Entscheidungsvorlage - FB 45/0394/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.

 

  1. Die Liste der zu fördernden Grundschulen soll zur Gewährleistung einer Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben, vorausgesetzt, es gibt keine relevanten strukturellen Änderungen der Schulen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

In der Sitzung des Schulausschusses vom 13.07.2017 wurden die durch die Verwaltung weiterentwickelten Kriterien zur Verteilung der Fördermittel aus dem Grundschulfonds beschlossen (Vorlage: FB 45/0392/WP17).

 

  1. Datensammlung und Auswertung der Bewertungskriterien

 

Die für die Auswertung der beschlossenen Kriterien erforderlichen Angaben wurden durch die Fachabteilung eingeholt.

Hinsichtlich der Ermittlung der Daten für das Kriterium „Teilnahme Bildungs- und Teilhabepaket […]“ ist ergänzend anzumerken, dass diese mithilfe eines entwickelten Fragebogens (s. Anlage 2) durch die Grundschulen in der Stadt Aachen mitgeteilt worden sind.

Es wurde abgefragt, wie viele Kinder seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 bis zum Stichtag 31.05.2017 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den drei Bereichen „Mittagsverpflegung“, „Schulausflüge / Klassenfahrten“ sowie „Leistungen zur Lernförderung“ erhalten haben oder aktuell noch erhalten. Hierbei wurde vorab darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Kinder und nicht die Anzahl der gestellten Anträge von Relevanz ist.

 

Anhand der Datensätze wurden die nachfolgend aufgeführten Grundschulen in der Stadt Aachen als besonders belastet ermittelt:

1)      KGS Bildchen

2)      KGS Beeckstraße

3)      KGS Feldstraße

4)      KGS Düppelstraße

5)      KGS Luisenstraße

6)      GGS Driescher Hof

7)      GGS Montessori Mataréstraße

8)      EGS Annaschule

9)      KGS Passstraße

10)  KGS Forster Linde

11)  GGS Schönforst

12)  GGS Am Haarbach

13)  KGS Auf der Hörn

14)  GGS Brühlstraße.

 

Die einzelnen Auswertungsergebnisse können der Bewertungsliste zur Ermittlung besonders belasteter Grundschulen (s. Anlage 1) entnommen werden.

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Nach Beschluss der zu fördernden Grundschulen werden diese aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds erhalten.

Anzumerken ist, dass die eingeholten Datensätze in der Anlage 1 mit den vorhandenen Gesamtschülerzahlen aus der Schulstatistik zum Stichtag 15.10.2016 ins Verhältnis gesetzt wurden. Die tatsächliche Auszahlung wird auf Grundlage der aktuellen Schülerzahlen zum 15.10.2017 erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

4-030101-909-5; 481300001

4-030101-909-5; 529100002

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag1

94.500

94.500

283.500

283.500

0

0

Personal-/

Sachaufwand2

94.500 €

94.500

283.500

283.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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