Entscheidungsvorlage - FB 45/0354/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss den Planungsbeschluss zu der Baumaßnahme zur Verbesserung des Raumangebots und Mensasituation an der GGS Brander Feld entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss den Planungsbeschluss zu der Baumaßnahme zur Verbesserung des Raumangebots und Mensasituation an der GGS Brander Feld entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

Der Schulausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das vorliegende Planungskonzept bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 16.06.2016  hatte der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, das in der Sitzung vorgestellte Planungskonzept bei einem weiteren bedarfsgerechten Ausbau der OGS an der GGS Brander Feld für zwei multifunktionale Räume, in denen eine Essensausgabe möglich ist, zur Beschlussfassung bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 zu entwickeln (Vorlage FB 45/0252/WP17).

 

Zum Schuljahre 2016/2017 hatte die Schule eine weitere halbe Gruppe entsprechend dem Bedarf eingerichtet. Dies war nur möglich, nachdem sich der Vorstand des Jugend- und Begegnungshaus (JuB) bereiterklärt hat, das dem Verein ausschließlich zur Verfügung stehende Café täglich bis 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, um die Mittagsverpflegung im Schulgebäude in 3 Schichten für die nunmehr über 90 Kinder zu gewährleisten. Die  Zusammenarbeit von Schule und JuB hatte sich von Anfang an gut gestaltet, so dass bis zu 100 Schülerinnen und Schüler im JuB-Cafe ein warmes Mittagessen erhalten können.

 

Im Laufe des ersten Schulhalbjahres wurde deutlich, dass bei einem weiter zunehmenden Bedarf für Ganztagsplätze an der GGS Brander Feld zu prüfen ist, ob und wie das bestehende Mensaangebot bedarfsgerecht erweitert werden kann.

Im Zusammenhang mit interfraktionellen Gesprächen mit der Schulverwaltung wurde vom städtischen Gebäudemanagement darauf hingewiesen, dass von Seiten der Lebensmittelhygiene umfangreiche Anforderungen an einen Mensaneubau gerichtet werden, auch dann, wenn es sich nur um eine Essenausgabestelle handelt. Die Unterbringung einer multifunktionalen Mensa im Bestandsgebäude würde hingegen - eben weil es sich um Bestand handelt - deutlich weniger bauliche/hygienische Vorgaben nach sich ziehen. In diesem Fall wäre allerdings das JuB-Café in einen Neubau zu verlagern, erweitert um einen Mehrzweckraum, der bei einer multifunktionalen Mensa im Bestand verloren ginge.

 

Der Mensaverein der Gesamtschule Brand könnte der GGS Brander Feld grundsätzlich  Essenszeiten anbieten, allerdings nicht in der Kernessenszeit der Gesamtschule Brand von 12.30 bis 13.30 Uhr. Da sich ein kontinuierlicher Aufwuchs der OGS-Nachfrage an der GGS Brander Feld zeigt, wäre die Schule mit den vorgestellten Alternativen auch langfristig besser aufgestellt.

 

Auch aufgrund des im Vergleich mit den anderen städtischen OGS’en  hohen Preises von  3,50 EUR (notwendig aufgrund von erhöhten Personal- und Energiekosten für den Mensaverein der Gesamtschule)  und eines hohen Personalbedarfs bei  der Übermittagsverpflegung außer Haus, ist die Verköstigung in der Mensa der Gesamtschule aus Sicht der Verwaltung keine zukunftsfeste Lösung.

 

Darüber hinaus bietet die Mensa im Schulgebäude neben der räumlichen Ressource eine verträglichere Mittagssituation für die Kinder und führt zu einer erheblichen Verbesserung der pädagogischen Qualität der Mittagssituation und des gesamten Ganztags. Wesentlicher Bestandteil ist die Förderung und Entwicklung einer Esskultur für die Grundschüler. Die Konzepte gestalten sich unterschiedlich. Es gibt z.B. den Grundsatz die Mittagssituation familienähnlich zu gestalten, wobei die Kinder gemeinsam an einem Tisch sitzen, das Essen in Schüsseln auf dem Tisch steht und die Kinder lernen für sich geeignete Portionen zu nehmen und Lebensmittel wertzuschätzen. Oft decken die Kinder für die nachfolgenden Kinder den Tisch ein. Auch bei flutenden Essenszeiten wird auf Esskultur großer Wert gelegt. Die Essenszeiten werden von den pädagogischen Fachkräften begleitet. Liegt die Mensa im Schulgebäude, können die personellen Ressourcen optimal genutzt werden, so dass für die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder möglichst viel Zeit zur Verfügung steht.

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Insgesamt hat die GGS Brander Feld im Vergleich zu anderen Aachener Schulen ein eingeschränktes Raumangebot.

