Entscheidungsvorlage - FB 45/0477/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Kinder – und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2018/ 2019 auszubauen.

 

2.       Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2018/ 2019 auszubauen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2017/2018 insgesamt 5116 Ganztagsplätze an 34 Grund-und 2 Förderschulen Primar. Das entspricht einer Versorgungsquote von 68,70 % für den offenen Ganztag.

Betrachtet man den Ausbau von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen Primar, die Angebote in „Schule von acht – eins“ und den gebundenen Ganztag (Domsingschule) im Zusammenhang, werden in Aachen nach dem Vormittagsunterricht ca. 80% der Kinder betreut und gebildet. Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus sind in Aachen inzwischen der Regelfall.

In der Vorlage „ Sozialraumorientierte Planung von Ganztagsplätzen für Kinder in Grundschulen und Förderschulen Primar in der Stadt Aachen vom Schuljahr 2018/2019 bis zum Schuljahr 2022/2023“(FB45/0422/WP17) die der Sitzung am 17.10.2017 im Kinder – und Jugendausschuss gemeinsam mit dem Schulausschuss vorgelegt wurde, legen die von den Schulleitungen geschätzten Bedarfe an Ganztagsplätzen bis 2022/2023 nahe, dass in fast allen Sozialräumen der Stadt Aachen eine Ausbauquote von 80% bis 100% erforderlich sein wird.

 

1.1   OGS Warteliste

Durch den stetigen Ausbau von Ganztagsplätzen gelingt es zunehmend dem Bedarf an verlässlicher Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Die bisherigen Wartelisten konnten weitgehend abgebaut werden.

  • An der GGS Montessori-Schule Mataréstraße gibt es für das Schuljahr 2018/2019 eine Warteliste von ca. 30 Kindern, die einen OGS Platz benötigen. An der Grundschule gibt es neben dem offenen Ganztag das Angebot „Schule von acht bis eins“. Mit Hilfe dieses Angebots gelingt es besondere Betreuungsengpässe ggf. aufzufangen.
  • Die GGS Am Höfling hat im Schuljahr 2016/2017 die OGS Plätze um eine halbe Gruppe ausgebaut. Nahezu allen Erstklässlern des neuen Schuljahres, die als Bedarf einen OGS Platz angegeben haben, kann ein OGS Platz angeboten werden. Bei den Kindern deren Eltern wahlweise einen OGS Platz oder „Schule von acht bis eins“ als Wunsch angegeben haben, kann dem Betreuungsbedarf in der Regel mit einem Platz in „Schule von acht bis eins“ entsprochen werden. Darüber hinaus können Kinder in der „Kinderinsel“ der Eurojugend aufgenommen werden. Aus dem laufenden Schuljahr gibt es eine kleine Warteliste mit vier Kindern.

Insgesamt kann mit dem Ausbau um eine halbe Gruppe aus 2016/2017 auch im Schuljahr 2018/2019 ein annähernd bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorgehalten werden.

 

Alle anderen Grundschulen haben nur eine geringfügige bzw. keine Warteliste. In den Förderschulen Primar konnten alle Kinder, die einen Bedarf haben, einen Ganztagsplatz erhalten.

 

 

1.2   Angebot der „Schule von acht bis eins“

Folgende Grundschulen haben im laufenden Schuljahr ein Angebot der „Schule von acht – eins“, ohne dass sie eine Grundschule im Ganztag sind.

Schule

„Schule von acht bis eins“ 2017/2018

Gruppen                        Plätze

Schülerzahl

2017/2018

KGS Höfchensweg

4

100 (+78)*

240

KGS Karl-Kuck-Schule

4

100 (+45)*

192

KGS Kornelimünster

5

125

184

Summe

13

325 (+123)*

616

*die Zahlen in Klammern bedeuten Plätze über die öffentliche Förderung hinaus

An diesen Grundschulen bietet das Angebot „Schule von acht bis eins“ teilweise Betreuungszeiträume bis 16.00 Uhr an. Eltern, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, schätzen die angebotene Betreuungsform wegen der Möglichkeit, die Betreuungstage flexibel zu buchen.

Die KGS Höfchensweg und die KGS Karl – Kuck – Schule bieten über die öffentliche Förderung hinaus, finanziert aus Mitteln über die Elternschaft, weitere 123 Plätze an. Daraus erklärt sich die hohe Gesamtzahl an Plätzen in „Schule von acht bis eins“.

