Entscheidungsvorlage - FB 45/0606/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 119 zu bildende Eingangsklassen und damit einhergehend die Einrichtung von zusätzlichen Eingangsklassen an der KGS Marktschule Brand, der KGS Auf der Hörn, der KGS Birkstraße und der GGS Driescher Hof im Schuljahr 2019/2020.

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Erläuterungen

Erläuterungen:
Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW muss der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen festlegen.

 

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2019/2020 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode eine Höchstzahl von 122 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

 

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen

 

Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte sollen an den städtischen Grundschulen 119 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert. Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:

 

KGS Marktschule Brand: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

KGS Birkstraße: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

KGS Auf der Hörn: Eine zusätzliche Klasse, somit 2 Eingangsklassen

GGS Driescher Hof: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

 

Die Schulleiterinnen der betreffenden Schulen haben ihre Bereitschaft zur Aufnahme der zusätzlich zu bildenden Eingangsklassen erklärt.

 

Die GGS Richterich wird die angemeldeten Kinder nach Abstimmung mit der Schulaufsicht auf zwei Klassen verteilen. Von den angemeldeten Kindern werden zwei zum kath. Standort Horbach wechseln somit können dann zwei Klassen mit je 28 Schülerinnen und Schülern gebildet werden.

 

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt.

 

Nach Beschluss des Schulausschusses über die Klassenbildung kann seitens der Schulleitung eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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