Entscheidungsvorlage - FB 61/0984/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

                Abteiplatz

                Abteistraße

                Am Höfling

                Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7

                Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23

                Friedrich - Ebert - Allee

                Im Gillesbachtal

                Im Klostergarten

                In den Heimgärten

                Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33

                Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31

                Karl - Marx - Allee Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 - 171

                Klara - Fey - Straße

                Klosterweiher

                Luise - Hensel - Straße

                Mallinckrodtstraße

                Michalesbergstraße

                Rathenauallee

                Schervierstraße

                St. Johann

                Viehhofstraße

                Viehhofstraße Parkplatz

                Von - Pastor - Straße

                Weingartsberg

                Weingartshof

                Zeise

 

-                 die Parkstände auf der Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171), Viehhofstraße und Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr.

33 – 51) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert,

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.Der im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkzone "BU2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.In der Bewohnerparkzone "BU2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis "BU2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

    Folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

                Abteiplatz

                Abteistraße

                Am Höfling

                Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7

                Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23

                Friedrich - Ebert - Allee

                Im Gillesbachtal

                Im Klostergarten

                In den Heimgärten

                Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33

                Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31

                Karl - Marx - Allee Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 - 171

                Klara - Fey - Straße

                Klosterweiher

                Luise - Hensel - Straße

                Mallinckrodtstraße

                Michalesbergstraße

                Rathenauallee

                Schervierstraße

                St. Johann

                Viehhofstraße

                Viehhofstraße Parkplatz

                Von - Pastor - Straße

                Weingartsberg

                Weingartshof

                Zeise

 

-                 die Parkstände auf der Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171), Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51) und Viehhofstraße werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert,

 

3.Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.Die Bedienpflichtzeit an den Parkscheinautomaten wird gemäß Tarifzone II montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr festgesetzt.

 

5. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

6. In der Bewohnerparkzone „BU2“ wird ein Tagesticket für 6,00 € eingeführt.

 

7.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

8.Zur Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs berät der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.

 

9.Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche „BU2“ soll schnellstmöglich erfolgen und bei positiver Beratung der Vorlage zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ zeitgleich mit dieser eingerichtet werden.

 

10.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

11.Dem Rat wird empfohlen, folgende Sonderparkberechtigung zu beschließen:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich),

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

12.Dem Rat wird empfohlen, für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € bereitzustellen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

1.Sonderparkberechtigt werden:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

 

2.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

3. Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt.

 

4. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachstand

Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Bewohnerparkzone „BU2“ wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 21.03.2018 und des Mobilitätsausschusses am 01.03.2018 vorgestellt und beraten.

 

Die erhobenen Daten belegen im Mittel eine hohe Auslastung (89 %) des öffentlichen Parkraumangebotes in der Zone „BU2“. Vor allem im Bereich Abteiplatz, Am Höfling, Friedrich-Ebert-Allee, In den Heimgärten, Schervierstraße und Weingartshof wurden die Parkraumkapazitäten im Tagesmittel des Erhebungstages sogar überschritten.

 

Bei einem Großteil der Straßen im Untersuchungsgebietes (z.B. Abteistraße, Friedrich-Ebert-Allee, Im Gillesbachtal, Karl-Marx-Allee, Michaelsbergstraße, Rathenauallee und Von-Pastor-Straße) ist der Anteil der „ortsfremden“ Fahrzeuge in den Morgen- und Abendstunden auffällig hoch und überwiegt teilweise sogar den Anteil der Kraftfahrzeuge von Bewohner/innen. Lediglich in sieben von 21 Straßen, in denen Kraftfahrzeuge angetroffen wurden, überwiegt der Anteil der auf Bewohner/innen zugelassenen Fahrzeuge.

 

Die Einführung einer Bewohnerparkzone kann dazu beitragen, dass die Parkraumnachfrage durch „ortsfremde“ Kraftfahrzeugführer/innen im Untersuchungsgebiet sinkt und somit die Chancen der Bewohner/innen auf einen freien öffentlichen Parkstand steigen.

