Entscheidungsvorlage - FB 45/0360/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sportausschuss empfiehlt dem Schulausschuss die dauerhafte Umsetzung des Winterdienstes an städtischen Schulen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab der Wintersaison 2017/2018.

 

  1. Der Schulausschuss beschließt die dauerhafte Umsetzung des Winterdienstes an städtischen Schulen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form ab der Wintersaison 2017/2018.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage:

Der Winterdienst an städtischen Schulen wurde zur Wintersaison 2014/ 2015 grundlegend umgestellt. Die Anpassung war vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Regelungen zwingend erforderlich geworden.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Schulhausmeister nur noch während ihrer Dienstzeit den Winterdienst sicherstellen. Nach Dienstende übernimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst auf den Außenflächen. Darüber hinaus nimmt der Aachener Stadtbetrieb den Winterdienst bei Erkrankung der Schulhausmeister wahr. Der Umfang des Winterdienstes wurde an dem nach dem Ortsrecht festgelegten Zeitfenster (bis 20.00 Uhr) ausgerichtet. Nach Dienstende der Schulhausmeister werden nur die Gehwege um die Schulgelände (Außenfläche) von Schnee und Eis befreit. Eine Räumung der Zuwegungen auf dem Gelände (Innenfläche) erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nicht.

 

Problemstellung:

Die Nutzung der Gebäude, insbesondere der Turnhallen, geht über den damals geregelten Zeitraum hinaus. Die Verkehrssicherungspflicht und in der Folge die Streu- und Räumpflicht besteht auf den Innenflächen über 20.00 Uhr hinaus und erstreckt sich zeitlich bis etwa eine Stunde nach Ende der Hallenzuweisungszeit.

 

Unter Berücksichtigung der damaligen Regelung und der Empfehlung des Rechtsamtes sowie der Belegungen der Turnhallen muss der Winterdienst auf den Innenflächen (Zuwegungen zu den Turnhallen) somit im folgenden Zeitfenster zusätzlich sichergestellt werden:

 

Montag bis Donnerstag16.15 – Nutzungsende

Freitag15.30 – Nutzungsende

Samstag (im Bedarfsfall) 07.00 – Nutzungsende

Sonntag, Feiertag (im Bedarfsfall) 09.00 – Nutzungsende

 

Vorgehensweise der Verwaltung:

Zunächst war vorgesehen, den Winterdienst in dem offenen Zeitfenster auf die Nutzer der städtischen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen zu übertragen.

In seiner Sitzung am 23.11.2016 wurde seitens des Rates der Stadt Aachen entschieden, dass eine Übertragung des Winterdienstes auf die Nutzer nicht erfolgen wird.

Stattdessen wurde der Winterdienst in der Wintersaison 2016/2017 wie folgt sichergestellt:

 

  • Ausweitung des Auftrages an den Aachener Stadtbetrieb zur Sicherstellung des Winterdienstes auf den Innen- (Zuwegungen zu den Turnhallen) und Außenflächen bis 20.00 Uhr.
  • Beauftragung einer Fremdfirma für den Winterdienst auf den Innenflächen (Zuwegungen zu den Turnhallen) zwischen 20.00 und 23.00 Uhr bzw. bis Nutzungsende im Bedarfsfall.

 

Hierbei entstanden Kosten in folgendem Umfang:

 

  1. Aachener Stadtbetrieb

Räumung der Außenflächen100.000 €

(nach Dienstende bzw. Erkrankung des Schulhausmeisters bis 20.00 Uhr)

Räumung der Innenflächen25.000 €

(Zuwegung Turnhallen bis 20.00 Uhr)

 

  1. Fremdfirma

(Zuwegung Turnhallen ab 20.00 Uhr bis Nutzungsende) ./.

 

Von der Fremdfirma wurde für die vergangene Wintersaison (Nov 2016 bis Mrz 2017) bislang keine Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Winterdiensteinsätze. Hierfür sind jährlich 20.000 € angesetzt.

 

Hinsichtlich der zukünftigen Vorgehensweise wurde eine Evaluation der diesjährigen Regelung und eine erneute Vorlage im Sport- und Schulausschuss vereinbart. Eine weitere Evaluation der an den Aachener Stadtbetrieb gezahlten Pauschale ist in drei Jahren vorgesehen.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Fachbereich Sport und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Politik und Verwaltungsspitze kann aus Sicht des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule der Winterdienst an städtischen Schulen nur in der derzeitigen Form fortgeführt werden.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Fortführung der bestehenden Regelung.

 

Regelung im Überblick:

 

Wochentag

Uhrzeit

Innenflächen (Zuwegungen zu den Gebäuden oder zu den Turnhallen)

Außenfläche (Bürgersteig)

 

Montag bis Donnerstag

06.00 – 16.15 Uhr

Schulhausmeister/in

Schulhausmeister/in

 

16.15 – 20.00 Uhr

Aachener Stadtbetrieb

Aachener Stadtbetrieb

 

20.00 Uhr – Nutzungsende

Fremdfirma

 

Nicht erforderlich

 

Freitag

06.00 – 15.30 Uhr

Schulhausmeister/in

Schulhausmeister/in

 

15.30 – 20.00 Uhr

Aachener Stadtbetrieb

Aachener Stadtbetrieb

 

20.00 Uhr – Nutzungsende

Fremdfirma

Nicht erforderlich

Samstag

07.00 – 20.00 Uhr

Fremdfirma

Aachener Stadtbetrieb

 

20.00 Uhr – Nutzungsende

Fremdfirma

 

Nicht erforderlich

 

Sonn- und Feiertage

09.00 – 20.00 Uhr

Fremdfirma

Aachener Stadtbetrieb

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Haushaltsmittel stehen bei PSP-Element 1-030302-900-4, SK 52410000 in Höhe von 145.000 € ab 2017 ff. zur Verfügung.

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