Kenntnisnahme - FB 45/0208/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  3. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  4. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Bereits 2011 ist die Stadt Aachen zunächst im Zusammenhang mit der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und überproportional mit der Flüchtlingssituation in nicht unerheblichem Umfang konfrontiert worden.

Dies vor dem Hintergrund, dass Aachen an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden liegt und als Hauptreiseroute zwischen Süd- und Nordeuropa gilt.

 

Im Grenzgebiet zu Aachen wurden bzw. werden mit zunehmender Tendenz Menschen durch die Bundespolizei (Standort Aachen) aufgegriffen und an der illegalen Einreise nach Deutschland gehindert. Die Grenzübertritte erfolgen durch die Nutzung von Bahnverbindungen (Thalys Paris-Köln), Eurolinern (Busschnellverbindung), Kleintransportern und PKWs.

 

Im Zeitraum von 2011 bis heute wuchs die Zahl der Inobhutnahmen/Schutzmaßnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von 10 auf durchschnittlich 600 im Jahr (s. hierzu die Quartalsberichte der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe des FB 45).

 

Darüber hinaus werden die bis heute angekommenen Flüchtlingsfamilien im Rahmen des Angebotsportfolio des FB 45 - Tagespflege, Kindertageseinrichtungen, Jugend und Schule/OGS - unterstützt und aufgefangen.

 

Dies geschieht auf der gesetzlichen Grundlage des Schulgesetzes NRW und des Sozialgesetzbuches VIII/Bundeskinderschutzgesetz.

 

Handlungsleitlinie ist der § 1 des SGB VIII

 

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.  …

 

Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 1 insbesondere

 

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

 

  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte sind bei der Erziehung beraten und unterstützen,

 

  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und

 

  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowohl eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen."

 

Ende Februar 2016 lebten insgesamt knapp 3.600 kommunal zugewiesene Flüchtlinge (inkl. der unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge) in Aachen.

 

Die beiliegende Matrix gibt einen Überblick über die Handlungsfelder des FB 45 im Zusammenhang mit den zu beheimatenden Flüchtlingen in Aachen (Anlage).

 

Im folgenden wird jedoch auf wesentliche Handlungsfelder der Fachabteilungen inhaltlich eingegangen.

 

2. Handlungsfelder der Abteilung Tagespflege/Kindertageseinrichtungen

 

Der grundsätzliche Anspruch der o. g. Abteilung beinhaltet sowohl die Bildungs- wie auch Sprachförderung der angekommenen Kinder unter sechs Jahren im Alltag des vorhandenen Systems.

 

2.1 Situation in der Kindertagespflege

 

Bisher wurden keine Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Tagespflege vermittelt und es liegen auch keine Anfragen vor. Mit Teilnahme am Bundesprogramm zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen ist ein Handlungsfeld der Bereich der Inklusion mit dem Schwerpunkt Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Das bedeutet, dass der Verein für familiäre Tagesbetreuung die Voraussetzungen für die Betreuung von Flüchtlingskindern in der Tagespflege schaffen wird. Es kommt ihm dabei entgegen, dass eine ganze Reihe von Tagespflegepersonen einen eigenen Migrationshintergrund haben. Für die Zukunft wird es dabei notwendig sein, Flüchtlingsfamilien über das Angebot Tagespflege als eine Betreuungsform für Kinder zu informieren und die Tagespflegepersonen entsprechend vorzubereiten.

 

2.2 Situation in Kindertagesstätten

 

Seit Anfang 2015 sind vermehrt Anfragen zur Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen. Dies betrifft insbesondere Kinder über drei Jahre. Nachfragen nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren gab es nur im Einzelfall. Diese Anfragen kommen vom Sozialdienst des FB 50, vom Deutschen Roten Kreuz, aus den Sozialraumteams und auch direkt von den Flüchtlingsfamilien. Bis zum Jahresende 2015 ist es gelungen, für alle Anfragen gemeinsam mit den freien Trägern eine Lösung zu finden.

Seit Jahresbeginn 2016 hat die Nachfrage nach Plätzen deutlich zugenommen. Es gestaltet sich zunehmend schwieriger für die Kinder über 3 Jahre einen Kindertagesstättenplatz zur Verfügung zu stellen.

Selbst Kinder, die im Sommer schulpflichtig werden, haben noch nicht alle einen Platz vermittelt bekommen.

Diese Kinder werden vom Fachbereich mit höchster Priorität betrachtet, um die Bildungschancen dadurch zu erhöhen, dass sie beim Eintritt in die Schule zumindest die deutsche Sprache verstehen und ein wenig sprechen.

 

Dies gelingt besonders dann, wenn sie Teil einer bestehenden Kindergartengruppe sind. Deshalb sind Überbelegungen zurzeit das Mittel der Wahl. Hierbei werden aber auch Grenzen deutlich, da die Kinder wohnortnah untergebracht werden müssen und relevante Einrichtungen bis zur gesetzlich geregelten Höchstgrenze belegt sind.

