Kenntnisnahme - FB 37/0052/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


§ 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz  des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2015 bestimmt, dass  die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben haben.

Die Stadt Aachen ist der Forderung  zur Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes dadurch nachgekommen, dass der Rat der Stadt Aachen mit Beschluss vom 16.05.2018 (Vorlage FB 37/0036/WP17) einstimmig den Brandschutzbedarfsplan und die darin aufgeführten Aufgaben beschlossen hat.

 

Die Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans erfolgte unter Anwendung der AGBF-Schutzzieldefinition (AGBF: Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Deutschen Städtetag). Die maßgeblichen Kriterien dieser Schutzzieldefinition sind zwei Schutzzielstufen:

 

Schutzzielstufe 1: 10 Einsatzkräfte in 8 Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle

Schutzzielstufe 2: 6 weitere Einsatzkräfte nach weiteren 5 Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle

 

um tätig zu werden.

 

Diese Schutzzieldefinition geht weiterhin davon aus, dass diese Vorgaben in 90% der Fälle erreicht werden. Eine 100%ige Zielerreichung ist planerisch ausgeschlossen, da Faktoren wie Duplizität von Einsätzen, Verkehrs- und Witterungsbedingungen vereinzelt eine schutzzielgerechte Erreichbarkeit ausschließen können.

 

Der Brandschutzbedarfsplan führt aus, dass der derzeitige Erreichungsgrad unabhängig von den verschiedenen angewandten Auswertungsmethoden zu niedrig ist.

 

Eine Umsetzung der Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplanes, so auch die Schaffung eines neuen Standortes, würde zu signifikant besseren Ergebnissen im Erreichungsgrad führen.

 

Der Gutachter des Brandschutzbedarfsplanes, das Planungsbüro FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. empfiehlt aufgrund der ausgewerteten Daten die Errichtung eines weiteren Feuer- und Rettungswachenstandortes im Bereich der Monschauer Straße Kreuzung Siegelallee. Dieser Standort würde die bestehenden und ermittelten Defizite der Zielerreichung deutlich verbessern und auch einen grundsätzlichen höheren Zielerreichungsgrad im süd-westlichen Stadtgebiet für den Brandschutz- und Rettungsdienst beinhalten.


Es ist beabsichtigt, diesen zukünftigen Standort als Feuer- und Rettungswache zu nutzen. Damit sollen, wie an den anderen drei Standorten ebenfalls, neben den Einsatzfahrzeugen für den Brandschutzdienst auch Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes stationiert werden. Die auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans erforderlichen Rettungswachen  im süd-westlichen Stadtbereich könnten bei der Schaffung eines Standortes im Bereich Siegel in der neuen Feuer- und Rettungswache aufgehen.

 

Zusätzlich könnte zudem der Standort der Freiwilligen Feuerwehr Nord an diesem Standort vorgesehen werden, da unter anderem große Teile der Mitglieder im süd-westlichen Stadtgebiet ihren Wohnsitz haben. Dadurch könnten auf der Feuerwache Nord zusätzliche notwendige Kapazitäten für Ausbildungszwecke geschaffen werden.

 

Für den Standort Siegel wurde am 22.06.2017 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der auf der Fläche die Errichtung einer Tennishalle sowie weiterer Sportanlagen vorsieht. Das Verfahren wurde jedoch bislang nicht eingeleitet, da zunächst geprüft werden sollte, ob dieser Standort für den Bau der neuen Feuerwache in Anspruch genommen werden soll. Wenn diese Entscheidung zu Gunsten der Feuerwehr getroffen wird, ist auch eine Beratung im Bezirk sowie dem Planungsausschuss und letztlich im Rat der Stadt Aachen erforderlich, um die neuen Ziele der Bauleitplanung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss hat am 04.04.2019 den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 gefasst. Der Standort Siegel ist als Teil des Grünfingersystems hier, wie auch im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan, als Grünfläche dargestellt. Im Bereich Siegelallee / Robert-Schumann-Allee ist die Darstellung mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ konkretisiert. Für den Standort Hitfeld wurde der Beschluss gefasst, eine rund 2ha große Fläche zwischen der BAB, der Hitfelder Straße und der Zufahrt zum ehemaligen Kasernengelände als Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr darzustellen. Auf dieser Grundlage wird nun die Offenlage des Flächennutzungsplans Aachen*2030 durchgeführt.

