Entscheidungsvorlage - FB 45/0167/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Elterncafés in Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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17.03.2016
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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17.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 24.09.2015 „Förderung von Elterncafes in KiTas in sozial benachteiligten Quartieren“ zustimmend zur Kenntnis.
- beschließt, dass weitere vier Elterncafes aus den freien Kontingenten der kommunalen Familienzentren aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 „kommunale Familienzentren“ gefördert werden.
- beschließt die Verteilung der Gelder gemäß Punkt 4 der Vorlage.
- beschließt in Ergänzung des Beschlusses zu Punkt 3 die veränderten Förderhöhen für die vier weiteren Elterncafes analog der Verteilung aus dem veränderten Beschluss des SGA (vgl. Punkt 3.1 der Vorlage), um alle Elterncafés in gleicher Höhe zu fördern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Rahmen des Förderprogrammes Familienzentren NRW sollen in Aachen 35 Familienzentren in Landesförderung geschaffen werden. Den Jugendämtern wird jährlich per Rundschreiben die Anzahl, der ihnen zur Verfügung stehenden Kontingente mitgeteilt.
In Aachen gibt es neben dem Landesprogramm der Familienzentren noch das Programm zur Förderung sog. kommunaler Familienzentren. In diesem Programm werden Einrichtungen durch Kooperation mit den Aachenern Familienbildnern von Kindertageseinrichtungen zu kommunalen Familienzentren entwickelt. Ziel ist es die kommunalen Familienzentren im Rahmen der jährlich neu geschaffenen Landeskontingente zu Familienzentren im Landesprogramm NRW zu entwickeln. Frei werdende Kontingente können neu belegt werden.
Erstmals für das Haushaltsjahr 2015 wurden die kommunalen Fördergelder in Höhe von 13.000 € mangels Bewerbungen nicht zur Bildung neuer kommunaler Familienzentren verwendet. Da es sich gemäß des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses um Mittel aus der Familienbildung handelt, wurden Gesprächen mit den Aachenern Familienbildnern geführt, bei denen sich herausstellte, dass die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei einem Familienbildner wenig zweckmäßig ist. Gleichzeitig zeigte sich, dass der Wunsch Familienzentrum zu werden bei den Kitas weiterhin rückläufig ist. Die Nachfrage nach Elterncafes, ohne jedoch Familienzentrum zu werden, hat sich allerdings deutlich erhöht. Um die Mittel dennoch für die Arbeit der Familienbildner in Aachen einzusetzen, soll die Einrichtung von Elterncafes als niedrigschwellige Angebote erfolgen.
- Elterncafes in Einrichtungen
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Familienzentren ist die Elternarbeit. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes wird durch Elterncafes die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern gestärkt. Durch die Begleitung der Aachener Familienbildner wird hierbei die Bildung und Aufrechterhaltung funktionierender Netzwerke unterstützt. Losgelöst von den weiteren Angeboten der Familienzentren sollen auch andere Einrichtungen von diesem niedrigschwelligem Konzept profitieren. Hierzu sollen Kindertageseinrichtungen, die nicht oder noch nicht Familienzentren sind, in die Lage versetzt werden, Elterncafes anzubieten.
Das Elterncafe soll professionell begleitet sein. Eine Elternbegleiterin aus der Familienbildung (Bundesprogramm: Elternchance ist Kinderchance) ist eine kompetente Ansprechpartnerin und sichert die Kontinuität des Cafes. Sie geht aktiv auf Eltern und sucht das Gespräch. So gibt die Elternbegleiterin dem Elterncafe ein „Gesicht“. Das schafft Vertrauen und Bindung zu den Eltern. Vertrauen ist die Basis für die Zusammenarbeit.
Die Wirksamkeit von Elterncafes ist bereits wissenschaftlich evaluiert. Im Abschlussbericht des
Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung und Bildungsverläufe der
Kinder“, wird durch das Deutsche Jugendinstitut belegt, dass insbesondere durch den Einsatz von
Elternbegleitern in Kitas ein überdurchschnittlicher Zugang zu Familien aus benachteiligten Gruppen
erreicht werden konnte. Vor allem offene Angebote wie Elterncafes sind erfolgversprechende
„Türöffner“, mit denen Eltern zur Teilnahme an Bildungsangeboten motiviert werden konnten. Das Konzept des offenen und begleiteten Elterncafes an den Lebensorten der Kinder wurde von der
KiM Arbeitsgruppe „ Gemeinsam - Fit for Family“ (Elternbildung) gemeinsam u.a. mit den
Familienbildungsstätten entwickelt.