Die Einrichtung von Notgruppen ausschließlich für Flüchtlingskinder wurde bisher nicht ins Auge gefasst, da sie unter inklusiven Gesichtspunkten kontraproduktiv sind.

 

2.3 Einrichtung von Spielgruppen

 

In Aachen werden im Rahmen des Landesprogramms zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen zurzeit drei Anbieter mit acht Spielgruppen gefördert. Ziel dieses Programms ist es, niedrigschwellige Betreuungsangebote in Wohnortnähe für Kinder von Flüchtlingsfamilien einzurichten. Dabei sollen die Familien auf den Kindergartenbesuch vorbereitet werden.

 

2.4 Auswirkungen auf den weiteren Ausbau

 

Durch die Gleichzeitigkeit von vermehrten Zuzügen nach Aachen, einer erhöhten Geburtenrate und dem Zuzug von Flüchtlingen wird es notwendig sein, auch den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren voranzubringen. Der notwendige Umfang des Ausbaus ist zurzeit noch nicht absehbar.

 

3. Handlungsfelder der Abteilung Jugend

 

Die Handlungsfelder der Abteilung Jugend sind gekennzeichnet durch (vorläufige) Schutzmaßnahmen, Wahrnehmung der Aufgaben an Elternstatt bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und der Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Unterstützung von Familiensystemen in Kindeswohl- und Erziehungsfragen, Unterstützung in der Verselbstständigung junger Flüchtlinge sowie Hilfen im Übergang Schule, Beruf und Arbeitswelt.

 

3.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer sind diejenigen unter den Flüchtlingen, die aufgrund ihrer unmittelbaren Schutzbedürftigkeit ein sofortiges und intensives Tätigwerden der Jugendhilfe erfordern.

 

Um dieser Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer von Beginn an gerecht zu werden, schlossen sich die örtlich ansässigen freien Träger und die Abteilung Jugend zur kontinuierlichen Entwicklung adäquater Angebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Hilfen zur Erziehung zusammen.

 

Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit - auch mit dem Landesjugendamt Köln - wurden innerhalb der Stadt wie auch StädteRegion Aachen bisher rund 332 stationäre Plätze zur Unterbringung der jungen Menschen geschaffen.

Neue Konzepte, wie z. B. das Café Welcome (Erstaufnahmeeinrichtung) des Zentrums für soziale Arbeit Burtscheid und die tagesstrukturierenden Maßnahmen für UMA ohne Heim- und Schulplatz wurden implementiert und bis heute genutzt. Zzt. befindet sich ein Konzept "UMA und Pflegefamilie" im Aufbau. Auch hier wird in bewährter Weise auf die Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe zurückgegriffen.

 

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher gehört die Stadt Aachen zu den sechs Kommunen in NRW, die aufgegriffene minderjährige Ausländer nach einer vorläufigen Inobhutnahme gemäß § 42 a SGB VIII und dem damit verbundenen Erstclearingverfahren über die Verteilstelle des Landesjugendamtes an andere Jugendämter abgeben kann.

 

Dennoch erhält auch die Stadt Aachen Zuweisungen von UMA. Dies geschieht, wenn erwachsene Verwandte (in der Regel erwachsene Geschwister, Onkel und Tanten) für Aachen eine kommunale Zuweisung erhalten haben. Zzt. sind in diesem Zusammenhang ca. 45 Minderjährige zu verzeichnen. Da in der Regel nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Verwandten bereit und oder in der Lage sind, die Minderjährigen aufzunehmen, stellt die Fachabteilung die Betreuung und Versorgung des betroffenen Minderjährigen vollumfänglich - auch mit der Einrichtung einer Vormundschaft zur gesetzlichen Vertretung - sicher.

 

3.2 Flüchtlingsfamilien mit Kindern

 

Unabhängig von der Gruppe der UMA sind zwischenzeitlich zahlreiche Flüchtlingsfamilien mit Kindern und Jugendlichen sowohl in den Sammeleinrichtungen als auch dezentral im Stadtgebiet verortet. Neben der Betreuung dieser Familien durch Fachkräfte des Fachbereichs Soziales ist die Abteilung Jugend da gefordert, wo Kinderschutz sicherzustellen ist.

Bedingt durch Flucht und die damit verbundenen, teils traumatischen Eindrücke/Erlebnisse sind die Familien wie z. B. durch Angebote der frühen Hilfen und den Einsatz sozialpädagogischer Familienhilfen sensibel zu unterstützen.

 

3.3 Unterstützung für junge Flüchtlinge im Alter von 15 bis 25 Jahren

 

Zzt. sind rd. 1.350 junge Menschen in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren vertreten.

Für eine gelingende Integration dieser jungen Flüchtlinge ist die Gestaltung der Übergänge in die Berufs- und Arbeitswelt von elementarer Bedeutung.

