Kenntnisnahme - FB 45/0301/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit circa sechs Monaten werden die Aufgaben und Dienstleistungen des Euregionalen Medienzentrums Aachen im Rahmen einer Organisationsberatung durch das Planungsro Dr. Grabe&Lexis untersucht, um Möglichkeiten der Neuausrichtung entwickeln zu können. Das Medienzentrum Aachen nimmt mit acht weiteren Einrichtungen am landesweiten Projekt „Organisationsberatung Kommunale Medienbildung“ teil, welches von den Landesmedienzentren des LVR und des LWL auf Wunsch vieler kommunaler Medienzentren initiiert wurde.

Aus der Perspektive der Landschaftsverbände sind mit dem Beratungsprozess die folgenden Zielvorstellungen verbunden:

  • Entwicklung von Aufgaben-, Funktions- und Organisationsmodellen für Medienzentren
  • Verzahnung der Unterstützungsstrukturen von Medienzentrum und Medienberatung
  • Identifikation von Zielgruppen und Angeboten längs der Bildungskette
  • Exemplarische Vereinbarungen zwischen den Medienzentren und ihren Partnern
  • Anregungen für weitergehende Unterstützungsprogramme durch die Landesmedienzentren

 

2.    Struktur und Aufgaben des Euregionalen Medienzentrums

Die Stadt Aachen, der damalige Kreis Aachen (seit dem 21.10.2009: Städte Region Aachen) und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens bilden seit 1999 im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung einen Medienverbund zu Versorgung des Gesamtgebietes mit audiovisuellen Lehrmitteln und der Bereitstellung von medienpädagogischen Leistungen.

  • Das Medienzentrum Aachen verfügt über einen Medien- und Geräteverleih für Schulen und außerschulische Einrichtungen sowie die Medien-on-Demand-Plattform EDMOND NRW für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet.hrlich werden unter pädagogischen Gesichtspunkten die aus urheberrechtlichen Gründen benötigten Kreis- und Landeslizenzen für die online-basierte Datenbank eingekauft. Damit nimmt das Medienzentrum nach §79 des NRW-Schulgesetzes die Pflichtaufgabe der Schulträger wahr und stellt den Schulen Lehrmittel für den Unterricht bereit.
  • Rund 240 Schulen in der Region erhalten auf Nachfrage Unterstützung bei der Planung und Beratung im Bereich der Medienausstattung durch das Medienzentrum.
  • Das Medienzentrum koordiniert derzeit die kommunale Medienentwicklungsplanung der Stadt Aachen. Die Medienentwicklungsplanung ist Grundlage einer sich am allgemeinen Stand der Technik orientierten Sachausstattung. Die hier entwickelten Grundsätze werden den Partnern des Medienzentrums Aachen  zur Verfügung gestellt.
  • Durch die gezielte Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Fachkräften des Medienzentrums und den landesbediensteten Medienberatern des Kompetenzteams werden den Lehrkräften in der Region pädagogische und technische Beratungs- und Fortbildungsangebote unterbreitet.
  • Das Medienzentrum deckt den frühkindlichen Bildungsbereich ab und hrt regelmäßig außerschulische Medienaktivitäten durch.

 

Damit ergeben sich für das Medienzentrum in Aachen die folgenden Zielgruppen:

  • Umfeld Schule: Schulträger, Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte

     in der Ausbildung

  • Frühkindliche Bildung: Kindertageseinrichtungen, Erzieherinnen und Erzieher
  • Sonstige außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger

 

Für die genannten Aufgabenfelder stehen derzeit 4,0 Planstellen im Medienzentrum sowie 1,2 Planstellen des Landes (drei in Teilzeit eingesetzte Medienberater) zur Verfügung. Dabei arbeiten Land und Kommune „Hand in Hand“. Die am Medienzentrum angesiedelten Medienberater nutzen das Medienzentrum als Back-Office.

 

3.Zwischenergebnisse der Organisationsberatung

Die Fortbildungs- und Beratungsangebote sollen vor allem r Multiplikatoren entlang der Bildungskette weiter ausgebaut werden. Eine flächendeckende Vermittlung von Medienkompetenz r Bildungseinrichtungen in der Region wird angestrebt. Sowohl Schulen als auch die Schulträger in der Stadt Aachen und in der StädteRegion sollen verstärkt im Bereich der technischen Innovationen beraten werden

Das Medienzentrum und die Medienberater planen derzeit neue Veranstaltungsformate, die in der Folge implementiert werden sollen. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde in den letzten Monaten deutlich intensiviert.

Es ist angedacht, den Medien- und Geräteverleih für außerschulische Einrichtungen zu öffnen, um den steigenden Bedarf  dieser Gruppierungen an Lernmitteln und Technik gerecht zu werden.

Eine Einbindung des Medienzentrums in die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare auf der einen und der Erzieherinnen und Erzieher auf der anderen Seite, ist beabsichtigt und befindet sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Planungsphase.   

 

Damit die neuen Aufgaben personell und zeitlich abgedeckt werden können, empfiehlt das Beratungsbüro in einem ersten Entwurf die folgenden Maßnahmen:

  • Medientechnik: Wegfall der punktuellen Gerätereparaturen, Schwerpunktsetzung im Bereich

der technischen Schulungen (Kommune)

  • Frühkindlicher Bildungsbereich: Stellenausbau (Kommune)
  • Medienberatung: Aufstockung der Stellenanteile (Land)

 

4.Weiteres Vorgehen

 

Das Gutachten des Planungsbüros wird nun von der Stadt Aachen und den Partnern des Medienzentrums beraten. Es folgen weitere Planungsgespräche und eine anschließende Weiterleitung an das Organisationsmanagement des Fachbereichs Personal und Organisation zur weiteren Bearbeitung.

Letztendlich wird eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung für das Euregionale Medienzentrum angestrebt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Aufwendungen entstehen derzeit nicht.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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