 

Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" (Viehhofstraße) zu erstellen und diese in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

 

Gebietscharakteristik:

Das geplante Gebiet (siehe Anlage 1 und 2) liegt südlich der Innenstadt und hat eine Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung von rund 1.000 m und in Ost-West-Richtung von rund 900 m. Seit der StVO-Novelle 2001 darf die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1000 m nicht überschreiten.

 

Im Nordosten wird das Gebiet durch die Bahnstrecke Aachen-Köln, im Osten durch das Gillesbachtal, und im Süden durch die Rathenauallee und Kalverbenden begrenzt. Im Südwesten grenzt die Zone in Höhe Kapellenstraße an die geplante Bewohnerparkzone „BU3“.

 

Im westlichen Bereich, dem Burtscheider Markt, befindet sich ein Nahversorgungszentrum mit Geschäften des täglichen Bedarfs und diversen Dienstleistungsangeboten. An diesen Bereich schließt sich nordöstlich das Marienhospital mit dem ZGF - Zentrum für Gesundheitsförderung - und zusätzlichen Praxiseinrichtungen an. Weiter im Osten befindet sich die 20iger Jahre Siedlung „In den Heimgärten“, deren Siedlungsgrundriss nicht für jede Wohneinheit einen Parkplatz im öffentlichen Raum oder auf privatem Grund vorsieht (Dies betrifft die Straßen In den Heimgärten, Weingartsberg und Weingartshof).

Im Süden befindet sich der Ferberpark als bedeutende Erholungs- und Spielfläche im Viertel. Weiter südlich grenzt ein weiteres eng bebautes Wohngebiet mit Reihenhausbebauung an, wo nicht jedes Grundstück über einen Stellplatz verfügt und das Fahrbahnrandparken trotz sehr schmaler Fahrbahnquerschnitte geduldet wird. Dies betrifft die Straßen Am Höfling, Schervierstraße, Klara-Fey-Straße und Mallinckrodtstraße.

In der geplanten Zone befinden sich zwei Grund- und eine Realschule sowie vier Kindertageseinrichtungen, eine davon als integrative Einrichtung.

 

Das Gebiet ist somit geprägt durch unterschiedliche Strukturen. Zum einen durch die Einkaufsstraße, durch das Marienhospital als Arbeitgeber und Besuchermagnet und zum anderen durch die dicht bebauten Siedlungsbereiche im fußläufigen Umfeld.

 

Bürgerinformationsveranstaltung

Am 19.04.2018 wurde in der Aula der Kath. Grundschule Michaelsbergstraße, Michaelsbergstraße 14, eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 110 interessierte Bürgerinnen und Bürger, darunter auch verschiedene Bewohner angrenzender Straßenräume, teilnahmen.

Nach einem einführenden Vortrag in die Gesamtthematik bestand anschließend ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung. Bei der Veranstaltung haben sich sowohl Befürworter als auch Gegner geäußert.

Die umfangreichen Äußerungen wurden im Protokoll festgehalten (Anlage 3).

 

Außerdem gingen vor und nach der Veranstaltung überdurchschnittlich viele schriftliche und telefonische Eingaben (siehe Anlage 4) ein, welche die kontroverse Diskussion auf der Veranstaltung zur Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU2“ wiederspiegeln. Insgesamt wurden 55 Eingaben aufgenommen, davon sechs Mehrfacheingaben, so dass insgesamt 49 unterschiedliche Stellungnahmen vorliegen und durch die Verwaltung ausführlich beantwortet werden.

Entsprechend den Äußerungen bei der Bürgerversammlung ergibt sich in den schriftlichen Eingaben ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.