Die Familienbildungsstätten, die ohnehin in den Familienzentren schon aktiv sind, könnten diese
Angebote in den Kitas durchführen.
Die Förderung soll sich auf das 4. Quartal 2015 und das ganze Jahr 2016 beziehen.
- Kontingente
Gemäß Beschuss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie stehen Projektmittel in Höhe von 13.000,00 € für das 4. Quartal 2015 aus dem Haushaltsansatz PSP-Element 4-050101-916-5 / 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen und im Jahr 2016 in Höhe von 34.320,00 € aus dem gleichen PSP-Element zur Verfügung für 10 Elterncafes zur Verfügung. Diese Gelder sind zunächst auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016 befristet.
Des Weiteren stehen Gelder in Höhe von 13.000,00 € je Haushaltsjahr in dem Haushaltsansatz PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren für 4 Elterncafes zur Verfügung.
Zur Einrichtung der Elterncafes sollen somit pro Elterncafe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 durchschnittlich monatlich 270 € für die Arbeit mit den Aachenern Familienbildner zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet, dass im Haushaltsjahr 2015 für die Monate November und Dezember insgesamt 540 € je Elterncafe zur Verfügung gestellt werden. Für das Haushaltjahr 2016 werden je Elterncafe insgesamt 3240 € zur Verfügung gestellt. Die Gelder aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren für vier Elterncafes werden auch, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes, über das Haushaltsjahr 2016 hinaus zur Verfügung gestellt.
Die Gelder aus beiden PSP-Elementen können von den Aachener Familienbildnern im Rahmen der Arbeit in Elterncafes für Personal- und Sachkosten verwendet werden.
3.1 Ergänzung – Veränderter Beschluss vom 24.09.2015
Die im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 24.09.2015 vorgelegte und in diesem Ausschuss beschlossene veränderte Kostenaufstellung für die Elterncafés sieht eine Förderung von
1.300 €/ Elterncafe für das Haushaltsjahr 2015 (4. Quartal) sowie von
3.120 €/ Elterncafe für das gesamte Haushaltsjahr 2016
vor.
Aufgrund des veränderten Beschlusses erfolgte eine Anpassung der Haushaltsmittel, die für die Förderung von Elterncafes zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Haushalt 2016 stehen aktuell Mittel iHv 31.200 € für die Förderung von Elterncafes auf der Position (PSP-Element 4-050101-916-5 / 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen) zur Verfügung.
Um allen Elterncafes eine Förderung in gleicher Höhe zukommen zu lassen, ist eine Anpassung der Förderhöhen auch für die vier weiteren Elterncafes erforderlich, die über das Budget der kommunalen Familienzentren (PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000) bewilligt werden.
- Auswahl
Am 31.8.2015 wurde das Angebot in der AG nach § 78 SGB VIII Kitas und Tagespflege vorgestellt und um entsprechende Interessenbekundungen gebeten. Folgende Interessenbekundungen wurden eingereicht:
lfd. Nr. | Einrichtung | Träger |
1. | Kita Tivolino | Lebenshilfe Aachen e.V. |
2. | Reutershagweg | Stadt Aachen |
3. | Kronenberg | Stadt Aachen |
4. | Schurzelterstraße | Stadt Aachen |
5. | Parkstraße | Stadt Aachen |
6. | Wiesental | Stadt Aachen |
7. | St. Elisabeth | katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth |
8. | Passstraße 25 | Stadt Aachen |
9. | Gut Knapp Straße | Stadt Aachen |
10. | Auf Überhaaren | Stadt Aachen |
11. | St. Germanus | pro futura |
12. | Matarestraße | Stadt Aachen |
13. | Stapperstraße | Stadt Aachen |
14. | Johannstraße 15 | Stadt Aachen |
15. | Johannstraße 17 | Stadt Aachen |
16. | Passstraße 123 | Stadt Aachen |
17. | Reumontstraße 52 Regel | Stadt Aachen |
18. | Reumontstraße 52 Monte | Stadt Aachen |
19. | Im Grüntal | Stadt Aachen |
20. | Schagenstraße | Stadt Aachen |
21. | Im Klostergarten | Caritas Lebenswelten |
22. | Elsassstraße | Stadt Aachen |
23. | Düppelstraße | Stadt Aachen |
24. | Stolbergerstraße | Stadt Aachen |
25. | Steppenbergallee | Stadt Aachen |
Aufgrund der Vielzahl der Interessenbekundungen, die die Anzahl der 14 Kontingente übersteigt, wird eine Priorisierung nach den nachstehenden Nummer 1 bis 4 vorgenommen. Hierbei wird festgelegt, welche 4 Einrichtungen über die Haushaltmittel aus kommunalen Familienzentren und welche 10 Einrichtungen aus den Projektmitteln KIM gefördert werden.