 

1.3   Grundschulen mit den Angeboten „Schule von acht bis eins“ und Grundschule im Ganztag

An 12 Grundschulen gibt es das Angebot „Schule von acht bis eins“ und gleichzeitig Ganztagsplätze.

 

Schule

„Schule von acht bis eins“ 2017/2018

Ganztagsgruppen/ - plätze

2017/2018

Plätze in „Schule von acht bis eins“ und Ganztagsplätze

2017/2018

Schülerzahl

2017/2018

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Plätze

GGS Am Haarbach

2

40

7

156

196

226

GGS Am Höfling

2

50

7

149

199

286

GGS Brander Feld

3

67

4,5

117

184

213

GGS Laurensberg

4

92

7

172

264

309

GGS Oberforstbach

2

48

5

119

167

182

GGS Richterich

1

25

7

171

196

223

GGS Walheim

1

17

5,5

134

151

186

KGS Am Römerhof

3

75

8,5

213

288

306

KGS Am Fischmarkt**

1

20

5

120

140

158

Montessori-

Schule Eilendorf

2

56

6

115

171

199

Montessori-Schule Mataréstraße**

1

27

8,5

195

222

283

Montessori-Schule Reumontstraße

3

52

7,5

165

217

238

Summe

25

569

78,5

1826

2395

2809

** Bedeutet Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

An den Schulen mit „Schule von acht bis eins“ die gleichzeitig Grundschule im Ganztag sind, nehmen die Eltern das Angebot der „Schule von acht bis eins“ gezielt in Anspruch. Die Betreuungszeit geht bis längstens 14.00 Uhr.

Im Angebot „Schule von acht bis eins“ werden insgesamt 1017 Kinder nach dem Vormittagsunterricht betreut.

 

  1. Ergebnis der Bedarfsermittlung an Ganztagsplätzen in Grundschulen und Förderschulen Primar für das Schuljahr 2018/ 2019

 

Dieser unterscheidet sich in:

  • Ganztagsplätzen an Förderschulen Primar
  • Regelganztagsplätzen
  • Brennpunktganztagsplätzen

 

Folgender Bedarf wurde bis Mitte März 2018 ermittelt.

 

2.1   Förderschulen Primar

 

Seit dem Schuljahr 2013/2014 gibt es noch zwei Förderschulen Primar in Trägerschaft der Stadt Aachen.

  • Die Förderschule– Elsassstraße mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“.
  • Die Förderschule Am Rödgerbach mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“.

Folgender Bedarf an Ganztagsplätzen Plätzen besteht für das Schuljahr 2018/2019 an Förderschulen Primar

 

Förderschule Primar

Ganztagsplätze

Schuljahr 2018/2019

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2018/2019

Förderschule Am Rödgerbach

30

2,5

Förderschule Elsassstraße

33

3

Summe

63

5,5

 

Für das Schuljahr 2018/2019 besteht für 63 Kinder an Förderschulen Primar Bedarf an Ganztagsplätzen. Der Bedarf an Plätzen im Offenen Ganztag im Bereich der Förderschulen Primar steigt leicht an. Die Förderschule Elsassstraße benötigt voraussichtlich eine halbe Gruppe zusätzlich.

 

2.2   Regelgrundschulen

 

2.2.1 Steigender Bedarf

9 Grundschulen haben einen steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2018/2019

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2018/2019

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2018/2019

auf- oder abgerundet

ohne spUb*         mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2017/2018

Ganztagsgruppen

GGS Am Haarbach

170

9

7

1

+ 1,0 ohne spUb

GGS Am Lousberg

177

10

7

1

+ 0,5 ohne spUb

GGS Brander Feld

146

0

6

0

+ 1,5 ohne spUb

GGS Gut Kullen**

152

22

6

2

+ 0,5 ohne spUb

GGS Richterich

200

0

8

0

+ 1,0 ohne spUb

GGS Vaalserquartier

185

15

7,5

1,5

+ 1,0 mit spUb

KGS Auf der Hörn

121

0

5,0

0

+ 0.5 ohne spUb

KGS Hanbruch

175

15

7

1,5

+ 0,5 mit spUB

MGS Montessori- Schule Eilendorf

113

21

4,5

2

+0,5 ohne spUB

Summe

1439

92

58

9

+ 5,5 ohne spUb

+ 1,5mit spUb

 

