Kenntnisnahme - FB 45/0224/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur   Kenntnis. Der Antrag des Jugendamtselternbeirates ist damit erledigt.

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit Februar 2016 liegen die Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen in Primarbereich für das Land NRW vor. Vorausgegangen war ein Entwurf dieser Grundsätze für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2010/2011 mit einer entsprechenden Erprobung dieser Grundsätze.

 

  1. Erprobungsphase

An der Erprobungsphase der Bildungsgrundsätze haben von 2010 bis 2012 die GGS Driescher Hof und die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen Johannstr. 15 und Königsberger Str. 100 teilgenommen. Aufgabe war es, im Tandem mit Grundschule und Kindertageseinrichtungen, bestimmte Bildungsbereiche gemeinsam zu untersuchen. In diesem Tandem wurde insbesondere der Bereich der Spracherziehung in den Blick genommen. Die Ergebnisse der ausgewählten Einrichtungen haben Eingang gefunden in die jetzt vorgelegten Bildungsgrundsätze, die von allen Spitzenverbänden der freien und öffentlichen Träger, sowie den zuständigen Ministerien in NRW unterschrieben wurden.

Der zusammenfassende Bericht des Aachener Netzwerkes wurde in der Broschüre „ Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an“ des ISA veröffentlicht und findet sich in der Anlage.

 

  1. Inhalt der Grundsätze
    1. Pädagogische Grundlagen und Ziele

Die Bildungsgrundsätze richten sich gleichermaßen an die Träger und pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, sowie an die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte in den Grundschulen. Durch die gemeinsame Verantwortung von Eltern, Kindertagespflege, Kindertagestätte und Schule bedarf es einer guten Abstimmung zwischen den Bildungseinrichtungen untereinander und mit den Eltern. In Aachen wird diese gemeinsame Verantwortung von Kindertageseinrichtung und Grundschule insbesondere im ElPri (Elementar- und Primarbereich) Netzwerk gelebt. In diesem Netzwerk treffen sich regelmäßig Vertreter der Grundschulen mit Vertretern aus den umliegenden Kitas, um den Übergang von der Kita in die Grundschule möglichst kindgerecht zu gestalten.

 

Die Bildungsgrundsätze bestärken die pädagogischen Fachkräfte darin, dass sie insbesondere die Selbstbildungsprozesse der Kinder begleiten und unterstützen. Wichtig ist hierfür, dass das Fachpersonal sich mit ihrem Bild vom Kind und der eigenen Haltung und den pädagogischen Handlungen reflektierend auseinandersetzt. Es wird vorausgesetzt, dass das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit steht. Bildung wird als interaktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt begriffen. Zudem sollen auch die Partizipation und die gesellschaftliche Grundwerte selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit sein. Alle Bildungsgrundsätze können unter https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/bildungsgrundsaetze_januar_2016.pdf eingesehen werden. Zudem sind sie in Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

 

3.2. Bildungsbereiche

Die Bildungsgrundsätze enthalten zudem noch detaillierte Hinweise zu folgenden Bildungsbereichen:

-         Bewegung

-         Körper, Gesundheit und Ernährung

-         Sprache und Kommunikation

-         Soziale und (inter-)kulturelle Bildung

-         Musisch-ästhetische Bildung

-         Religion und Ethik

-         Mathematische Bildung

-         Naturwissenschaftlich-technische Bildung

-         Ökologische Bildung

-         Medien

 

 

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Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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