Kenntnisnahme - FB 02/0130/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der AAWW nimmt den Sachstandsbericht sowie die aktuellen Rahmenbedingungen zur Kenntnis und unterstützt die Bestrebungen des Gigabit-Ausbaus bis 2025.
 

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Erläuterungen

Breitband

Die Verwaltung möchte an dieser Stelle auf die Vorlagen bzw. Ausführungen zum Thema Breitbandausbau folgender Sitzungen hinweisen:

AAWW am 15.06.2016  TOP 6  Breitband

-  AAWW am 28.06.2017  TOP 4  Breitband

-  AAWW am 13.09.2017  TOP 5  Breitbandförderung; 5. Aufruf des BMVI/Bundesmittel 09/17

     TOP 6  Breitbandanbindung Lemiers – Aktueller Sachstand

 

Hintergrund

Aachens Stärke als Wissenschafts- und Technologiestandort ist eng mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und seiner Infrastruktur verbunden. Laut Breitband.NRW belegt die Stadt Aachen mit einer 96,2%tigen Breitbandversorgung (>= 50 Mbit/s / Stand: 2016) in Nordrhein Westfalen derzeit noch einen der vorderen Plätze. Die Anforderungen werden jedoch weiter steigen, der Datentransport wird sich exponentiell und mit dynamischen Zuwächsen fortentwickeln. Deshalb kommt es bereits heute darauf an, die Grundlage für eine richtungsweisende und an den künftigen Bedarf einer smarten Stadt ausgerichtete Versorgung bzw. Infrastruktur zu schaffen.

 

Dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB 02)  wurde im Jahr 2016 die Koordination des Breitbandausbaus in Aachen übertragen. Hierzu wurden anschließend erfolgreich Fördermittel zur Finanzierung dieser Aufgabe eingeworben. Neben der Einrichtung einer Breitbandkoordinationsstelle mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren, welche seit 01.02.2017 eingerichtet - jedoch derzeit vakant - ist, konnten zusätzlich 50.000,- € für Planungs- und Beratungsleistungen eingeworben werden. Durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen (Beratungsfolge: 13.09.2017 im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft und anschließend im Rat der Stadt Aachen am 20.09.2017) wurde die Verwaltung mit der Erstellung eines Förderantrags im Rahmen des fünften Förderaufrufs zum Bundesförderprogramm Breitband beauftragt. Gleichzeitig wurde beschlossen die notwendigen Eigenanteile (insgesamt 830.000,- €) in den kommenden Haushaltsjahren (angepasst an einen möglichen Förderzeitraum 2018, 2019 & 2020) zur Verfügung zu stellen, um im Sinne einer Gigabitstrategie die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.

 

Mit vorläufigem Bescheid vom 19.12.2017 wurde seitens des BMVI die Mittelzuteilung für die Stadt Aachen, in Höhe von 4.144.887,- €, erfolgreich bestätigt. Das Land NRW hat anschließend ihre Ko-Finanzierung in Höhe von 3.315.910,- €  bestätigt. Durch die Mittelzuteilungen wird FB02 einen 100Mbit/s symmetrischen Ausbau der unterversorgten Gebiete forcieren, welcher heute nur durch einen Glasfaserausbau zu realisieren ist. Im Sinne einer Gigabitstrategie für die Stadt Aachen ist dieser Ausbau für die Breitbandversorgung mittels Glasfaser für die Stadt Aachen ein wichtiger Schritt. Durch den Ausbau wird die Glasfaser bis in die geografischen Randbereiche der Stadt Aachen geführt. Hierdurch wird es in Zukunft einfacher, Adressen die an diesen Glasfaserstrecken angrenzen, an diese anzuschließen und damit die Glasfaserversorgung in der Stadt Aachen zu erweitern.

 

 

In der konkreten Umsetzung der Maßnahme sind ca. 106 km Tiefbauarbeiten vorgesehen. Dabei werden ca. 317 km Glasfaser und ca. 106 km Leerrohre neu geschaffen. Nach Ende der Maßnahme werden 1.038 Haushalte und 40 Unternehmen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s versorgt, wobei die Glasfaser bis in die Häuser verlaufen soll. Mehr als 80 % der angegebenen Anschlüsse im Projektgebiet sollen nach Ende der Baumaßnahme mit 100 Mbit/s oder mehr versorgt werden.

