung des Kita-Portals zur Erfassung des Elternwillens zum Zeitpunkt der Anmeldung, ist eine gezieltere Steuerung beabsichtigt. Die Altersgruppe U2/Ü2 gibt es zwischenzeitlich nicht mehr.

 

 

S. 28

Empfehlung

„Die Stadt Aachen sollte die Gewährungen freiwilliger Zuschüsse an freie Träger von Kindertageseinrichtungen kritisch auf ihre Notwendigkeit prüfen. Hierbei sollte verstärkt berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber den Kindergartenträgern grundsätzlich einen Eigenanteil zumutet. Der Kindergartenträger hat die in einem Kindergartenjahr nicht verwendeten Mittel gem. § 20a KiBiz einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren zur Aufgabenerfüllung zu nutzen.“

 

Die freiwilligen Zuschüsse an freie Träger bewegen sich knapp unterhalb des Mittelwertes der geprüften Kommunen. Im Rahmen des Runden Tisches wurde das Problem mit den großen Trägern von Kindertageseinrichtungen, Mitgliedern des Kinder- und Jugendausschusses und dem FB 45 erörtert. Dabei wurde deutlich, dass sich die Situation seit der Untersuchung durch die GPA NRW nach Einschätzung der freien Träger eher noch verschärft hat. Insgesamt wird die Frage der Finanzierung der Kitas und damit verbunden der Trägeranteile nun auch auf Landesebene geführt. Gerade in den letzten 3 Jahren hat es in der Stadt Aachen eine sehr kritische und umfangreiche Diskussion zu diesem Thema gegeben, ohne dass hierdurch eine Absenkung der Zuschüsse erreicht wurde. Eher ist ein weiterer Anstieg festzustellen.

 

 

S. 38

Feststellung

Die Stadt Aachen hat das Verfahren zum Kinderschutz für die Fachkräfte des Jugendamtes seit vielen Jahren ausführlich beschrieben und die verbindliche Anwendung geregelt. Die Verfahrensstandards werden fortlaufend den aktuellen Entwicklungen angepasst.

Die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Verfahrensregelungen zum Kinderschutz werden durch die Stadt Aachen erfüllt.

 

Vor dem Hintergrund der im Prüfbericht ausführlich beschriebenen Qualität der angewandten Standards und der Dokumentationspraxis, die bereits seit einigen Jahren angewandt wird, hat die GPA NRW in Anbetracht der vorgefundenen Prozess- und Dokumentationsqualität auf eine Einsichtnahme in Fallakten zum Kinderschutz“ verzichtet.

 

 

 

2.3          Hinweise zum Prüfbericht Schulen (und Sport) der Stadt Aachen

 

Allgemein über alle Schulformen hinweg:

Den Empfehlungen der GPA NRW, mögliche Änderungen in der Schulversorgungsstruktur der Stadt Aachen zu überprüfen, trägt die Stadt auf der Grundlage des Ratsantrages „Neuordnung der Aachener Schullandschaft“ und dem Schulgebäudescreening bereits in hohem Maße Rechnung.

 

S.3

Die von der GPA NRW zitierten Schul-Raumprogramme haben seit dem 01.01.2012 keine Gültigkeit mehr. Sie können, wenn überhaupt, nur noch als Erfahrungswert einfließen. Zwischenzeitlich sind die Anforderungen an die Flächen vielmehr noch gestiegen – Stichwort Inklusion, OGS und Ganztag.

Die Bezugsgröße BGF (Bruttogeschossfläche) beinhaltet die Gesamtfläche eines Gebäudes, einschließlich der Flurflächen, Treppenhäuser usw. Viele der Grundschulen in Aachen befinden sich in älterer Bausubstanz mit großen Flurflächen und teilweise auch zwei Treppenhäusern.

Andere wiederum verfügen, bedingt durch ihre geografische Lage, z. B. Schule am Lousberg und Gerlachschule (Hanglagen), über mehr Verkehrsflächen, als Schulen in eingeschossiger Bauweise. Insofern ist in diesen Gebäuden das Potenzial zur Flächenoptimierung begrenzt. Deutlich wird hierdurch, dass die Aussagekraft der Prüffeststellung vor diesem Hintergrund und den aktuellen Entwicklungen durchaus kritisch zu bewerten ist.

 

S.5

Die KGS Mataréstraße ist nicht im Gebäude der Montessori-Grundschule Eilendorf untergebracht. Daher ist der letzte Satz des 2. Absatzes auf Seite 5 nicht zutreffend.

 

S.6

Empfehlung

Durch die multifunktionale Nutzung von Klassenräumen kann die Stadt große Teile des von uns ausgewiesenen Potenzials realisieren. Auf zukünftige Neu- oder Erweiterungsbauten sollte die Stadt soweit wie möglich verzichten.

 

Es gibt keinen generellen Standard bei der Stadt Aachen, dass für eine OGS-Gruppe ein zusätzlicher Raum zur Verfügung stehen soll. Dies geschieht nur, wenn ohne bauliche Erweiterungen ausreichend Platz vorhanden ist. Im Übrigen ist die Schule durch multifunktionale Nutzungen gefordert, den Raumbedarf der OGS sicherzustellen.

Auf den Seiten 18 bis 23 des durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen Schulentwicklungsplans für die Primarstufe sind die Planungsgrundsätze für die Grundschulen aufgeführt und die multifunktionale Nutzung von Klassen- und Mehrzweckräumen bei ansteigender OGS-Auslastung festgeschrieben.

Darüber hinaus wurde auch die Klassenfrequenz an vielen Grundschulen wegen gemeinsamen Lernens und der Lage der Schulen in sozialen Brennpunkten abgesenkt. Dies hat kleinere Klassen und gesamtstädtisch eine höhere Klassenanzahl zur Folge.

