Entscheidungsvorlage - FB 45/0436/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Schulausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter, die im Teilfinanzplan 2018 veranschlagten Investitionen sowie deren mittelfristige Finanzplanung bis 2021 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2018 einschließlich des Finanzplanes bis 2021 wurde am 18.10.2017 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.
 

Seitens des Schulausschusses sind die Produkte

030101 Grundschulen

030102Hauptschulen

030103Realschulen

030104Gymnasien

030105Gesamtschulen

030106Förderschulen

030201Schülerbeförderung

030301Medienzentrum

030302Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2018 zwischen dem 29.11. und dem 20.12.2017. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

Ferner sind beigefügt eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzungen der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge selbst.

Losgelöst hiervon hat die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:
 

  1. Fachliche Prüfung

     Aus fachlicher Sicht kann der Antrag nachvollzogen werden.
 

  1. Betriebswirtschaftliche Prüfung

     Der Antrag auf Erhöhung des Zuschusses um 3 % sowie der Erhöhung der Indexierung auf 3 % kann auf Basis der Tariferhöhungen der letzten Jahre in Höhe von durchschnittlich 2,74 % (2012-2017) nur anteilig nachvollzogen werden

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2016: 1,02 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung als primäre Bewertungsbasis die Tarifentwicklung TVöD zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.)


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Schulausschusses.

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Anlagen

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