Entscheidungsvorlage - FB 45/0344/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)  Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kommunalen 

     Medienentwicklungsplanung zur Kenntnis.

 

 

2)  Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung  zur Kommunalen

     Medienentwicklungsplanung zustimmend zur Kenntnis und beschließt  das

     von der Verwaltung vorgeschlagene Finanzierungsmodell.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

In der Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2016 (Vorlage FB 45/0300/WP17) wurde im Rahmen eines Zwischenberichtes bereits über die Inhalte und Ziele der kommunalen Medienentwicklungsplanung informiert.

Es wurde darauf hingewiesen, dass  Lernen mit neuen Medien insbesondere flächendeckende Netzwerke und hochwertige Geräteausstattung erfordert. Da die finanziellen Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, begrenzt sind, ist insofern eine qualifizierte Planung unabdingbar. Der Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Aachen soll die Weiterentwicklung der pädagogischen Medienarbeit und der infrastrukturellen Voraussetzung beschreiben. Dabei gilt stets der Grundsatz des Primats „Technik folgt Pädagogik“ oder mit anderen Worten: die eingesetzte Technik muss sich aus den pädagogischen Anforderungen ableiten. Die kommunale Medienentwicklungsplanung rückt die Medienkonzepte der Schulen in den Fokus und schafft Transparenz über die Verfahren und Verantwortlichkeiten.

 

Während die Schulen in ihrem Medienkonzept die pädagogischen Anforderungen definieren, obliegt es der Verantwortung des Schulträgers, diejenige Technik zu beschaffen, mit der sich die pädagogischen Anforderungen effizient und nachhaltig umsetzen lassen. Die Beschaffung der Technik erfolgt dabei in enger Abstimmung mit der Abteilung Schule – FB 45/400 -  und dem IT- und Kommunikationsmanagement bei FB11/4. Für den pädagogischen Support stehen das Euregionale Medienzentrum und die dort angesiedelten Medienberater des Kompetenzteams der StädteRegion zur Verfügung. Damit die Schulen sich auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können, werden sie mit einem Full-Service-Support durch den technischen Dienstleister weitestgehend von Support- und Wartungsaufgaben befreit.  

 

Den Schulen soll eine ausreichende Anzahl Endgeräte zur Erreichung ihrer pädagogischen Ziele bereitgestellt werden. Als Richtgröße sollte allen Lernenden ein Endgerät in mindestens einer Unterrichtsstunde pro Unterrichtstag zur Verfügung stehen, was, abhängig von der jeweiligen Schulform, einer Berechnungsgrundlage von ca. 7 Schülerinnen und Schülern pro Endgerät entspricht.

 

Zu Beginn eines Kalenderjahres finden Rückkopplungsgespräche mit allen beteiligten Akteuren statt, in denen über das abgelaufene Jahr berichtet und Bilanz gezogen wird. Für die Organisation dieser Gespräche ist die Abteilung Schule des FB 45 zuständig, sie strebt dabei eine gemeinsam mit der unteren Schulaufsicht gezeichnete Einladung an.

 

Anschließend wird den politischen Gremien ein Bericht vorgelegt, in dem die Umsetzung des MEP qualitativ und quantitativ sichtbar wird. Hierbei sind auch die erbrachten Leistungen des technischen Dienstleisters entsprechend zu dokumentieren. Im Jahr vor Ablauf dieses Medienentwicklungsplans soll dem Schulausschuss ein auf den Erfahrungen der Umsetzung basierender Vorschlag für eine Fortschreibung vorgelegt werden.

 

Kostenermittlung:

Das folgende Finanzierungsmodell beinhaltet den Schlüssel von 7 Schülerinnen und Schüler pro Endgerät und die Ausstattung der Grundschulen mit gebrauchten Rechnern.

 

Position/ Bereich

Kosten

Zyklus

Kosten pro Jahr ca.

IT – Support/ Jahr (Full Service) für 3.050 Clients + 650 aktive Komponenten

 

jährlich

1.100.000,-

Digitale Endgeräte (ca. 2.020 Geräte x PC- Preis)

1.341.320,-

6 Jahre

225.000,-

Netzanbindung Pädagogik/ Jahr

 

jährlich

230.000,-

Sonstiges/ Jahr (Hardware z.B. Server, Ersatz defekter Hardware, Verkabelung, LRS- Software, Win10- Lizenzen GS, usw.)

 

jährlich

210.000,-

Summer „Schulen digital“/ Jahr

 

jährlich

1.765.000,-

 

 

Da die Grundschulen weiterhin „gebrauchte“ Rechner erhalten sollen ist beabsichtigt, je Grundschule 5.000,- € je Ausstattungsintervall zur Verfügung zu stellen, die abhängig vom Medienkonzept der Schule für IT Ausstattung eingesetzt werden kann. Hierdurch sollen Handlungsanreize im Rahmen der Erstellung der Medienkonzepte gegeben werden.

 

Zusätzlich werden im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ von 2017 - 2010 ca. 4 Mio. € in folgende Digitalisierungsmaßnahmen in den städtischen Schulen investiert:

  • Breitbandausbau Schulen
  • Ausbau der internen Netzinfrastruktur (LAN)
  • Ausbau WLAN Infrastrukturen
  • Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen
  • Ausbau einer Desktop- Virtualisierung

 

Fazit:

Im vorliegendem Kommunalen Medienentwicklungsplan werden die pädagogischen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Unterrichtsprozesse ebenso deutlich wie auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Geräteausstattung, um den mediengestützten Unterricht zu gewährleisten.

Die Vermittlung  von Medienkompetenz in allen   Schulformen und für alle Schülerinnen und Schülern (§ 3 Abs. 5 Schulgesetz NRW) verpflichtet den Schulträger, eine „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung“ zur Verfügung zu stellen (§79 Schulgesetz NRW). Die Medienausstattung ist eine originäre Aufgabe des Schulträgers.

Der vorliegende Kommunale Medienentwicklungsplan stellt eine qualifizierte Grundlage für den wirtschaftlichen und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dar.   

Durch den Medienentwicklungsplan werden nunmehr die Ausstattungsrichtlinien von „Schulen ans Netz“ ersetzt.

Es ist auch angesichts der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt unabdingbar, dass als Voraussetzung für Investitionen in die digitale Ausstattung die Vorlage von aktuellen Medienkonzepten durch die Schulen erforderlich ist.

 

Die Verwaltung befürwortet insofern, die Kommunale Medienentwicklungsplanung  zu beschließen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bei folgenden PSP-Elementen zur Verfügung:

 

  • 4-030101-802-9 Grundschulen
  • 4-030102-902-5 Hauptschulen
  • 4-030103-902-9 Realschulen
  • 4-030104-902-4 Gymnasien
  • 4-030105-902-8 Gesamtschulen
  • 4-030106-902-3 Förderschulen
  • 5-030302-900-2 (schulformübergreifend) Bewegl VermGG
  • 5-030302-900-1 (schulformübergreifend) Erwerb von Lizenzen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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