 

Wesentliche Themen:

Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle sind die wesentlichen Themen, die neben der Grundsatzdiskussion zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone „BU2“ geführt wurden, zusammengefasst. Dazu zählen:

-          Gebietsabgrenzung,

-          Parkplatzreduzierung,

-          Alternativen für Gewerbetreibende und Beschäftigte,

-          Besucherparkausweise,

-          Bedienzeiten,

-          Höchstparkdauer/Tagesticket

-          Brötchentaste,

-          Pflegende Angehörige

-          Car-Sharing

 

Gebietsabgrenzung

Die Mehrheit der Eingaben von Nicht-Anwohnern und Bewohnern, überwiegend aus der Schervierstraße, richteten sich gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone in dem geplanten Gebiet, da nach ihrem Empfinden kein Parkdruck existiert und somit kein Bedarf für eine zusätzliche Reglementierung der öffentlichen Parkplätze besteht. Ebenso fürchten viele Anwesende, die ihren Wohnsitz in den angrenzenden Straßen haben, einen Verdrängungseffekt in ihren Wohnstraßen. In der Diskussion wurden alternative Zonenzuschnitte vorgeschlagen u.a. die Erweiterung der Zone „BU1“, die Ausweisung einer weiteren Zone bis zum Außenring und eine Verkleinerung der geplanten Zone „BU2“.

 

Parkplatzreduzierung

Viele ablehnende Eingaben sowohl auf der Bürgerinformation als auch im Nachgang sind auf die Ansprüche der Feuerwehr, der Reduzierung der öffentlichen Parkstände in den schmalen Wohnstraßen, zurückzuführen, wie z.B. Am Höfling, Klar-Fey-Straße, Schervierstraße, Mallinckrodtstraße, Von-Pastor-Straße, In den Heimgärten.

 

Alternativen für Beschäftigte und Gewerbetreibende

Die erschwerte Parkplatzsituation für Anwohner besonders im Bereich In den Heimgärten, Weingartshof und Weingartsberg wurde auf die Beschäftigten und Besucher des Marienhospitals zurückgeführt. Die Anwohner dieses Gebietet begrüßen die Einrichtung der Zone.

Beschäftigte und Angestellte in der Zone sehen keine Alternativen als im öffentlichen Straßenraum zu parken. Sie fordern mit der Einrichtung der Zone eine zeitgleiche Schaffung von Alternativen, wie die Ausweisung von zusätzlichen öffentlichen Parkflächen. Genannt wurden die Aufstockung des Parkhauses Kleverstraße, Bau eines Parkplatzes an der Moltkestraße und auf der Parkpalette Bachstraße, Bau eines Parkhaus für Studenten der Fachhochschule AC, dass tagsüber den Studenten und Abends den Bewohner zur Verfügung steht, Ausbau des Parkplatzes an der Heißbergstraße. Darüber hinaus wurde der Ausbau des ÖPNV-Angebotes sowie eine generelle Lösung für Beschäftigte gewünscht.

 

Besucherparkausweise

Zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher wurde der Wunsch nach Einführung von Besucherparkausweisen geäußert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten Offenburg und Essen genannt.

ln Offenburg erhält jeder Anwohner, der keinen eigenen Stellplatz nachweisen kann, gleichzeitig mit Ausgabe des Bewohnerparkausweises einen Block Besucherparkscheine kostenlos mit 16 Besucherkarten. Anwohner ohne Auto und ohne Anwohnerparkausweis können 16 Besucherkarten zu einer Gebühr von 11 Euro erhalten. In Essen kostet ein Paket Besucherkarten mit neun Tagen und einer Wochenkarte 5 €. Jeder Anwohner kann bis zu fünf Pakete pro Jahr erwerben.

 

Bedienzeiten

Das Thema Bedienzeiten wurde kontrovers diskutiert. Es gab Befürworter für eine Verkürzung der Bedienzeiten im reinen Wohngebiet auf Mo bis Fr. Ebenso wurden Eingaben mit der Bitte um Bedienzeitenverlängerung gemacht, da besonders in den Abendstunden durch die Kurparkterrassen der Parkdruck in den anliegenden Straßen ansteigt.

