Kenntnisnahme - FB 45/0505/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

 

Auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hat der Rat der Stadt am 24.01.2018 beschlossen, zwei weitere Vollzeitäquivalente für Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen einzurichten.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 20.03.2018 wurden die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Kinder- und Jugendausschuss beschlossen.

 

  1. Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit

 

Es wurden fünf Kriterien festgelegt:

  1. Bereitschaft und Haltung der Schule
  2. Kindeswohlgefährdende Aspekte
  3. Armutsrisiken
  4.    Belastende Faktoren für das Schulleben

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  1. Bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule

 

Das Kriterium Bereitschaft und Haltung der Schule bildet die Grundvoraussetzung zum Einsatz einer kommunalen Fachkraft der Jugendhilfe im System Schule.
 

Die Kriterien kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben beziehen sich auf mögliche Unterstützungsbedarfe an sozialer Arbeit, die sich aus der Schüler- und Elternschaft und dem Schulalltag heraus ergeben.

 

Das Kriterium bereits vorhandene Hilfesysteme an Schule erfasst die Struktur der Schule, die bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt wird. Die Qualität und Intensität der Hilfesysteme führt ggfls. zum Ausgleich der Bedarfskriterien (2-4).

 

Als Hilfsmittel wurde eine Matrix erstellt, in der den fünf Kriterien die zuvor erarbeiteten Merkmale zugeordnet sind.

 

  1. Verfahrensweise beim Einsatz von Schulsozialarbeit an neuen Einsatzorten
     

Um die Zuteilung von Schulsozialarbeit im Zuge der neu eingerichteten Stellen bedarfsorientiert, nachvollziehbar und  transparent vornehmen zu können, wurde zu allen Schulen Kontakt aufgenommen, die zuvor ihren Bedarf dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schriftlich mitgeteilt hatten.


Dies betraf die sechs Schulen:

  • GGS Am Höfling
  • GGS Oberforstbach
  • KGS Am Römerhof
  • KGS Verlautenheide
  • Montessori-Grundschule Reumontstraße
  • Geschwister-Scholl-Gymnasium

 

Zur Bedarfsermittlung und dem daraus resultierenden Einsatz von Schulsozialarbeit wurden nachfolgende Schritte vollzogen.

 

3.1  Analyse der schulspezifischen Situation

In den Monaten April und Mai 2018 wurde in persönlichen Gesprächen seitens des Sachgebietsleiters Jugendförderung und besondere Dienste und der Teamleiterin Schulsozialarbeit mit den Schulleitungen und weiteren Akteuren der Schulsysteme die jeweilige schulspezifische Situation anhand der fünf Kriterien ermittelt. Als Hilfsmittel diente hierbei die o.g. Matrix, die den Schulleitungen vor den Gesprächsterminen übersandt wurde.

 

Im Anschluss an die Gesprächstermine erfolgte eine Analyse der Ergebnisse orientiert an der Systematik der fünf Kriterien und den zugeordneten Merkmalen. Ein Kriterium galt jeweils als erfüllt, wenn zumindest ein Teil der aufgelisteten Merkmale im aktuellen Schuljahr zutraf und keine gravierenden gegenteiligen Entwicklungen absehbar waren. Darüber hinaus wurden Spezifika einzelner Schulen berücksichtigt, die nicht durch die Matrix erfasst wurden (z.B. Wohlstandsverwahrlosung)

 

Die Auswertung der erhobenen umfangreichen Daten und detaillierten Hintergrundinformationen hat zu der fachlichen Einschätzung geführt, dass an allen sechs im Verfahren beteiligen Schulen ein Bedarf an sozialer Arbeit vorhanden ist.

 

3.2  Entscheidungsfindung

Nachdem der Prozess der Analyse und Einschätzung abgeschlossen war, musste der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit Blick auf das begrenzt verfügbare Stellenkontingent abwägen, welchen Schulen kommunale Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden kann und in welchem Umfang dies möglich ist.

 

Hierzu verwendete FB 45/300 die in der gemeinsamen Ausschusssitzung von KJA und Schulausschuss vorgestellte Matrix der Merkmale zum Einsatz von Schulsozialarbeit.

Im Rahmen der erfolgten Interviews wurden die Ergebnisse von Sachgebietsleitung und Teamleitung des FB 45/300 in der in der Anlage beigefügten Matrix erfasst und in einem späteren Auswertungsverfahren gewichtet.

 

Da der Bedarf an Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen die Ressource übersteigt, wurde als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfuhr das zweite Kriterium Kindeswohlgefährdende Aspekte eine besondere Gewichtung. Zudem wurde das fünfte Kriterium Vorhandene Hilfesysteme an Schule zum Ausgleich gegenüber den bedarfsbezogenen Kriterien zwei bis vier herangezogen.