*spUb bedeutet „Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

** Bedeutet Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

An vielen dieser Ganztagsschulen wird dem steigenden Bedarf durch Anschaffung von flexiblen

Möbelsystemen zur multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten Rechnung getragen. In nahezu allen Ganztagschulen hat sich die Zusammenarbeit zwischen Vormittag und Nachmittag so entwickelt, dass die Klassenräume multifunktional genutzt werden, insbesondere für die Lernzeiten. Ziel der multifunktionalen Nutzung der Klassenräume und der Räume, die für den Nachmittag geschaffen wurden, ist die Räume zu „Räumen der Kinder“ zu entwickeln, in denen sie sich den ganzen Tag im Rahmen der ganzheitlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beheimatet und wohl fühlen.

 

In der KGS Hanbruch werden im Rahmen der OGS Ausbauplanung räumliche Verbesserungen umgesetzt.

 

2.2.2 Gleichbleibender Bedarf

An folgenden 23 Grundschulen hat sich der Bedarf nicht oder nur geringfügig verändert:

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2018/2019

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2018/2019

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2018/2019

auf- oder abgerundet

ohne spUb*          mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2017/2018

Ganztagsgruppen

GGS Annaschule**

124

15

5

1,5

=

GGS Am Höfling

133

16

5,5

1,5

=

GGS Brühlstraße

137

13

5,5

1

=

GGS Driescher Hof**

126

21

5

2

=

GGS Gerlachschule

177

0

7

0

=

GGS Laurensberg

175

0

7

0

=

GGS Schönforst**

99

21

4

2

=

GGS Walheim

134

0

5,5

0

=

KGS Am Fischmarkt**

125

0

5

0

=

KGS Beeckstraße**

75

15

3

1,5

=

KGS Bildchen**

71

21

3

2

=

KGS Birkstraße

162

0

6,5

0

=

KGS Düppelstraße**

153

21

6

2

=

KGS Feldstraße**

90

16

3,5

1,5

=

KGS Forster Linde**

178

0

7

0

=

KGS Horbach

50

0

2

0

=

KGS Luisenstraße**

104

21

4

2

=

KGS Marktschule Brand

166

9

6,5

1

=

KGS Michaelsbergstraße

169

21

7

2

=

KGS Passstraße**

172

15

7

1,5

=

KGS Verlautenheide

158

0

6,5

0

=

Montessori- Schule Mataréstraße**

178

15

7

1,5

=

Montessori- Schule Reumontstraße

152

16

6

1,5

=

Summe

3108

256

124,5

24,5

 

*spUb bedeutet „Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

** Bedeutet Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

In der EGS Annaschule und der GGS Brühlstraße sind jeweils eine halbe Regelgruppe weniger und eine halbe Gruppe für Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mehr erforderlich. In der Summe bleibt die Gruppenzahl gleich.

Für die KGS Michaelsbergstraße wird im Rahmen der OGS Ausbauplanung die räumliche Verbesserung umgesetzt.

Für die GGS Am Höfling und die KGS Passstraße werden im Rahmen der OGS Ausbauplanung räumliche Verbesserungen umgesetzt.

 

2.2.3 Sinkender Bedarf

An folgenden 2 Schulen sinkt der Bedarf an OGS Plätzen um jeweils eine halbe Gruppen für Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies wird Schwankungen im Bereich der Anmeldezahlen zugerechnet.

 

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2018/2019

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2018/2019

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2018/2019

 

Veränderungen

zum Schuljahr

2017/2018

Ganztagsgruppen

ohne spUb*

mit spUb*

GGS Oberfrostbach

110

0

4,5

0

- 0,5 ohne spUb

KGS Am Römerhof

201

0

8

0

- 0,5 ohne spUb

Summe

311

0

12,5

0

- 1,0 ohne spUb

spUb bedeutet „Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

** Bedeutet Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

 

 

2.2.4 Gesamtbedarf an Ganztagsplätzen an Regelgrundschulen

Gesamtbedarf

 

Ganztagsplätze

Schuljahr 2018/2019

ohne spUb*

 

Ganztagsplätze Schuljahr 2018/19

mit spUb*

 

 

Ganztagsgruppen-Schuljahr

2018/19

 

ohne

spUb*

mit

spUb*

Summe steigender Bedarf

1439

92

58

9

Summe gleichbleibender Bedarf

3108

256

124,5

24,5

Summe sinkender Bedarf

311

0

12,5

0

 Summe

4858

348

195

33,5

*spUb bedeutet „Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

 

Für das Schuljahr 2018/2019 sind 5206 Ganztagsplätze an Regelgrundschulen gegenüber 5058 Ganztagsplätzen im Schuljahr 2017/2018 erforderlich.