 

Höchstparkdauer/ Tagesticket

Ein weiteres Thema war die Aufhebung der Höchstparkdauer in Verbindung mit einem Tagesticket für Besucher des Viertels. Dagegen wurden Eingaben gemacht, die eine max. Höchstparkdauer wünschen, um kein Angebot für Dauerparker zu schaffen.

 

Brötchentaste

Auch wurde gebeten, die „Brötchentaste“, wie auf dem Parkplatz Viehhofstraße, einzurichten, damit kurze Erledigungen kostenfrei unternommen werden können.

 

Pflegende Angehörige

Im Hinblick auf die demografische Entwicklung in der Bevölkerung wurde der Bedarf nach einer kostengünstigen und zeitlich unbegrenzten Parkmöglichkeit für pflegende Angehörige genannt.

 

Car-Sharing

Es wurde der Wunsch geäußert in Burtscheid das Netz von Cambio Stationen zu verdichten, und das Angebot von Pedelec-Verleih-Stationen auszubauen.

 

Planung

Reduzierung der öffentlichen Parkstände

Die Einführung des Bewohnerparkens führt grundsätzlich nicht zur Reduzierung von Parkraum, auch wenn dies durch die Bewohner in Bezug auf bestimmte Abschnitte so interpretiert wird. Das Bewohnerparken muss straßenverkehrsrechtlich angeordnet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Überprüfung des ruhenden Verkehrs bei der Einrichtung der Bewohnerparkzone notwendig.

Bei der Detailplanung zur Bewohnerparkzone BU2 wurde erkannt, dass die Einbahnstraßen Schervierstraße, Klara-Fey-Straße, Am Höfling, Weingartsberg, In den Heimgärten, Mallinckrodtstraße und die Nebenfahrbahn der Rathenauallee sehr schmale Straßenquerschnitte aufweisen, in denen heute am Fahrbahnrand geparkt wird. Die verbleibende Restfahrbahnbreite liegt unter 3,00 m. Gemäß §12 StVO ist das Parken in diesen Straßen aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht zulässig. Um das Parken in diesen Straßen nicht ganz zu unterbinden und möglichst viele Parkplätze zu erhalten wurde seitens der Feuerwehr zugestimmt, die Seitenbereiche bei der Befahrung dieser Straßen mit zu nutzen. Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit der Feuerwehr Aufstellflächen für die Drehleiterfahrzeuge definiert. Die Einführung des Bewohnerparkens ist somit lediglich der Auslöser für die Neuordnung des Fahrbahnrandparkens. Ursächlich sind jedoch die notwendigen Platzanforderungen der Feuerwehr im Brandfall.

 

Im Bereich der Von-Pastor-Straße wird beidseitig am Fahrbahnrand geparkt. Aufgrund des geringen Straßenquerschnitts ist ein Begegnungsfall Pkw/Pkw nur beschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund sind Ausweichstellen zu schaffen, die ebenfalls als Feuerwehraufstellflächen genutzt werden können.

 

Durch die Einrichtung der Feuerwehraufstellflächen entfallen in der Zone „BU2“ rund 64 öffentliche Parkstände. Im Hinblick auf die Sicherheit der Bewohner ist es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich die Feuerwehraufstellflächen unabhängig von der Einrichtung der Bewohnerparkzone um zu setzen.

 

Die nördliche Luise-Hensel-Straße ist eine einseitig angebaute Sackgasse. Sie befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Der Quell- und Zielverkehr entsteht durch die Bewohner der Straße. Sie hat eine Fahrbahnbreite von 4,50 m. Der Gehweg befindet sich auf der westlichen Straßenseite und hat eine Breite von 2,40 m – 2,50 m. Heute wird dort durch die Anwohner aufgeschultert geparkt. Eine Verlegung der parkenden Fahrzeuge auf die Fahrbahn ist nicht möglich, da die Restfahrbahnbreite von 2,50 m gemäß §12 StVO zum Vorbeifahren zu gering ist. Zudem wäre dann eine Erschließung durch die Feuerwehr und die Entsorgungsunternehmen nicht gewährleistet. Eine Verbreiterung der Fahrbahn ist aufgrund des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes ebenfalls nicht möglich.

