Kenntnisnahme - FB 36/0244/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Stadt Aachen ist eine von 28 Kommunen in Deutschland, die von einer besonders hohen Belastung durch Stickstoffdioxidemissionen (NO2) betroffen ist. Beim Verwaltungsgericht Aachen ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bezirksregierung Köln anhängig, um eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Grenzwertes von 40 μg/m³ (Jahresmittelwert) zu erreichen. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die für den 22. Februar erwartet wird, zurückgestellt. In insgesamt 19 deutschen Städten sind ähnliche Klagen anhängig. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen (VG Düsseldorf im September 2016, VG Stuttgart im Juli 2017) ist nicht auszuschließen, dass der Aachener Luftreinhalteplan mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge fortgeschrieben werden muss.

 

In einem ersten Treffen des „Nationalen Forums Diesel“ haben Anfang August 2017 die Bundesregierung und einige Ministerpräsidenten der Länder mit Vertretern der Auto- und Zulieferindustrie zunächst Software-Updates bei Diesel-Pkw der Klassen Euro 5 und 6 vereinbart. Im Anschluss wurde ein Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ aufgelegt, der insgesamt 1 Milliarde Euro umfassen soll. Als Ergebnis eines Treffens zur Luftreinhaltung  Anfang September von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vertretern der Länder und Kommunen – auch Oberbürgermeister Marcel Philipp nahm daran teil – hat das Bundesverkehrsministerium ein „Sonderprogramm zur Förderung der Erarbeitung zielgenauer Minderungsstrategien (Masterpläne) für die von einer Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten und Regionen aufgelegt. Als Förderrichtlinie diente die zu diesem Zweck überarbeitete Richtlinie „Automatisiertes und vernetztes Fahren“. Die Masterpläne sollen die Voraussetzungen schaffen, um kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in den betroffenen Regionen aus dem "Fonds: Nachhaltige Mobilität in der Stadt" zu fördern.

 

Antragsverfahren „Green City Plan“

Das Antragsverfahren ist mehrstufig: Termingerecht wurde am 30. September 2017 eine Projektskizze eingereicht, in der bereits die Maßnahmenschwerpunkte genannt und die zu erzielenden Effekte geschätzt wurden. Ende Oktober hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Skizze als förderwürdig eingestuft und auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Förderantrag zur Erstellung eines Masterplans, eines sogenannten „Green City Plans“, bis 24. November 2017 einzureichen. In einem Leitfaden wurden die Maßnahmenschwerpunkte konkretisiert:

-          Digitalisierung des Verkehrssystems/Vernetzung im ÖPNV (z. B. Intelligente Verkehrssysteme (IVS), Aufbau nutzerfreundlicher, verkehrsmittelübergreifender Verkehrsauskunftssysteme, Ausstattung bestehender Verkehrsinfrastrukturen mit intelligenten Technologien, Stärkung des ÖPNV mit Hilfe der Vernetzung von Verkehrsinformationen und Ticketsystemen, effizientes betriebliches oder kommunales Mobilitätsmanagement, Intelligente vernetzte Mobilitätsdienste („MaaS“-Konzepte), Aufbau smarter Mobilitätspunkte, z. B. fest eingerichtete Car- oder Bikesharing-Stationen an Umsteigepunkten Schiene/Straße zur Verbesserung der individuellen Erreichbarkeit)

-          Radverkehr (Entwicklung eines intelligenten Radwegenetzes; ggf. einschließlich Vernetzung mit ÖPNV, pendlerorientierte Radschnellwege, Konzepte für die Nutzung von Pedelecs)

-          Elektrifizierung des Verkehrs (Einsatz elektrischer Fahrzeuge: Busse, kommunale Fahrzeuge, Nutz- und Sonderfahrzeuge, Taxen, Carsharing etc., Ladeinfrastruktur)

-          Urbane Logistik (Anreize zur Nutzung umweltfreundlicher Lieferfahrzeuge, z. B. Wirtschaftsverkehre mit Lastenrädern, Elektrofahrzeuge; Verkehrsreduzierende Konzepte (z. B. Mikrodepotstandorte, Bündelungsplattformen)

 

Der Projektantrag wurde fristgerecht eingereicht, hierbei wurden die in der Projektskizze bereits genannten   Maßnahmen an den Leitfaden angepasst und weiterentwickelt. Auch dieser Antrag war erfolgreich: Am 20. Dezember 2017 wurde der Förderbescheid an Oberbürgermeister Marcel Philipp überreicht. Der Masterplan soll bis zum 31. Juli 2018 fertiggestellt werden. Die Förderquote der Erstellung des „Green City Plans“ beträgt 100 Prozent; es wurde eine Fördersumme von knapp 250.300 € bewilligt. Auf dieser Basis soll im Anschluss eine Förderung der Maßnahmen erfolgen. Über die förderfähigen Maßnahmen und die Höhe der Förderung wird dann im Einzelnen entschieden.

