Entscheidungsvorlage - FB 61/0407/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.             

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat,  dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen zur Kenntnis und beschließt, dieses einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen

hier: Bericht über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss des Konzeptes

 

  1.    Aufgabe und Beschlusslage

Aufgabe des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist insbesondere die Umsetzung der Zielsetzung, großflächigen Einzelhandel nur noch in den Innenstädten und Stadtteilzentren anzusiedeln. Vorhandene Zentren sollen benannt und räumlich definiert werden. Bei Anfragen zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben ist das Zentren- und Nahversorgungskonzept unter Einbeziehung der gesetzlichen Vorgaben eine Entscheidungsgrundlage.

Eine Aktualisierung des Konzeptes ist erforderlich, um zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Shoppingcenters „Aquis Plaza“ die Einzelhandelssituation in Aachen darzustellen. Dies ermöglicht eine vergleichende Betrachtung der Auswirkungen in den nächsten Jahren. Weiterhin wurden die zentralen Versorgungsbereiche und die Datengrundlagen an die heutige Situation angepasst und die Sortimentsliste der Stadt Aachen aktualisiert.

 

Am 19.11.2015 beschloss der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretungen eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes (s. Vorlage FB 61/0271/WP17). In der Vorlage sind Anlass und die einzelnen Änderungen des Konzeptes ausführlich dargestellt.

 

  1.    Ergebnis der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Bekanntmachung vom 10.12.2015 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das aktualisierte Zentren- und Nahversorgungskonzept in der Zeit vom 21.12.2015 bis zum 29.01.2016 öffentlich ausliegt und Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Parallel dazu wurden die relevanten Behörden beteiligt sowie der Arbeitskreis STRIKT (StädteRegionalesEinzelhandelskonzept).

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen zu drei Flächen eingereicht.

Bei der ersten Stellungnahme wurde der Wunsch geäußert, eine Fläche in Eilendorf in das „Nahversorgungszentrum Von-Coels-Straße / Eilendorfer Markt“ einzubeziehen (s. Anlage 2, Fläche 1). Diese Fläche grenzt zwar direkt an den Versorgungsbereich an, wurde jedoch bewusst nicht einbezogen. 2008 wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der das Ziel verfolgt, zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung keine weiteren Einzelhandelsflächen in diesem sensiblen Innenbereich zu entwickeln. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den Erweiterungswunsch nicht zu berücksichtigen.

 

Die zweite Stellungnahme enthielt den Vorschlag, zwei Versorgungsbereiche zu erweitern. Einmal handelt es sich um das „Nahversorgungszentrum Richterich“. Dieses sollte Richtung Gewerbegebiet Roder Weg erweitert werden.

Da es sich beim Standort "Roder Weg" jedoch um eine  städtebaulich nicht integrierte Lage handelt, sollen in diesem Bereich über das heute bestehende bzw. genehmigte Maß hinaus keine weiteren Ansiedlungen ermöglicht werden. Dies wurde bereits über einen Bebauungsplan gesichert. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, auch diesen Erweiterungswunsch nicht zu berücksichtigen.

 

Zum anderen wurde in der Stellungnahme eine Ausweitung des „Nahversorgungszentrum Trierer Platz“ angeregt.

Hier ist eine Erweiterung des  Zentrums aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Durch die Erweiterung wird eine Potentialfläche geschaffen, die den heutigen Standortanforderungen eines Einzelhandelsbetriebes entspricht und so dazu beiträgt, das Zentrum langfristig zu stabilisieren. Sollte hier die Absicht bestehen, Einzelhandel anzusiedeln, wäre aber in jedem Fall eine gutachterliche Betrachtung der Verkehrserschließung erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, diese Anregung zu berücksichtigen. In der Anlage sind die bisherige und die neue Abgrenzung des Nahversorgungszentrums gegenübergestellt (s. Anlage 3).

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung erfolgte eine grundsätzliche Zustimmung. Die IHK und die Bezirksregierung Köln bemängelten jedoch die Aufteilung des Sortiments „Getränke“ in der Aachener Sortimentsliste. Dies sei nicht zulässig und stimme nicht mit der Sortimentsliste der Landesplanung überein. Aus Sicht der Verwaltung hat sich jedoch diese Aufteilung bewährt. Werden Getränke in Fachmärkten angeboten, die aufgrund der angebotenen Mengen und Verpackungen einen hohen Flächen- und Stellplatzbedarf benötigen und somit auf eine gute Anfahrbarkeit mit dem PKW angewiesen sind, ist es im Einzelfall sinnvoll,  Standorte auch außerhalb der zentralen Lagen zu ermöglichen. In diesem Fall ist das Sortiment „Getränke“ nicht zentren- bzw. nahversorgungsrelevant. Aus diesem Grund wird die bisherige Sortimentsliste nicht geändert.

In Anpassung an das städteregionale Konzept wurde außerdem die Regelung ergänzt, dass Lebensmittelmärkte, die sich in großen Wohngebieten ansiedeln wollen, nicht nur die Tragfähigkeit nachweisen, sondern auch sicherstellen müssen, dass der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente nicht mehr als 10% beträgt.

 

Darüber hinaus wurde das Konzept nochmals redaktionell überarbeitet.

 

Am 26.11.2015 wurde das Konzept im Arbeitskreis STRIKT vorgestellt bzw. in das städteregional vereinbarte Beteiligungsverfahren eingebracht. Mit Schreiben vom 26.01.2016 wurde der regionale Konsens bestätigt.

 

  1.    Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, das „Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen – 2015“ in der vorgelegten Fassung einschließlich der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und der Aachener Sortimentsliste zu beschließen.

 

Da das Konzept nach der Offenlage nur geringfügig geändert wurde, werden ausgedruckte Exemplare nicht nochmals versendet.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020?VOLFDNR=14803&selfaction=print