 

Die Verwaltung empfiehlt die erforderlichen Feuerwehraufstellflächen zu schaffen und das aufgeschulterte Parken in der Luise-Hensel-Straße beizubehalten.

 

Gebietsabgrenzung

Aus den Eingaben können mögliche andere Zuschnitte abgeleitet werden. Die Abgrenzung der Zone BU2 wurde erneut geprüft.

Alternativ zur geplanten Zone „BU2“ (Anlage 2) könnte die Bewohnerparkzone „BU1“ (Anlage 5) auf die maximale Ausdehnung von 1.000 m erweitert werden. Um ein wenig mehr Spielraum bei der Abgrenzung der „Erweiterung BU1“ zu bekommen, könnte der nördliche Bereich der Burtscheider Brücke der Zone "A" zugewiesen werden, so dass die Zone bis einschließlich Kapellenstraße und Von-Pastor-Straße sowie das Wohngebiet In den Heimgärten umfassend bis zu Im Gillesbachtal und Am Höfling reichen würde. Damit wäre im Anschluss eine weitere Zone bis zum Außenring (Anlage 6) denkbar, so dass der Verdrängungseffekt aufgefangen werden könnte.

 

Eine weitere vorgeschlagene Variante, die von zahlreichen Anliegern aus diesem Raum dargestellt wurde, ist die Reduzierung der Bewohnerparkzone um die im Süden gelegenen Wohnstraßen Schervierstraße, Klara-Fey-Straße, Mallinckrodtstraße, Kalverbenden, Abschnitt Karl-Marx-Allee und Rathenauallee. Dies ist grundsätzlich denkbar, wird seitens der Verwaltung aber nicht favorisiert, da die Straßen schon heute eine hohe durchschnittliche Auslastung der öffentlichen Parkstände aufweisen. Durch die Parkplatzreduzierung und mögliche Fremd- und Dauerparker würden die Bewohner ohne eine Parkraumbevorrechtigung voraussichtlich starker belastet.

 

Die Verwaltung schlägt aufgrund der vorliegenden Zahlen weiterhin die Beibehaltung der bisherigen Zonenabgrenzung vor (Anlage 2). Ein Großteil der ablehnenden Eingaben aus der Bewohnerparkzone lässt sich auf die feuerwehrbedingte Reduzierung der Parkstände zurückführen und nicht auf die Einrichtung der Bewohnerparkzone. Mit Einführung des Bewohnerparkens in der Zone BU2 würde der durch die Feuerwehraufstellflächen reduzierte Parkraum vorrangig den Bewohnern zur Verfügung stehen. Die Bewohner, besonders im Siedlungsbereich „In den Heimgärten“ und südlich des Ferberparks würden eine größere Chance erhalten, in ihrem nahen Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden.

 

Für die angrenzenden Gebiete kann die Erarbeitung einer weiteren Bewohnerparkzone bis zum Außenring in Auftrag gegeben werden. Ab dort ist zu erwarten, dass sich aufgrund der Entfernung Verlagerungseffekte reduzieren und diese Aufgrund des vorhandenen Parkplatzangebotes am Außenring aufgefangen werden können.

 

Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "BU2" wurde eine entsprechende Planung erstellt (Anlage 8).

 

Berechtigte:

Der Wunsch der Ausweitung des Berechtigtenkreises ist nicht neu und wurde bereits im Zusammenhang mit der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Zuletzt wurde im Rahmen der Nacherhebung der Zonen „V“ und „Z“ die Ausweitung des Berechtigtenkreises durch die Verwaltung geprüft.

 

Die Zielgruppe der pflegende Angehörige soll im Rahmen eines Pilotprojektes für die Dauer eines Jahres in den Bewohnerparkzonen „V“ und „Z“ in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfung, so dass ggf. eine Ausweitung der Berechtigten „pflegende Angehörige“ auf das Stadtgebiet möglich ist.