 

Masterplan „Aachener Aktionsplan – Mobilität neu denken

Der Masterplan wird den Titel „Aachener Aktionsplan – Mobilität neu denken“ tragen (kurz: MAp-Mobil). Die Digitalisierung des Verkehrs und Vernetzung im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist ein Maßnahmenschwerpunkt, der bei Erstellung des Masterplans eine große Rolle spielen wird. Darunter fällt unter anderem der Betrieb eines autonom fahrenden, elektrischen Kleinbusses zwischen Hauptbahnhof und Markt, der Aufbau der technischen Infrastruktur zur Verkehrsdatenerfassung sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung des vorhandenen, digitalen Mobilitätsmarktplatzes „Mobility Broker“, der multimodale Mobilitätsangebote u.a. mit Hilfe des elektronischen Tickets von ASEAG und AVV miteinander verzahnt.

Daneben werden nachhaltig wirksame Mobilitätsmanagement-Maßnahmen entwickelt, die zu einer spürbaren Reduktion des schadstoffemittierenden Verkehrs führen sollen. Auch die Fortschreibung und Umsetzung eines intelligenten Radverkehrsnetzes dient diesem Ziel. Maßnahmen sind der Bau weiterer Radvorrangrouten, der Lückenschluss im bestehenden Netz, der Ausbau und die Sanierung bestehender Radwege, der Aufbau hochwertiger Fahrradparkinfrastruktur und der weitere Ausbau eines Netzes von Pedelec-Verleihstationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Elektrifizierung des ÖPNV; vorgesehen ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur für rund 100 Busse, die Beschaffung von weiteren 13 Elektrobussen und die Ausstattung eines Großteils der verbliebenen Dieselbusse mit Stickoxid-Filtern.

Im Arbeitspaket Urbane Logistik sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch Lieferverkehr vorgesehen, unter anderem die Elektrifizierung des Lieferverkehrs durch den Einsatz von Lastenrädern, Mikrodepots und Güterverkehrszentren, intelligente Routenplanung und Parkkonzepte. Die Abschätzung der Minderungswirkung für die lokale NO2-Belastung, die Priorisierung der Maßnahmen unter dem Aspekt Wirkungsentfaltung und Kosteneffizienz sowie die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Maßnahmenumsetzung bilden die Klammer für den Masterplan.

 

Weiteres Vorgehen

Der Masterplan wurde anhand des vorgegebenen Leitfadens in verschiedene Arbeitspakete unterteilt, für die unterschiedliche Bearbeiter beauftragt werden. Die Erstellung des Masterplans wird dabei eng durch eine Arbeitsgruppe begleitet, die sich aus verschiedenen Dienststellen der Verwaltung zusammensetzt (Dezernat 1, Fachbereiche Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Umwelt, Bauverwaltung). Die Arbeitsgruppe gibt den Rahmen vor, setzt Impulse und unterstützt die externen Bearbeiter nach Kräften.

Von den Städten wurde wiederholt - insbesondere zum zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 im Bundeskanzleramt - die Forderung erhoben, ein unbürokratisches Verfahren festzulegen, das den betroffenen Kommunen einen vorzeitigen Vorhabenbeginn gestattet, da es Maßnahmen gebe, die ohne vorherige Erstellung eines Masterplans sofort umgesetzt werden könnten. Die Bundesregierung hat daraufhin das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ erstellt. Maßnahmen, die die Elektrifizierung des Verkehrs (u.a. Busflotten, urbaner Wirtschaftsverkehr, Taxis, Mietwagen, Carsharing, Ladeinfrastruktur) und die Nachrüstung von Dieselbussen betreffen, sollen bereits Anfang 2018 umgesetzt werden können. Auch im Bereich der Digitalisierung des ÖPNV ist teilweise ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Rahmen des Sofortprogramms möglich.

 

Darüber hinaus haben die Kommunen eine Reduzierung ihres Eigenanteils bei der Umsetzung der im Masterplan identifizierten Maßnahmen gefordert, da die Verantwortlichkeit für die Stickoxid-Problematik nicht auf die Kommunen verlagert werden sollte. Das BMVI hat angekündigt, dies zu prüfen, und darauf hingewiesen, dass die Länder die Kommunen beim Eigenanteil durch Kofinanzierung unterstützen sollten. Die Verwaltung wird untersuchen, ob sich die Maßnahmen evtl. im Rahmen weiterer Programme komplementär fördern lassen.

Für die Kommunen stehen sogenannte „Lotsen“ zur Verfügung, welche die Städte bei der Erstellung des Masterplans und in der Frage des vorzeitigen Maßnahmenbeginns unterstützen sollen. Ein Lotse wird drei Kommunen betreuen. Die Arbeitsgruppe Masterplan wird zeitnah ein Treffen mit dem Lotsen vereinbaren. Die Verwaltung wird die Politik regelmäßig über die weiteren Entwicklungen in diesem Projekt informieren.


 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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