 

 

S. 8

Empfehlung

Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Schülerzahlen die Schließung weiterer Standorte zu prüfen.

 

Mit Ablauf des Schuljahres 2015/16 werden nach Auflösung der Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck“ – Gemeinschaftshauptschule Kronenberg (RSD–GHS Kronenberg) noch drei Hauptschulstandorte existieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von den im Schuljahr 2015/16 gebildeten „Vorbereitungsklassen (VK)“ derzeit sieben an der RSD–GHS Kronenberg eingerichtet sind. An den drei dann noch verbleibenden Hauptschulen werden weiterhin zehn VK-Klassen eingerichtet. Zudem wird an der GHS Aretzstraße im Rahmen des Konzeptes „Schulischer Lernort für junge Flüchtlinge“ eine tagesstrukturierende Gruppe für Flüchtlinge untergebracht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass von über 300 Schülern (m/w), welche derzeit in Förderklassen beschult werden, ein Großteil mittelfristig in Regelklassen wechseln wird.

 

 

S. 9

Empfehlung

Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Aachen, die Realschulstandorte hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit zu prüfen und gegebenenfalls einen Standort zu reduzieren. Basis hierfür sollte eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung sein.

 

Die David–Hansemann–Schule wird mit Ablauf des Schuljahres 2015/16 endgültig geschlossen. An der Alkuinschule existieren derzeit zwei VK-Klassen; an der Hugo-Junkers-Realschule wird eine VK-Klasse gebildet.

 

 

S. 10

Empfehlung

Nach der Aktualisierung der Schülerprognose sollte die Stadt Aachen kritisch prüfen, ob alle Standorte der Gymnasien dauerhaft erforderlich sind.

 

Im Schuljahr 2016/17 werden die Gymnasien:

-          Anne-Frank-Gymnasium,

-          Couven-Gymnasium,

-          Geschwister-Scholl-Gymnasium und

-          Einhard-Gymnasium

Aufnahmeschulen für Schüler (m/w) mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Darüber hinaus sind am:

-          Anne-Frank-Gymnasium,

-          Couven-Gymnasium,

-          Geschwister-Scholl-Gymnasium,

-          Inda-Gymnasium und

 

VK-Klassen eingerichtet. Der hier zusätzlich erforderlich werdende Raumbedarf ist beim Benchmark der Bruttogrundfläche zu berücksichtigen.

 

 

S. 11

Empfehlung

In Abhängigkeit von der aktualisierten Schülerprognose sollte die Stadt Aachen die Flächensituation in den Gesamtschulen untersuchen. Sofern Räumlichkeiten in größerem Umfang nicht für schulische Zwecke benötigt werden, sollte die Stadt Möglichkeiten alternativer Nutzungen prüfen.

 

 

Die 4. Aachener Gesamtschule, die mit Beginn des Schuljahres 2011/12 eingerichtet wurde, verzeichnet bisher, wie die Gesamtschule Brand und die Maria-Montessori-Gesamtschule, in den Anmeldeverfahren Anmeldeüberhänge, die durch Aufnahmen u. a. in der Heinrich-Heine-Gesamt-schule kompensiert werden können. Bei der Prüfung der Raumbedarfe ist zu berücksichtigen, dass die Gesamtschulen bis zu drei Schüler (m/w) mit besonderem Unterstützungsbedarf pro Klasse beschulen. An der Heinrich-Heine Gesamtschule sind zwei VK-Klassen eingerichtet. Im kommenden Schuljahr sollen weitere VK-Klassen in der Gesamtschule Brand, der Maria-Montessori-Gesamtschule und in der 4. Aachener Gesamtschule eingerichtet werden. Dies ist bei der Prüfung der Flächensituation zu berücksichtigen.

 

 

S. 19

Im Rahmen des Schulscreenings im Kontext mit der Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft werden die von der GPA in diesem benannten diese Aspekte berücksichtigt.

Die Faktoren

-          zusätzliche Flächen für den Unterricht für Schüler (m/w) mit besonderem Unterstützungsbedarf,

-          die Beschulung und Integration von Flüchtlingen und

-          der weitere Ausbau des Ganztags im Primarbereich

erschweren die Realisierung der ausgewiesenen Potenziale.

 

Die empfohlene Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen wird derzeit erarbeitet.

Die ermittelten Flächenkennzahlen sind angesichts geänderter Rahmenbedingungen und neuer

Entwicklungen neu festzusetzen.

 

Sich ergebende Raumbedarfe werden vorrangig durch multifunktionale Nutzung und durch bauliche Anpassungen im Bestand abgedeckt.

Die Größe der Schulgebäude und der Leitgedanke „kurze Beine, kurze Wege“ erschweren eine Optimierung der Flächenkennzahlen durch Ausbau von Grundschulstandorten.

Im weiterführenden Schulbereich sind Handlungsbedarfe von veränderten Rahmenbedingungen und insbesondere vom Wahlverhalten der Eltern abhängig.

 

 

S. 24/25

Empfehlung

Die Stadt Aachen sollte eine Modifizierung der Vereinbarung prüfen. Sofern tatsächlich eine Subvention des Verkehrsunternehmens gewünscht ist, sollte dies transparent und von den Schülerbeförderungskosten getrennt erfolgen.

 

Die Ergebnisse sind Folge des Komplementärangebots School & Fun Ticket“ für alle Schüler an Aachener Schulen. Die bisherige Zusammenarbeit mit der ASEAG hat sich bewährt und nutzt vorhandene Strukturen. Eine Veränderung würde erhebliche Verwaltungsaufwände bei der ASEAG und der Stadt nach sich ziehen, ohne dass hierüber aus Sicht des Gesamthaushaltes ein positiver Effekt zu erwarten wäre.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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