 

Bei der Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende und Beschäftigte sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der mit dem Bewohnerparken beabsichtigten Ziele der Schaffung von freien Parkplatzflächen für die Bewohner des Viertels weiterhin keine Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

 

Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Beibehaltung der bisher in Aachen praktizierten Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone „BU2“ ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

a)mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz fahren oder

b)ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen oder

c)Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d)Nutzer von ein CarSharing-Fahrzeugen, die die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen

 

Alternativen für Beschäftigte / Schaffung von Parkraum

Alternative Mobilitätsangebote für Beschäftigte stellen weiterhin der öffentliche Verkehr, das Fahrrad oder auch Fahrgemeinschaften dar. Auch die Kombination von unterschiedlichen Verkehrsmitteln ist eine Alternative für den Weg zur Arbeit. Fahrzeuge können z.B. kostenfrei auf dem Bike&Ride-Parkplatz am Waldfriedhof abgestellt werden und der Weg mit dem dort ausgezeichneten Busangebot fortgesetzt werden.

Ein weiteres Thema ist die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Durch die Einführung des Bewohnerparkens und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für Fremdparker werden die Bewohner privilegiert und Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, so dass die Anzahl der freien Parkplätze steigt und sich die Parkchancen in Wohnortnähe erhöhen. Die in den Eingaben genannten Flächen wurden überprüft. Zur Schaffung zusätzlichen Parkraums müssten weitere, in der Regel investive Maßnahmen, ergriffen werden.

 

Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und des Greencity Masterplans sind umfangreiche Angebotsmaßnahmen für Betriebe in Vorbereitung, die in der Zone aktiv angeboten werden.

 

Ausbau von Car-Sharing Stationen / Zonenübergreifendes

Die Eingaben weisen auf einen Bedarf von alternativen Mobilitätsangeboten in Burtscheid hin. Jedes Cambio-Auto in Aachen ersetzt nach vorliegenden Erkenntnissen sieben Privatwagen. Je dichter das Stationsnetz und je attraktiver das Angebot, umso deutlicher zeigt sich die Wirkung im durch parkende Autos stark belasteten Stadtraum. In der Zone „BU2“ existiert bisher nur eine Station am Parkplatz Viehhofstraße. Der Aufbau weiterer Car-Sharing-Stationen in Burtscheid sowie der Aufbau einer Pedelec-Verleihstation sind wünschenswert und können zu einer Entlastung des Parkraums führen.

 

Höchstparkdauer:

Um auswärtigen Besuchern, Angehörigen von Anwohnern, Angestellte, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie schon in den Bereichen „E“„E2“,"T", "Ost 2", "O", "J 1", "K" „V“ und „Z“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden. In den vg. Bereichen wurden mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht.

 

Besucherticket / Tagesticket:

Zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher wurde der Wunsch nach Einführung von Besucherparkausweisen geäußert.

Die StVO sieht keine Besucherparkausweise vor; diese lassen sich wegen der Unbestimmtheit des Personenkreises auch nicht durch eine Ausnahme genehmigen. Eine rechtliche Grundlage für die o.g. Beispiele fehlt demnach. Um dem Wunsch der Bewohner nach einer kostengünstigen Besucherparklösung jedoch nachzukommen, könnte ein Tagesticket zu einem Preis von 6,00 €, wie in Zone „E2“, angeboten werden. Um die rechtlichen Voraussetzungen zum Angebot des Tagestickets zu schaffen, ist es notwendig, die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen. Hierzu muss in § 2 Absatz 3 der Parkgebührenordnung neu hinzugefügt, dass in der Tarifzone II im Bereich Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) ein Tagesticket zu 6,00 € durch Verkehrsanordnung ermöglicht werden soll.