 

Von der Bewilligung zum Ausbau

Vor Umsetzung der o.g. Fördermaßnahmen bzw. Vergabe an einen TK-Anbieter sind verwaltungsseitig zunächst folgende weiteren Maßnahmen zu initiieren:

-          Erarbeitung einer Bewertungsmatrix (Voraussetzung für das Vergabeverfahren) unter Berücksichtigung technischer, juristischer, planerischer und strategischer Ausrichtungen der Stadt Aachen

-          Veröffentlichung

-          Teilnahmewettbewerb

-          Verhandlungsverfahren

-          Entscheidung für Bieter & formaler Vergabevermerk

 

Hierzu wurde seitens der Verwaltung ursprünglich ein Zeitraum von ca. 6 Monaten, unter der Maßgabe einer besetzten Vollzeitstelle Breitbandkoordinator und unter Mitwirkung der Fachbereiche B 03, FB 30 und  FB 61 einkalkuliert.  Erst nach formellem Abschluss der Vergabe und Mitteilung des konkreten Finanzierungsbedarfs inkl. Meilensteinplanung wird das BMVI einen endgültigen Bescheid erteilen.

 

Neben der Problematik einer unbesetzten Breitbandkoordinationsstelle wurden auf dem im Februar 2018 ausgerichteten fünften Landes-Breitbanddialog folgende Herausforderungen der ‘Förderkommunen‘ durch Breitband.NRW aufgenommen:

-          Nachträgliche Ausbaumeldungen der TK Anbieter führen zur Reduzierung des Ausbauziels (Förderschädlich)

-          Nachforderungen des Projektträgers, inkl. Laufzeitverkürzung

-          Hoher Verwaltungsaufwand (personell / finanziell)

-          Berücksichtigung umfassender Nebenbestimmungen

-          Knappe Tiefbaukapazitäten und steigende Tiefbaupreise

-          Vorfinanzierung durch Kommunen und verzögerte Fördermittelauschüttung

 

Auf Grund des hohen Aufwands und Vakanz der Stelle der Breitbandkoordination, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der limitierten und zeitlich befristeten Fördergelder, wird eine zeitnahe und schnelle Umsetzung des Breitbandausbaus deutlich erschwert.

 

Eine solide Breitband-Infrastruktur ist allerdings absolute Grundvoraussetzung und die Basis eines digitalen Ökosystems. Für die Bereitstellung von 5G in der Fläche sind Glasfaseranschlüsse ebenfalls erforderlich. Insofern wird auf die Ausführungen zum TOP ‘Stadt Aachen beteiligt sich an 5G-Wettbewerb‘ verwiesen. Denn 5G Netze sind Glasfasernetze und überbrücken die Luftschnittstelle lediglich in kurzer Distanz. Eine Anbindung der Zellen über Kupfer- oder Richtfunktechnologien führt zwangsläufig zu Qualitätseinbußen. Der konsequente Breitbandausbau ist somit Voraussetzung für weitere Initiativen im digitalen Kontext.

 

Abschließend werden nochmals die definierten Ziele und die bisher akquirierten Fördergelder zusammenfassend dargestellt:  

 

Definierte Bandbreitenziele

       kurzfristig: Bis 2018 fast flächendeckende Versorgung mit 50MBit/s

       mittelfristig: Symmetrische Bandbreiten mit dem Fokus auf Geschäftskunden,

Schulen, öffentliche Einrichtungen und wissenschaftliche

Sondergebiete

       langfristig: Bis 2025 Bandbreiten, die Gigabit auf der dafür geeigneten

zukunftsfähigen Infrastruktur ermöglichen

 

Überblick Fördermittel Breitbandausbau in Aachen

Landesförderrichtlinie der sog. ‘Enabling Maßnahmen‘

-          150.000 € über drei Jahre zum Einsatz von Breitbandkoordinatoren und/oder Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten

-          Restlaufzeit bis 31.01.2020

-          Stelle derzeit nicht besetzt

 

Richtlinie ‘Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

-          Beratungsleistungen bis max. 50.000 €

-          Restlaufzeit bis 31.05.2018

-          Gelder zu 95 % verbraucht

 

5. Aufruf des BMVI zur Breitbandförderung / inkl. Ko-Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen

-          Bundesförderung in Höhe von 4.144.887,- € (vorläufiger Bescheid liegt vor / Mittel bis 2020)

-          vorgesehene Landesförderung 3.315.910,- € (LOI liegt vor / Mittel bis 2020)

-          Eigenanteil Stadt Aachen ca. 828.978,- €  (Mittel bis 2020)

 

 


 

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