Entscheidungsvorlage - FB 45/0289/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Annahme der Spende.

2.Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Spende

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Den zurzeit entstehenden Pavillonneubau (Fertigstellung Ende März/Anfang April 2017) hat die KGS Höfchensweg mit Unterstützung des Fördervereins zum Anlass genommen und über die Unterrichtskonzepte und Orientierung diskutiert.

Dabei soll das vorhandene Außengelände mehr integriert werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen geplant:

-Der Außenbereich vor dem Neubau soll als multifunktionale Außenfläche gestaltet werden. Es wird eine rollstuhlgerechte Rampe gebaut, die den Platz zum Grünraum schließt. Parallel dazu wird der Platz über eine Treppe erschlossen, der angrenzende Bereich mit Sitzstufen, dient als Ruhe und Spielfläche.

-Die Rampe wird zum Platz hin durch eine mit Holz belegte Sitzbank getrennt, die den SchülerInnen als Sitzbank in den Pausen dient, zum anderen für das angrenzende Außenklassenzimmer zur Verfügung steht.

-In unmittelbarer Nähe zum Neubau steht eine unter Naturschutz stehende Eiche, die stärker in den Spielbereich eingebunden werden soll.

Dazu soll der Bereich um die Eiche mit einer offenen Holzschalung überbaut und der Höhenunterschied zwischen Schulhof und Zuwegung Neubau durch abgetreppte Ebenen ausgeglichen werden. Diese Ebenen werden als Spiel- und Sitzflächen gestaltet. Direkt um den Baumstamm wird eine Sitzbank vorgesehen.

 

Eine Entwurfsplanung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Kosten für diese Maßnahme betragen nach einer vorläufigen Kostenberechnung durch den beauftragten Architekten ca. 86.775 €. Im Baubudget des Pavilloneubaus sind beim städt. Gebäudemanagement für die Außenanlagen 26.715 € eingeplant.

Der Förderverein der KGS Höfchensweg hat daher verbindlich zugesagt, die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 60.060 € in Form einer zweckgebundenen Spende zu übernehmen.

Die Umsetzung der Gestaltungsmaßnahme ist für Frühjahr 2017 geplant.

 

Die Folgekosten für die Sitz- und Spielflächen sind zurzeit nicht absehbar, können aber nur im Rahmen von Wartung und Reparaturen für Außenspielgeräte/Außenmöbel anfallen. Entsprechende Haushaltsmittel hierfür stehen dem FB 45 zur Verfügung.

Die befestigten Flächen sind gepflastert und werden durch das städt. Gebäudemanagement unterhalten, aus den hierfür dort verfügbaren Haushaltsmitteln.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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60.060 €

0

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Auszahlungen

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60.060 €

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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8.674,80 €

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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8.674,80 €

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen städtischer Haushalt

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Anlagen

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