 

Mit dem Schwerpunkt junger Flüchtlinge im Übergang Schule/Beruf sind Schulsozialarbeiter und sozialpädagogische Beratungskräfte der Jugendberufshilfe - u. a. noch am Standort Kronenberg - thematisch befasst. Hier leisten sie zum möglichst nahtlosen und erfolgreichen Übergang individuelle Unterstützung.

 

Die jungen Menschen werden seitens der Jugendhilfe ganzheitlich beraten und den Möglichkeiten entsprechend gefördert. Speziell für ihre Berufsorientierung wurden im Zusammenspiel mit Schule (KAOA) kultur- und sprachunabhängige Berufsorientierungsmodule, insbesondere im Rahmen der Potentialanalysen entwickelt und durchgeführt.

 

Als weitere ad hoc-Maßnahme hat die städt. Jugendberufshilfe eine Werkstattgruppe für bis zu sechs Teilnehmer eigens für diese Zielgruppe eingerichtet, in der handwerkliche Fähigkeiten ausprobiert bzw. erworben werden können. Dieses Angebot enthält auch eine tägliche Förderung im Umgang mit der deutschen Sprache.

Im Rahmen eines EU-Projektes führt der freie Träger Low-tec ein berufsqualifizierendes Projekt mit dem Titel VORTEIL AACHEN-DÜREN für insgesamt 18 Teilnehmer durch. Dieses Projekt soll den jungen Flüchtlingen ebenfalls einen positiven Berufseinstieg ermöglichen.

 

3.4 Weitergehende Angebote

 

Bedingt durch funktionierende Arbeitskreise unter Beteiligung der Freien Träger der Jugendhilfe, der Bundespolizei, des Ausländeramtes der StädteRegion, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und anderer Organisationen ist es gelungen, weitergehende Projekte, wie z. B. Patenschaften über die Aachener Hände, Familienpatenschaften, Freizeitprojekte und Angebote in offenen Jugendeinrichtungen anzustoßen, zu initiieren und teils zu implementieren.

 

4. Handlungsfelder der Abteilung Schule

 

In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum, der Unteren Schulaufsicht und den Aachener Schulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich wirkt der Schulträger bei der Realisierung der Vorbereitungs- sowie internationalen Förderklassen mit. Die Fachabteilung ist im weiteren voll verantwortlich für die Komplettausstattung benötigter Räume in Schulen, damit die o. g. Klassen gebildet werden können. Zum kommenden Schuljahr wird es in der Stadt insgesamt 43 Klassen für Seiteneinsteiger geben. Zwischenzeitlich konnten Schulen aller Schulformen für die Einrichtung dieser Klassen gewonnen werden.

 

In enger Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum wird die Kontrolle der Schulpflicht nachgehalten, da jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren der Schulpflicht unterliegt.

 

Für die Gewährleistung der entsprechenden Schülerbeförderung zeichnet sich die Fachabteilung ebenfalls verantwortlich.

 

Im Primarbereich können Kinder auch an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Aufnahme von Flüchtlingskindern in der OGS folgt einer spezifischen Finanzierungssystematik.

 

Im Rahmen des Projektes "Schulischer Lernort für junge Flüchtlinge im Schulverband Aachen-Ost" und der angestrebten ganzheitlichen Förderung dieser jungen Menschen, ist ein zuverlässiges Netzwerk verschiedener Partner erforderlich. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass durch das aufeinander abgestimmte Angebot von Jugendhilfe und Schule die jungen Menschen engmaschig begleitet werden. Diese Realisierung wird durch die im Schulverband Aachen-Ost verankerten Schulformen für möglich erachtet.

 

Zur Einrichtung des schulischen Lernortes sind durch Baumaßnahmen im Gebäudebestand der im Schulverband vorhandenen Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße Baumaßnahmen vorgesehen. Diese beinhalten im Einzelnen die Schaffung von Unterrichts, Gruppen- und Besprechungsräumen, Therapie- und Ruheraum, Orte der Begegnung und eine Waschküche.

 

Das auf die veränderten Örtlichkeiten und Einbindung der entsprechenden Schulleitungen sowie der beteiligten Freien Träger bezogene fortgeschriebene Konzept wird der Politik beider Fachausschüsse nach den Osterferien zur Kenntnis gegeben.

 

5. Fazit

 

Die Zuwanderung jungen Menschen und ihrer Familien wird sich auch in den kommenden Jahren gravierend in der Kindergartenbedarfs- sowie Schulentwicklungsplanung, aber auch in der Jugendhilfeplanung niederschlagen.

 

Um eine gelingende Integration der Menschen sicherzustellen, ist es daher unabdingbar die begonnene Kommunikation und Kooperation mit allen, in diesem Feld tätigen Akteuren, zielgerichtet und konsequent fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da Sachstandsbericht

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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