Bezugnehmend auf die angemeldeten Kinder am 1. Schultag nach den Herbstferien, dem 15.10.2017, handelt es sich um einen Zuwachs von 148 Ganztagsplätzen.

 

2.2.5 Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen.

Durch eine Erlassänderung ist es seit dem 01.08.2017 wieder möglich zusätzliche OGS Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu beantragen.

Mit der Schulaufsicht wurde hierzu abgestimmt, dass bis auf wenige Ausnahmen die Anzahl der für das Schuljahr 2017/2018 geförderten OGS-Plätze und Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unverändert bleibt. Bei den Ausnahmen handelt es sich um GL-Schulen, die sich noch im Aufbau befinden/befanden. Dies betrifft die EGS Annaschule, die GGS Brühlstraße, die GGS Vaalserquartier und die KGS Hanbruch. Insgesamt werden in diesen Grundschulen 27 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in zweieinhalb Gruppen zusätzlich gefördert.

Zum Stichtag, dem 15.10.2017gab es 321 Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen. Im Schuljahr 2018/2019 werden 348 Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen benötigt. Dies ist ein Zuwachs von 27 Plätzen.

 

2.2.6

Erlassänderung zum 16.02.2018

 

Mit Erlass vom 16.02.2018 wurde die Teilnahmeregelung für die offene Ganztagsschule im Primarbereich mit Nummer 5.6 ergänzt. Hier werden im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im offenen Ganztag Ausnahmen benannt, die unter Wahrung einer dauerhaften und möglichst vollumfänglichen Teilnahme an den Ganztagsangeboten, eine Freistellung von Kindern ermöglicht.

Hierzu erarbeitet eine Gruppe von Mitgliedern der AG 78 OGS einen Orientierungsrahmen, wie in den Grundschulen in Aachen mit dem neuen Erlass umgegangen werden soll. Dieses Orientierungspapier und der angepasste Kooperationsvertrag werden der Politik mit einer Vorlage im Juli 2018 vorgestellt.

 

Die bisherigen Gespräche mit den Schulleitungen und den Trägern des offenen Ganztags zeigen, dass es bereits jetzt an allen Grundschulen im Ganztag in Aachen differenzierte mit Schulleitung, Träger der OGS und Koordinatorin abgestimmte Ausnahmen zur Freistellung der Kinder gibt, die dem Tenor der Erlassänderung Rechnung tragen.

 

  1. Resümee

Der Ausbau von Ganztagsplätzen ist in den letzten Jahren stetig vorangeschritten. Auch für 2018/2019 ist ein Ausbau an Ganztagsplätzen erforderlich.

 

Vorschlag des FB 45

  • FB 45 schlägt vor, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf für das Schuljahr 2018/2019 auszubauen. Im Haushaltplan 2018 ff sind hierfür bei folgenden Positionen ausreichende Mittel wie folgt vorgesehen:

 

PSP-Element

Kostenart

Bezeichnung PSP-Element

Bezeichnung Kostenart

HhJahr

2018

HhJahr

2019

4-030101-807-8

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

10.328.800€

11.290.200€

4-030106-907-2

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

365.200€

352.600

 

 

 

Gesamt

10.694.000

11.642.800

PSP-Element

Kostenart

Bezeichnung

PSP-Element

Bezeichnung Kostenart

HhJahr

2020

HhJahr

2021

4-030101-807-8

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

11.554.800€

11.823.700€

4-030106-907-2

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

339.300€

347.700

 

Gesamt

11.894.100

12.171.400

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.694.000

10.694.000

35.708.300

35.708.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-10.694.000

-10.694.000

-35.708.300

-35.708.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Mittel in oben genannter Höhe stehen unter folgenden PSP-Elementen

 

  • 4-030101-807-8SK 5318.000 0
  • 4.030106-907-2SK 5318.000 0

 

 

zur Verfügung.

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