- Es wird ein Punktesystem zur Festlegung der Priorisierung innerhalb der Interessenten angesetzt:
- Die Kitas erhalten pro Kind einen Punkt (Stand der Auswertung Oktober 2015).
- PlusKitas erhalten 20 Punkte zusätzlich.
- Kitas in den besonders förderwürdigen Sozialräumen Aachen Ost, Forst und Driescherhof erhalten ebenfalls 20 Punkte zusätzlich.
- Die ersten vier Einrichtungen dieser Priorisierungsliste – ohne die Einrichtungen, die bereits im Pilotgebiet von KIM liegen, erhalten Gelder aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren.
- Von den Interessenbekundungen gab es sechs Einrichtungen die in dem Pilotgebiet KIM liegen. Diese Einrichtungen sollen aus den Projektmitteln berücksichtigt werden.
- Weiterhin werden die verbleibenden vier Kontingente durch Einrichtungen mit den darauffolgend höchsten Punktwerten aus Nr.1 a bis c aus der Prioritätenliste besetzt.
Danach ergibt sich folgender Stand der 4 Einrichtungen, die aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren gefördert werden:
Die ersten vier Einrichtungen werden aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren gefördert (vgl. Nr.2)
Vgl. Nr 2 | Einrichtung | Träger | SR |
1. | Matarestraße | Stadt Aachen | 6 |
2. | Stolbergerstraße | Stadt Aachen | 3 |
3. | Johannstraße 15 | Stadt Aachen | 6 |
4. | Elsassstraße | Stadt Aachen | 3 |
Die nächsten 10 Einrichtungen werden aus den Projektmitteln KIM aus PSP Element 4-050101-916-5 / 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen gefördert:
Vgl. Nr. 3 u. 4 | Einrichtung | Träger | SR |
5. | Gut Knapp Straße | Stadt Aachen | 8 |
6. | Passstraße 25 | Stadt Aachen | 1 |
7. | Auf Überhaaren | Stadt Aachen | 8 |
8. | Wiesental | Stadt Aachen | 1 |
9. | St. Elisabeth | kath. K.Gem. St. Elisabeth | 1 |
10. | St. Germanus | pro futura | 8 |
11. | Kronenberg | Stadt Aachen | 11 |
12. | Passstraße 123 | Stadt Aachen | 1 |
13. | Kita Tivolino | Lebenshilfe Aachen e.V. | 1 |
14. | Schagenstraße | Stadt Aachen | 12 |
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass der Kinder- und Jugendausschuss
- die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 24.09.2015 „Förderung von Elterncafes in KiTas in sozial benachteiligten Quartieren“ zustimmend zur Kenntnis nimmt.
- die Förderung von vier weiteren Elterncafes aus den freien Kontingenten der kommunalen Familienzentren aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 „kommunale Familienzentren“ beschließt.
- die Verteilung der Gelder gemäß Punkt 4 der Vorlage beschließt.
- beschließt in Ergänzung des Beschlusses zu Punkt 3 die veränderten Förderhöhen für die vier weiteren Elterncafes analog der Verteilung aus dem veränderten Beschluss des SGA (vgl. Punkt 3.1 der Vorlage), um alle Elterncafés in gleicher Höhe zu fördern.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13.000 € bewegen sich im Rahmen der des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP Element 4-050101-916-5 / 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen.
Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 34.320 € bewegen sich im Rahmen des angemeldeten Haushaltsansatzes zu PSP Element 4-050101-916-5 / 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2016 zur Verfügung.
Aufgrund der veränderten Finanzierung, die dem SGA am 24.09.2015 vorgelegt wurde, ist eine Anpassung der Haushaltsmittel erfolgt, die für die Förderung von Elterncafes zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Haushalt 2016 stehen aktuell Mittel iHv 31.200 € (statt ursprünglich 34.320 € s.o.) zur Verfügung.
Die weiteren Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13.000 € bewegen sich im Rahmen der des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren.
Die weiteren Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 13.000 € bewegen sich im Rahmen der des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2016 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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103 kB
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