Die Schule benötigt für die zukunftssichere Unterbringung der weiter aufwachsenden OGS ein Raumangebot, das  den künftigen Bedürfnissen der Schule gerecht wird und dem JuB entsprechende Räume als Ersatz schafft.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund weiterer Begehungen und intensiver Gespräche zwischen dem Gebäudemanagement und der Lebensmittelhygiene der StädteRegion Aachen wird vorgeschlagen, dass die Nutzung des Café des JuB inklusive Lager auf die Schule übergeht und zu einer multifunktionalen Mensa im Bestand umgebaut werden. Küche und Lager werden für die Ausgabe von 180-200 Essen aufgerüstet. Der Speiseraum und der benachbarte Mehrzweckraum werden als multifunktionaler Speisebereich genutzt und mit entsprechend multifunktionalen Möbeln ausgestattet, so dass der Speiseraum auch außerhalb der Essenszeiten durch die Schule genutzt werden kann.

Dieser multifunktionale Speisebereich soll vornehmlich für Tätigkeiten, die „Sitzen am Tisch“ beinhalten und den täglichen Rückbau zur Funktion „Speiseraum“ in kurzer Zeit ermöglichen, genutzt werden. Angestrebt ist eine Flexibilität durch kindgerechtes, bewegliches Mobiliar, sowie die Möglichkeit der direkten Unterbringung von Material.

Zusätzlich soll die Möglichkeit erhalten bleiben, die Mensa in Abstimmung mit der Schul- und OGS-Zeiten für Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Foyer zu nutzen.

Der wegfallende Mehrzweckraum der Schule kann grundsätzlich auch durch die Überlassung eines  im Souterrain befindlichen Mehrzweckraumes des JuB kompensiert werden.

Im Rahmen der Baumaßnahmen besteht jetzt eine effiziente Möglichkeit, auf die grundsätzliche Raumknappheit der Schule zu reagieren und  ein zukunftgerichtetes  Raumangebot zu schaffen.

Das JuB erhält als Ausgleich für das Cafe, den Lagerraum und die Mehrzweckräume einen Erweiterungsbau („Club-Haus“) auf der Eingangsebene des JuB im Bereich des Wendehammers. An dieser Stelle kann direkt an den Bestandsbau angeschlossen werden.

 

 

 

 

3.Kostenermittlung

Vertreter des E 26 werden das Planungskonzept in der Sitzung vorstellen, wobei zwei Varianten möglich sind. Einmal die Schaffung der Mensa im Bestand und hierdurch bedingt die Verlagerung des JuB-Café und eines Mehrzweckraumes in den Neubau (Grobkostenschätzung in der Leistungsphase 0 und den entsprechenden Unwägbarkeiten: 1,4 Mio. EUR), zum anderen die Unterbringung der Mensa in einem Solitärbau (Grobkostenschätzung in der Leistungsphase 0 mit den entsprechenden Unwägbarkeiten 1,8 Mio. EUR).

Zur ersten Variante könnte auch zur Abdeckung von ansteigendem Raumbedarf der OGS ein zweiter Mehrzweckraum eingeplant werden, wobei sich dann die Kosten auf 1,8 Mio. (Grobkostenschätzung) erhöhen würden.

Die möglichen Planungen wurden der Schule und dem JuB vorgestellt, hierzu wird in der Sitzung berichtet.

Die Zustimmung des urheberrechtstragenden Planers hierzu liegt vor.

 

4. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahmen zur Schaffung der Mensa im Bestand und Verlagerung des JuB-Café und eines Mehrzweckraums in einen Neubau auf Eingangsebene des JuB aus. Hierdurch können sowohl die Voraussetzungen für eine zukunftssichere OGS mit eigener Verpflegungsküche und Speiseraum, als auch der Fortbestand des JuB am Standort Schagenstraße sichergestellt werden.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung nunmehr die Konzeptplanung des städtischen Gebäudemanagements E26 zur Beschlussfassung im Planungsausschuss bis zur Planungstiefe nach HOAI 3 weiterzuentwickeln. Die  erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 83.500,00 EUR (inklusive aktivierter Eigenleistung) können aus dem Ansatz für den “ Bau OGS-Maßnahmen“ des lfd. Jahres zur Verfügung gestellt werden.

Haushaltsmittel für die Umsetzung der Planung entsprechend der Beschlussfassung stehen aus den in 2018 und 2019 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Bau OGS-Maßnahmen“ zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

                               Planung             Bau

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Zur Beauftragung der Planung mit der erforderlichen Planungstiefe stehen Planungsmittel in Höhe von 83.500 € bei PSP-Element 5-030101-900-00100-990-7 „Bau OGS-Maßnahmen in 2017 zur Verfügung.

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