Kenntnisnahme - FB 45/0254/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Antrag der Fraktion „GRÜNE“ im Rat der Stadt Aachen

Mit dem Tagesordnungsantrag vom 25.04.2016 (Anlage 1) beantragt die Fraktion „GRÜNE“ den Tagesordnungspunkt „Aufbau von Sekundarschulen in Aachen“ in der der Sitzung des Schulausschusses am 16.06.2016 zu behandeln.  In diesem Kontext wird auf den Ratsantrag Nr. 157/17 der Fraktion „GRÜNE“ vom 11.04.2016 (Anlage 2)  hingewiesen, den der Rat in seiner Sitzung am 11.05.2016 angenommen und an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung verwiesen hat. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Realisierungsmöglichkeiten einer vierzügigen Sekundarschule in den vorhanden Räumlichkeiten von Schulen in der Stadt Aachen umfassend zu prüfen. .

 

  1. Schulrechtlicher Zusammenhang

Mit Verabschiedung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 20.10.2011 wurde die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I beschlossen. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10, ist mindestens dreizügig und arbeitet mit Klassengrößen von mindestens 25 Schüler/inne/n. Alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I können dort erworben werden. Aufgenommen werden alle Grundschulkinder nach Klasse 4, unabhängig von der Schulempfehlung.

In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept über differenzierte Angebote bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch entweder teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder schulformbezogene Klassen (entsprechend Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) eingerichtet. Auch bei der kooperativen Form kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden.

 

Der formale Unterschied zur Gesamtschule besteht in der fehlenden Oberstufe, d.h. die Erlangung der Hochschulreife ist nur über die verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs innerhalb einer mindestens 9-jährigen Schulzeit möglich. Vergleichsweise erfordert die Neugründung einer Gesamtschule mindestens 4 Parallelklassen.

 

Sekundarschulen werden in der Regel als (gebundene) Ganztagsschulen geführt.

 

Für die Sekundarschule können bestehende Schulgebäude, Schulzentren oder nicht zu weit voneinander liegende Schulgebäude genutzt werden, dies unter Berücksichtigung eines gebundenen Ganztagsangebotes in Form einer Mensa und von Aufenthaltsräumen. Sollte es dem überwiegenden Elternwunsch entsprechen, kann eine Sekundarschule auch als Halbtagsangebot geführt werden.

 

 

Gründungen von Sekundarschulen sind bedarfsorientiert möglich, durchaus auch in Kooperation mit Schulen benachbarter Schulträger und unter Herstellung eines regionalen Konsenses. Bindend ist die Beteiligung der Schulkonferenzen der aufzulösenden Schulen. Die Gründung erfolgt auf Grundlage eines schulspezifischen pädagogischen Konzeptes.

 

Der Vorlage beigefügt ist der Leitfaden für Schulen und für Gemeinden zur Gründung einer Sekundarschule des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW (Anlage 3) und eine FAQ-Liste (Anlage 4).

 

  1. Bestand

In der Stadt Aachen gibt es aktuell noch 3 Hauptschulen und 3 Realschulen. Diese finden sich wie folgt wieder:

Aachener Osten

  • GHS Aretzstraße/ 3-zügig
  • Hugo Junkers Realschule/ 3-zügig
  • Alkuinrealschule/ 2,5-zügig

 

Aachener Süden:

  • GHS Drimborn/ 4-zügig
  • GHS Burtscheid/ 3-zügig
  • Luise Hensel Realschule/ 4 zügig

 

Eine kartenmäßige Darstellung der Standorte ist in Anlage 5 und 6 der Vorlage beigefügt.

 

  1. Einbindung in den aktuellen Prozess „Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft“

Die Gründung eines neuen Schultyps der Sekundarstufe I wird in Aachen sehr wahrscheinlich nur mit der Schließung bestehender Haupt- und Realschulen einhergehen können. Bei einer vierzügigen Sekundarschule könnten je nach Konstellation bis zu 3 Schulen der „nur“ 6 vorhandenen Schulen der betroffenen Schultypen betroffen sein.  Dies macht deutlich, dass es sich um eine sehr grundlegende Veränderung der Aachener Schullandschaft handeln würde.

 

Innerhalb der derzeit stattfindenden Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft (SEP für den Primar – und Sekundarbereich) ist die Verwaltung aktuell sehr grundlegend beauftragt, die Aachener Schullandschaft systematisch zu überprüfen und  unter Einbeziehung aller relevanten Akteure,  Daten und aktuellen Entwicklungen für zukünftige Herausforderungen weiterzuentwickeln (siehe hierzu auch Vorlage TOP 4 der Sitzung des Schulausschusses vom 17.09.2015).  

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der Fraktion „GRÜNE“ wegen der sehr grundsätzlichen Bedeutung und zur Vermeidung paralleler Planungsprozesse mit in den bereits laufenden Prozess der Entwicklung der Aachener Schullandschaft aufzunehmen. Über die mit dem Ausschuss vereinbarten Gremien und möglicher Entwicklungswerkstätten wäre eine fachpraktische Begleitung und eine Partizipation der betroffenen Schulen gewährleistet.

 

 

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Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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