Kenntnisnahme - FB 45/0271/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Allgemeines

Jedes Jahr werden durch die Bezirksregierung Köln die Termine für die Durchführung des Anmeldeverfahrens für die Aufnahme in die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen bekanntgegeben. Für das Schuljahr 2016/2017 wurden die nachfolgenden Termine festgelegt:

 

Die Anmeldefrist für alle Schulen einer Schulform mit vorgezogenem Anmeldeverfahren beginnt nach Aushändigung der Halbjahreszeugnisse

Freitag, 29.01.2016

Die Anmeldefrist für alle Schulen mit vorgezogenem Anmeldeverfahren endet am

Freitag, 05.02.2016

Die Aufnahmeentscheidungen für die Schulen mit vorgezogenem Anmeldeverfahren werden den Eltern bekannt gegeben bis

Freitag, 12.02.2016

Das Aufnahmeverfahren für alle übrigen weiterführenden Schulen in den Kommunen beginnt frühestens am

Montag, 15.02.2016

Das Aufnahmeverfahren für alle übrigen weiterführenden Schulen in der Kommune endet am

Freitag, 11.03.2016

 

Ein anderer zeitlicher Ablauf für das (auch das vorgezogene) Anmeldeverfahren ist ausgeschlossen.

 

Der Schulträger hat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit für Schulformen mit erwartetem Anmeldeüberhang die Durchführung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

Die Beantragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist nicht möglich.

 

Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/2017

In der Vergangenheit hat die Stadt Aachen für die Gesamtschulen das vorgezogene Anmeldeverfahren wegen zu erwartender Anmeldeüberhänge an drei der vier Gesamtschulen beantragt.

 

Für das Schuljahr 2016/2017 wurde kein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragt, da davon ausgegangen wurde, dass die Nachfragen nach Gesamtschulplätzen gesamtstädtisch befriedigt werden können. Zudem erhoffte sich die Verwaltung deutlichere Anhaltspunkte hinsichtlich des tatsächlichen Wahlverfahrens der Eltern, um diese Trends in die Weiterentwicklung der Schullandschaft in Aachen einfließen lassen zu können. 

 

Im Nachgang zum diesjährigen Anmeldeverfahren haben die Leitungen der Gesamtschulen mit Schreiben vom 08.04.2016 (siehe Anlage) für das kommende Schuljahr nachfolgende Anträge gestellt.

 

  • frühere Information über die Anmeldezeiträume
  • Durchführung eines vorgezogenen Verfahrens für die Schulform der Gesamtschulen im kommenden Schuljahr
  • Durchführung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass in einem gleichgelagerten Verfahren bei Ablehnungen auch Zweit- und Drittwünsche nicht erfüllt werden können bzw. ein erhöhter Beratungsbedarf für die Verwaltung entsteht. Diese Sichtweise kann von der Verwaltung nicht bestätigt werden.

 

Die Abteilung Schule im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wird zukünftig dafür Sorge tragen, dass die Schulen schnellstmöglich über die Anmeldezeiträume und mögliche Änderungen informiert werden.

Auf Grund notwendiger Absprachen mit der Bezirksregierung konnte die Bekanntgabe der Zeiträume für das letztjährige Anmeldeverfahren erst in den Herbstferien erfolgen.

 

Auf Grundlage des Schreibens der Leitungen der Gesamtschulen wurden die Sprecher der weiterführenden Schulen seitens der Verwaltung angeschrieben und um eine Einschätzung bzw. Rückmeldung hinsichtlich des diesjährigen Anmeldeverfahrens gebeten. Hier gab es eine Reaktion der Sprecherin der Hauptschulen, die die zeitliche Lage des nachgeschobenen „zweiten“ Anmeldezeitraums als ungünstig empfand. Andere Rückmeldungen hat die Verwaltung nicht erhalten. 

 

Nach der Durchführung des Anmeldeverfahrens in den Schulen finden die Inklusionsrunde der Städteregion unter Beteiligung der Schulträger der Kommunen zur Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (und daraus folgenden Rechtsanspruch zur Aufnahme an einer Schule der Wahlschulform) und die Verteilerkonferenz der Stadt Aachen zur Verteilung der möglichen sonstigen Anmeldeüberhänge statt. Auf Grund des einheitlichen Anmeldezeitraums konnte im Rahmen der Verteilerkonferenz das tatsächliche Elternwahlverhalten in diesem Jahr transparenter nachvollzogen werden, insbesondere die Nachfrage nach Haupt- und Realschulplätzen.  

 

In der Vergangenheit wurde seitens der Gesamtschulen befürchtet, dass bei Durchführung eines einheitlichen Anmeldezeitraums Eltern aus den angrenzenden Kommunen, beide Anmeldezeiträume nutzen würden, um ihr Kind in zwei Kommunen an der Schulform ihrer Wahl anzumelden (beispielsweise Anmeldung an einer Gesamtschule im vorgezogenen Verfahren der Stadt Stolberg und bei Ablehnung erneute Anmeldung an einer Gesamtschule der Stadt Aachen). Im Ergebnis konnte ein derartiges Wahlverhalten der Eltern in diesem Jahr seitens der Verwaltung nicht festgestellt werden.

 

Im Rahmen der Verteilerkonferenz haben die Schulleitungen darum gebeten, in den Ablehnungsbescheiden einen Ansprechpartner des Schulträgers benennen zu können, da mit einer hohen Anzahl an Anrufen seitens der Eltern gerechnet wurde. In der Folge wurde neben den Schulen mit freien Kapazitäten in diesem Jahr erstmalig ein städtischer Ansprechpartner benannt. Die hohe Zahl der Elternanrufe ist aus Sicht der Verwaltung ausgeblieben. Es handelte sich in der Regel um kurze Nachfragen zu freien Kapazitäten. Einige Eltern haben Ihren Unmut über die Ablehnung an der Wunschschule zum Ausdruck gebracht. Insgesamt handelte es sich um schätzungsweise 30-40 Anrufe. 

 

Auf Grund des Antrages der Leitungen der Gesamtschulen fand ein gemeinsamer Termin mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der Städteregion statt. Im Rahmen dieses Gespräches sprach sich die Schulaufsicht für die Durchführung des Anmeldeverfahrens in der diesjährigen zeitlichen Abfolge aus. Da für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme an einer Schule der Wahlschulform besteht, sollte auf die ordnungsgemäße Durchführung großer Wert gelegt werden, um mögliche Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dies könne am besten durch einen einheitlichen Anmeldezeitraum innerhalb der Städteregion sichergestellt werden, da hierdurch nur noch eine Inklusionsrunde (statt 2) erforderlich wäre. 

Seitens der Städteregion wird ein einheitlicher Anmeldezeitraum innerhalb der Kommunen der Städteregion daher gewünscht.

Die vermuteten „Wanderbewegungen“ der Eltern auf Grund unterschiedlicher Anmeldezeiträume in andere Kommunen sei auch nach Ansicht der Städteregion in diesem Jahr ausgeblieben.

 

Empfehlung der Verwaltung

Seitens der Abteilung Schule wird die Durchführung der Anmeldungen in einem gleichgelagerten Verfahren befürwortet, da die Anmeldezahlen eine deutliche Aussagekraft insbesondere für die Schulentwicklungsplanung der kommenden Jahre haben. Das Elternwahlverhalten kann besser nachvollzogen werden. Des Weiteren war nach Informationen der Verwaltung in einem „zweiten Anmeldezeitraum“ eine wunschgemäße Zuweisung in den meisten Fällen möglich.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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