Entscheidungsvorlage - FB 45/0257/WP17-1

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das  derzeit im Altbau „Abteigarten“ untergebrachte Angebot  „Schule von acht bis eins“ in den Neubau der Schule zu verlagern und die schulische Nutzung des Gebäudes „Abteigarten“ aufzugeben.

 

  1. Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangslage

 

Die KGS Kornelimünster ist eine zweizügige Grundschule, mit 176 Schülern und Schülerinnen im laufenden Schuljahr.

Die Grundschule bietet im Schuljahr 2016/2017  „Schule von acht bis eins“ in fünf Gruppen mit voraussichtlich 135 Kindern, die nach dem Unterricht in der Schule betreut werden, an.

 

Das Konzept ist gekennzeichnet durch flexible Betreuungs- und Abholzeiten, Hausaufgabenbetreuung und die Möglichkeit eines warmen Mittagessens. Ungefähr 100 Kinder nehmen an der warmen Mittagsverpflegung teil. Die Betreuungszeit geht bis maximal 16.00 Uhr.

 

Der Förderverein der Grundschule ist für die Organisation von “Schule von acht bis eins“ verantwortlich.

 

2.Aktuelle Situation

 

Das Angebot „Schule von acht bis eins“ ist im Altbau, dem Gebäude „Abteigarten“, untergebracht. Hier stehen eine Küche, ein Werkraum und drei Gruppenräume zur Verfügung. Der Werkraum wird auch als dritter Mehrzweckraum durch die Schule genutzt. Ein Gruppenraum wird zeitweise als Mensa genutzt. Darüber hinaus steht den Kindern die Turnhalle an mehreren Nachmittagen zur Verfügung.

 

Die Schulverwaltung beabsichtigt das Gebäude „Abteigarten“ für schulische Zwecke aufzugeben und für eine andere Nutzung freizugeben. Der Schulträger ist grundsätzlich nicht verpflichtet für das Angebot „Schule von acht bis eins“ gesonderte oder zusätzliche Räume zur Verfügung zu stellen.

 

Das neue Schulgebäude wurde gebaut für 2,5 Zügigkeit; davon ausgehend, dass mittelfristig die Schule 2-zügig geführt wird, kann das Angebot der „Schule von acht bis eins“  hierhin verlagert werden.

Im Schulgebäude stehen zehn Unterrichtsräume, zwei über dem aktuellen Bedarf, und zwei Mehrzweckräume, einer über dem Bedarf, zur Verfügung.

Zwei nicht genutzte Klassenräume können als „Werkraum“ und als Betreuungsraum genutzt werden. Der Musik- und Computerraum werden mit der entsprechenden Möblierung sowohl von der Schule als auch von der Betreuung multifunktional genutzt.

Somit stehen im Schulgebäude weiterhin wie bisher vier „Betreuungsräume“ zur Verfügung.

Darüber hinaus können ggf. weitere Klassenräume multifunktional eingerichtet werden, für den Fall, dass diese im Anschluss an Unterricht und Hausaufgabenbetreuung als Betreuungsräume zur Verfügung stehen sollen.

 

Der Standort der (Vorbereitungs-) Küche kann im Erdgeschoss liegen, da hier der Anschluss an die notwendigen Versorgungsleitungen möglich ist und die Anlieferung für die Verpflegung ebenerdig erfolgen kann.

Ein entsprechender Raum ist vorhanden, der unter Inanspruchnahme eines kleineren Nebenraumes  zu einem  ca. 25 m² großen Raum erweitert werden kann. Mittels eines Wanddurchbruchs ist es möglich von hier eine Essensausgabe in den heutigen Musikraum zu ermöglichen, der wie oben erwähnt ganztägig multifunktional nutzbar ist.

 

 

 

3.Resümee und Vorschlag der Verwaltung

 

In den städtischen Grundschulen mit Ganztagsangeboten werden die vorhandenen Räumlichkeiten multifunktional genutzt. Dies bedeutet, dass die Kinder die Klassenräume grundsätzlich den ganzen Tag nutzen können. Insbesondere bei den Hausaufgaben bzw. Lernzeiten, ist dies inzwischen Standard.

Kennzeichnend  für das Angebot „Schule von acht bis eins“ sind flexible Betreuungs- und Abholzeiten. Dies bedeutet in der Praxis, dass nicht alle 135 Kinder bis zu einer festen Uhrzeit im Gebäude sind. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich durch die flexiblen Betreuungs- und Abholzeiten die räumliche Situation über die Zeit nach dem Unterricht hinweg fließend entzerrt.

 

 

Unter Berücksichtigung der im Schulgebäude zur Verfügung stehenden Räume und dem Grund-satz der multifunktionalen Nutzung aller Räume im Gebäude während des ganzen Tages,

ist eine Unterbringung der „Schule von acht bis eins“ der KGS Kornelimünster im Schulgebäude wie dargestellt möglich. Das Konzept wurde gemeinsam mit der Schulleitung erarbeitet.

 

Die Verwaltung befürwortet die Unterbringung des Angebotes „Schule von acht bis eins“  im Neubau und empfiehlt dem Schulausschuss zu beschließen, die schulische Nutzung des Gebäudes „Abteigarten“ sobald als möglich aufzugeben.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Mittel für die Kosten der notwenigen baulichen Veränderungen stehen bei PSP-Element 1-030101-800-7 Sachkonto 52410000 (Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen) zur Verfügung. Mittel für die Beschaffung von multifunktionaler Möblierung stehen bei PSP-Element 5-030101-800-00600-810-1 Sachkonto 78350000 (Einrichtung f. OGS-Maßnahmen) zur Verfügung.

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