 

Gebührenpflichtzeit

Es wurde der Wunsch geäußert, abweichend zur Gebührenpflichtzeit der Tarifzone II (montags bis freitags bis 19 Uhr und samstags bis 14 Uhr), die Gebührenpflichtzeit auf Montag bis Freitag zu beschränken. Da durch das Nahversorgungszentrum und die Besucher des Marienhospitals auch am Wochenende eine erhöhte Parkplatznachfrage durch Besucher existiert, wird seitens der Verwaltung keine Verkürzung der Bedienzeiten empfohlen.

Es wurde auch eine Verlängerung der Bedienzeiten in den Abendstunden gewünscht. Da es keine ausgeprägten abendlichen Besucherverkehre durch Gaststätten und Restaurants gibt wird keine Verlängerung der Bedienzeiten empfohlen.

 

Parkgebühren:

Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 min. bis 90 min. darüber hinaus 0,20 € je 10 min gelten.

 

Brötchentaste:

Die Brötchentaste existiert in Aachen an verschiedenen Parkscheinautomaten im Einkaufsbereich Burtscheid und ermöglicht ein kostenfreies Parken in den ersten 20 Minuten. Die mit der Einführung verbundenen Ziele, das Parken ohne gültigen Parkschein zu reduzieren und durch die kostenfreie Legitimation für Kurzparkvorgänge einen höheren Parkumschlag zu animieren, wurden nachweislich (Erhebung Oktober 2009) nicht erreicht.

Deshalb wird empfohlen auf die Brötchentaste in der Zone „BU2“ zu verzichten.

 

Beschilderung:

Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee, Viehhofstraße und Kapellenstraße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz "Zone BU2 mit Parkschein". Die übrigen Bereichsstraßen werden mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" ausgeschildert (analog der 30 km/h-Zonen).

Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text "Parkscheinautomat" soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.

Der Anfang und das Ende der Feuerwehraufstellflächen werden mit Verkehrszeichen 283 StVO gekennzeichnet.

 

Kosten:

Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "BU2" wurden für 33 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 213.500,00 Euro kalkuliert. Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches "BU3" wurden für 23 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 152.500,00 Euro kalkuliert. Bei einer zeitgleichen Umsetzung der Zonen „BU2“ und „BU3“ würden Kosten in Höhe von ca. 366.000 € entstehen.

 

Unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" stehen aktuell Haushaltsmittel in Höhe von rd. 274.000 Euro zur Verfügung.

Die Beschaffung der Beschilderung für die Zonen „E“ und „E2“ ist noch nicht abgeschlossen und ist noch aus diesem PSP-Element zu begleichen.

Bei Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung werden somit voraussichtlich rd. 100.000 € zusätzlich im Haushaltsjahr 2018 benötigt, die durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden müssen.

Die Deckung der ggfls. überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt aus der Maßnahme "ICE-Bahnhof, südlicher Ausgang", PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1, da Mittel in dieser Höhe aufgrund der Verzögerung der Maßnahme in 2018 frei bleiben.

 

Personalkosten:

Mit dem Beschluss über die Einrichtung der Bewohnerparkzonen einhergehend soll der Beschluss über die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlichen Stellen herbeigeführt werden. In einer separaten Vorlage befasst sich der Personal- und Verwaltungsausschuss am 05.07.2018 mit dem Personalbedarf für die einzusetzenden Überwachungskräfte.

 

Da die Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 nach derzeitigem Planungsstand der Verwaltung in 2018 eingerichtet werden sollen, bedarf es hinsichtlich einer dann erfolgenden Überwachung des ruhenden Verkehrs der unterjährigen Stelleneinrichtung im Stellenplan 2018.

 

Auf Basis von Erfahrungswerten der bisher eingesetzten Überwachungskräfte sollen zunächst acht zusätzliche Stellen für Überwachungskräfte mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit für die Überwachung beider Bewohnerparkzonen eingerichtet werden.

 

Im Rahmen einer nachfolgenden Evaluation durch FB 32 i.V. m. FB 11  soll die Auskömmlichkeit im Zusammenhang mit anderen zur Einrichtung avisierten Bewohnerparkzonen überprüft werden.

