Entscheidungsvorlage - FB 45/0267/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Sachstand

 

Für das Haushaltsjahr 2016 stehen 95.700 € innerhalb des Produktsachkontos “Grundschulförderung“ zur Verfügung.

Die Gelder sollen der Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen dienen. Hieraus können Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.

Seit 2013 wird ein neu erarbeiteter Kriterienkatalog angewandt (siehe Anlage 1)

 

  1. Förderkriterien

 

Mit Verweis auf die Vorlage FB 45/0270/WP17 im Schulausschuss am 23.05.2013 bleibt es bei der dort dargestellten Anwendung der Förderkriterien.

 

  1. Verwendung

 

Nach den Rückmeldungen der Schulleitungen der geförderten Schulen fließen die ausgezahlten Gelder in

-          differenziertere Materialangebote für schwächere Schüler, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse, Kinder mit Teilleistungsstörungen, aber auch besonders begabte Kinder

-          Gewaltpräventionsprojekte

-          Bücherausstattungen zur Steigerung der Lesekompetenz

-          freiwillige Fremdsprachenangebote

-          außerunterrichtliche Lernangebote, z.B. Waldtage

-          Schwimmkurse für Erstklässler, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund.

An vielen Schulen bezieht ein hoher Teil der Elternschaft Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Angebotsdifferenzierung wäre ohne die städtischen Fördermittel nicht umzusetzen. Gleichwohl eine Messbarkeit aufgrund  einer fehlenden Kontrollgruppe schwierig ist, wirkt die Unterstützung durch die städtischen Fördermittel lt. betroffener Schulleitungen ausgesprochen qualitätssteigernd im Unterricht.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die auf Basis der weiterentwickelten Förderkriterien ermittelten Auswertungsergebnisse aus 2013 sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

Aufgrund der eng zusammenliegenden Resultate wurden die 14 folgenden Grundschulen in den Förderkreis aufgenommen:

- KGS Bildchen

- Kath. Bekenntniszweig Barbarastrasse der GGS Brühlstrasse

- KGS Düppelstraße

- KGS Beeckstraße

- KGS Feldstraße

- KGS Luisenstraße

- GGS Driescher Hof

- KGS Mataréstraße

- EGS Annaschule

- KGS Passstraße

- GGS Schönforst

- Montessori-GS Mataréstraße

- GGS Gut Kullen

- KGS Fischmarkt

 

Mit Wegfall des Teilstandortes Barbarastrasse per Schließungsbeschluss im SchulA am 16.06.2016 rückt die nächste Grundschule in den Förderkreis auf. Dies ist dann die GGS Gerlachstraße.

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Die o.g. Schulen sollen lt. vorseitigem Beschluss für das Schuljahr 2016/2017 basierend auf den von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Fördertopf erhalten.

Die festgelegte Liste förderungsfähiger Schulen soll entsprechend des am 23.05.2013 im Schulausschuss gefassten Beschlusses ihre Gültigkeit bis 2017 behalten, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in der Schülerstruktur einzelner Schulen.

Bis 2017 erfolgt die Auszahlung der Förderbeträge weiterhin nach jährlichem Beschluss des Schulausschusses auf der Grundlage der von den Schulen zu Schuljahresbeginn übermittelten Anzahl der Schüler.

 

Mittel stehen in ausreichender Höhe bei Position PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000 zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

0

0

Ergebnis

0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

95.700 €

95.700 €

287.100 €

287.100 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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