Entscheidungsvorlage - FB 45/0416/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis  und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Fortführung des AWO Fanprojektes vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 unter Beteiligung der Stadt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 23.500 Euro zu beschließen. Die Verwaltung soll ferner beauftragt werden, eine entsprechende Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. abzuschließen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Fortführung des Fanprojektes vom 01.012018 bis zum 31.12.2020 unter Beteiligung der Stadt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 23.500 Euro. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. abzuschließen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Im Juni 2008 hat der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen der Einrichtung eines Fanprojektes zugestimmt. Das Projekt wurde auf fünf Jahre befristet, von November 2008 bis  Oktober 2013. Die Kosten wurden je zu einem Drittel vom DFB, dem Land NRW und der Stadt Aachen getragen.

 

Nach entsprechenden Beschlussfassungen wurde das Projekt mit Bildung der StädteRegion Aachen als städteregionales Projekt fortgeführt. Der kommunale Anteil wird seitdem etwa hälftig mit 23.500 Euro pro Jahr von der Stadt und mit 24.000 Euro pro Jahr von der StädteRegion Aachen getragen.

 

Im Juli 2013 fasste der Städteregionstag den Beschluss zur Fortführung des Fanprojekts Aachen bis zum 31.12.2014, dem sich der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung im Dezember 2013 anschloss.

Eine Fortführung für weitere zwei Jahre, also bis zum 31.12.2017, beschloss der Rat der Stadt Aachen am 10.12.2014. Dem folgte der Städteregionstag in seiner Sitzung am 11.12.2014.

 

2. Sachstand

Das AWO Fanprojekt ist ein niedrigschwelliges Beratungsangebot, das eine besondere Gruppe von jungen Menschen als Zielgruppe erreicht. Es stellt eine Ergänzung zur klassischen Offenen Jugendarbeit  in der Stadt Aachen oder Beratungsangeboten und Maßnahmen der Jugendämter und freien Träger in den Aufgabenfeldern der Jugendarbeit und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes in der StädteRegion Aachen dar.

 

Das AWO Fanprojekt lehnt sich an das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ der Deutschen Sportjugend (dsj) an und wird vom Deutschen Fußballbund (DFB) inhaltlich und finanziell unterstützt. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren, die sich im Umfeld von Fußballspielen, insbesondere Spielen der Alemannia Aachen, einfinden.

 

Das Fanprojekt soll präventiv dazu beitragen, sozial auffällige Jugendliche im Umfeld von Fanszenen zu erreichen und durch konkrete Hilfs- und Fördermaßnahmen in ihrer Entwicklung positiv zu unterstützten. Das Projekt ist nicht ausschließlich auf Alemannia Aachen bezogen.  

 

Es wird mit 60.000 € vom Land NRW und bis zu 95.000 € vom DFB gefördert. Die genannte Förderung steht unter der Voraussetzung, dass Stadt und StädteRegion Aachen das AWO Fanprojekt weiterhin im genannten Umfang unterstützen.

 

3. Fortführung des Fanprojektes

Der Verein Alemannia Aachen ist nach wie vor mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die erneute Insolvenz im Jahr 2017 hat die Fanszene erneut erschüttert. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine kontinuierliche Arbeit des Fanprojekts – mit einer ausreichenden personellen Ausstattung - von großer Bedeutung und Sinnhaftigkeit.

 

Auch aufgrund der kontinuierlichen Förderung durch Stadt und Städteregion Aachen ist in den letzten Jahren eine Konsolidierung des Fanprojekts Aachen gelungen. Das Team des Fanprojekts hat sich und seine Arbeit im Rahmen der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.07.2017 vorgestellt.

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, die Fortführung des Fanprojekts mit einer finanziellen Beteiligung der Stadt Aachen in Höhe von 23.500 Euro p.a. zu beschließen sowie die Leistungsvereinbarung mit den Beteiligten (StädteRegion und Arbeiterwohlfahrt Aachen-Stadt e.V.) in § 6 – Finanzielle Förderung – und in § 9 – Vereinbarungsdauer und Kündigung - zu erneuern.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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0

Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Der städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 23.500 Euro pro Jahr wird im Rahmen der Finanzierung der StädteRegion über Regionsumlage und Ausgleichszahlung abgerechnet.

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Anlagen

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