 

 

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor:

1.den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich "BU2" als Bewohnerparkzone einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen,

 

2.im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen,

 

3.die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "BU2" von der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien,

 

4.folgende Straßen werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert:

  • Abteiplatz
  • Abteistraße
  • Am Höfling
  • Branderhofer Weg Hausnr. 2 - 14 und Hausnr. 3 - 7
  • Burtscheider Markt Hausnr. 10 - 24 und Hausnr. 7 - 23
  • Im Gillesbachtal
  • Im Klostergarten
  • In den Heimgärten
  • Kalverbenden Hausnr. 2 - 8 und Hausnr. 1 - 33
  • Kapellenstraße Hausnr. 1 - 31
  • Klara - Fey - Straße
  • Klosterweiher
  • Luise - Hensel - Straße
  • Mallinckrodtstraße
  • Michalesbergstraße
  • Rathenauallee
  • Schervierstraße
  • St. Johann
  • Von - Pastor - Straße
  • Weingartsberg
  • Weingartshof
  • Zeise

die Parkstände auf der Friedrich-Ebert-Allee, Karl-Marx-Allee (Hausnr. 98 - 172 und Hausnr. 101 – 171), Viehhofstraße und Kapellenstraße (Hausnr. 48 - 82 und Hausnr. 33 – 51) werden mit einer Positivbeschilderung Zeichen 314 StVO mit Zusatz „Zone „BU2“ mit Parkschein“ beschildert,

 

5.die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Sa von 9.00 Uhr – 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern innerhalb des Viertels zu verzichten,

 

6.die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen,

 

7.den Bewohnerparkbereich "BU2" schnellstmöglich einzurichten,

 

8.die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten,

 

9.Sonderparkberechtigt werden:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz,

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen,

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird,

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen,

 

10.die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen,

 

11.ein Tagesticket zum Preis von 6,00 € einzuführen,

 

12.zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 den Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) zu verändern,

 

13. für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element

5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitzustellen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

414.500

514.500

697.500

697.500

0

0

Ergebnis

414.500

514.500

697.500

697.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-100.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120202-921-9 „Einrichtung Bewohnerparken“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz 2018 i.H.v. 232.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 182.000 €

Von den im Haushaltjahr 2018 bereitgestellten Mitteln wurden rd. 140.500 € bereits zur Beschaffung der Parkscheinautomaten für die Bewohnerparkzonen E und E2 verausgabt, so dass noch Mittel in Höhe von rd. 274.000 € verfügbar sind. Von diesen Mitteln ist auch noch die Beschilderung für die Bewohnerparkzonen E und E2 zu begleichen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Personalkosten FB 32:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

23.400 *²

0

860.600 *³

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

23.400 *1

0

860.600 *³

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von acht neuen EG 5 – Stellen  sowie den zusätzlichen Erträgen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten:

 

*1: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 17/2017 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2017/2018) sind hierfür jährlich 45.700 € für eine Vollzeitstelle à EG 5 TVöD anzusetzen. Da die Stellen jedoch wegen des Schichtdienstes maximal mit 30 Stunden Wochenarbeitszeit bewirtschaftet werden sollen, ergibt sich insofern ein anteiliger Personalkostengesamtbetrag. Für die Kostenkalkulation wurde hierbei auf den 01.12.2018 abgestellt (8,0 Stellen x 30 Wochenarbeitszeit / 39 Std. einer Vollzeitstelle x 45.700 € x 1/12 Monate f. d. J 2018).

 

*2: Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen aus festgestellten Ordnungswidrigkeiten gegenüber.

 

*3: Sowohl Personalkosten als auch Mehreinnahmen werden hinsichtlich des fortgeschriebenen Ansatzes 2019 ff. seitens FB 20 jeweils mit 1%-iger Steigerung p. a. berücksichtigt (2019: 284.000 €; 2020: 286.900 €; 2021: 289.700 €).

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Anlagen

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