 

Im Falle einer gleichwertigen Rangfolge würden alle Schulen im Primarbereich mit Vorrang behandelt werden, um Kindern und Familien frühzeitig Unterstützung und Hilfe anzubieten und somit den Grundgedanken der frühen Gefährdungserkennung, der frühzeitigen Intervention sowie Prävention Rechnung zu tragen.
 

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium kam im direkten Vergleich zu den am Verfahren beteiligten Grundschulen bei allen drei Bedarfskriterien Kindeswohlgefährdende Aspekte, Armutsrisiken und belastende Faktoren für das Schulleben auf den höchsten Dringlichkeitswert.
 

Im Hinblick auf die fünf beteiligten Grundschulen ergab sich nach der Ermittlung und Analyse der Bedarfe eine Gewichtung hin zu den beiden Schulen KGS Verlautenheide und GGS Oberforstbach. An beiden Schulen waren zudem nur in geringem Maße ausgleichende Hilfesysteme vorhanden.

 

Der Prozess und die Analyse führten somit zu dem Ergebnis, dass diesen drei Schulen die Ausweitung der Schulsozialarbeiterstellen vorrangig zu gute kommen wird.

 

Der Einsatz am Geschwister-Scholl-Gymnasium wird im Umfang einer 75%-Stelle erfolgen. In Anbetracht der Größe des Schulsystems, dem gebundenen Ganztag und den Bedarfslagen des Gymnasiums erscheint ein Einsatz in geringerem Umfang wenig zielführend. Andererseits sind die Begrenzung der verfügbaren Stellenressource und die Bedarfslagen an den Schulen im Primarbereich entsprechend zu berücksichtigen, sodass ein Einsatz in höherem Umfang zum aktuellen Zeitpunkt nicht angezeigt ist.

 

Basierend auf den Erfahrungen mit dem Einsatz von Schulsozialarbeit an Aachener Grundschulen seit 2012 und den Ergebnissen der Evaluation wird der Einsatz an den Grundschulen mit jeweils 19,5 Wochenstunden erfolgen.

 

Von den neu eingerichteten Stellen im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten verbleibt nach dieser Verteilung ein Rest von 0,25 Stellen. Aus Stundenreduzierungen im Team Schulsozialarbeit (verfügbar und zunächst befristet  für das Schuljahr 2018/2019) ergibt sich hierdurch die Möglichkeit an einer weiteren Grundschule Schulsozialarbeit zu installieren.

 

Entsprechend der Bedarfsermittlung und Analyse fiel die Entscheidung zugunsten der GGS Am Höfling.

 

  1. Ergebnis:

Zum Schuljahr 2018/2019 werden Fachkräfte für Schulsozialarbeit an folgenden Schulen eingesetzt:

  • Geschwister-Scholl-Gymnasium
  • KGS Verlautenheide
  • GGS Oberforstbach
  • GGS Am Höfling

 

  1. Weitere Handlungsschritte

 

5.1.  Einsatz kommunaler Schulsozialarbeit an den neuen Standorten

Die sechs Schulen wurden über die Entscheidung und die ausschlaggebenden Gründe informiert.

Mit den vier Schulen, an denen künftig der Einsatz vorgesehen ist, werden Gespräche zur konkreten Umsetzung geführt. Geeignete Räumlichkeiten müssen gefunden und entsprechend der Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen ausgestattet werden.

Während der Implementierungsphase wird sowohl die Schule als auch die eingesetzte Fachkraft durch die Teamleitung für Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Das erste Jahr wird als Erprobungsphase verstanden.

 

5.2 Prüfung möglicher Unterstützungsformen für die verbleibenden Schulen

Aufgrund fehlender Ressourcen sieht sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zum Schuljahr 2018/2019 nicht in der Lage, das Jugendhilfeangebot Schulsozialarbeit auch an den beiden Schulen KGS Am Römerhof und Montessori-Grundschule Reumontstraße zu installieren, obschon auch an diesen Standorten Bedarf – in abgeschwächter bzw. anders gelagerter Form - festgestellt wurde. Die Abteilung Jugend prüft nun, ob es andere Unterstützungsmöglichkeiten für diese beiden Schulen gibt und wird diesbezüglich in Kontakt mit den Schulleitungen bleiben.

 

5.3 Berichterstattung und Ressourcenüberprüfung

Im jährlichen Sachstandsbericht über kommunale Schulsozialarbeit wird über die Einsatzorte berichtet.

 

Analog zur Laufzeit des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans findet anhand der Kriterien eine Ressourcenüberprüfung bzgl. des Einsatzes kommunaler Schulsozialarbeit statt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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