 

Sobald die entsprechenden Beschlüsse eingeholt wurden sowie ein städtebaulicher Entwurf für die Ansiedlung der neuen Feuerwache erstellt wurde, könnte der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen umgehend mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beginnen. Da sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickeln müssen, müsste parallel auch ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans 1980 durchgeführt werden. Dies hätte allerdings zur Konsequenz, dass die Darstellung im Bereich Siegel nicht konform mit der Darstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 wäre. Hierfür wäre eine Änderung/Anpassung vorzumerken.

 

Die beiden Grundstücke an der Siegelallee, Flurstücke 1159 und 1160, sind insgesamt 22.867 m² groß. Sie befinden sich im Besitz des Armenfonds sowie des Elisabethspitalfonds. Das größere der beiden Flurstücke (1159, 21.746 m²) ist mit einem Sportplatz bebaut. Da es sich um Stiftungsbesitz handelt, der die Errichtung einer Feuer- und Rettungswache im Grundsatz nicht ausschließt, ist im Rahmen des weiteren Verfahrens die Zustimmung der Stiftungsverwaltung einzuholen. Im Rahmen einer Nutzung der Fläche am Standort Siegel würde für die Errichtung eines weiteren Feuer- und Rettungswachenstandortes nur ein Teil der Fläche benötigt, so dass eine Sportnutzung auch in erweiterter Form möglich wäre und sich sogar Synergien ergeben könnten.

 

Das Städt. Gebäudemanagement hat aufgrund der Vorgabe des FB 37 eine grobe "Massenbetrachtung" angefertigt, die eine Realisierung auf dem Grundstück Siegel im Bereich Bolzplatz und Umkleide - vorbehaltlich der Lösung der Sicherheitsaspekte (Übungsgebiet Bogenschützen) - machbar erscheinen lässt.

 

Am 29.11.2018 hat die Stadt Aachen ein ergänzendes Standortgutachten an AntwortIng Beratende Ingenieure PartGmbH vergeben. Mit diesem Gutachten soll eine weitergehende Standortprüfung dahingehend erfolgen, ob ein alternativer Standort am Camp Hitfeld ähnliche Standortvorteile mit sich bringen würde, wenn dieser dort geschaffen und gleichzeitig der bisherige Standort der Feuerwache Süd in Kornelimünster aufgegeben und mit dem neu zu errichtenden Standort zusammengelegt würde.

 

Beide gutachterlich untersuchten Alternativen zu einem neuen Standort einer Feuer- und Rettungswache bringen deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Status quo mit sich. In der derzeitigen Konstellation mit drei Feuer- und Rettungswachen für die öffentliche Feuerwehr im Stadtgebiet werden 89,6% der Bevölkerung in dem gesetzten Schutzzielraster erreicht. Bei einem neuen Standort im Bereich Camp Hitfeld, einhergehend mit einer Zusammenlegung der Feuerwache Süd, würden 93,2% der Bevölkerung, bei einem zusätzlichen Standort im Bereich Siegel 94,9% der Bevölkerung innerhalb der Schutzziel definierten Zeiten erreicht.

 

Der Gutachter AnwortIng zeigt auch grafisch die mit den geprüften Standorten erreichten Bereiche, die doppelt abgedeckten Bereiche und auch die nicht in den Vorgaben erreichten Bereiche auf.

 

Bei der Wertung der zu erreichenden potenziellen Einsatzstellen wurden, ausgehend von der Schutzzieldefinition, „lediglich“ Brandereignisse in Wohngebäuden herangezogen. Bei diesen Ereignissen handelt es sich erfahrungsgemäß um hochdynamische Prozesse, die einer sofortigen Intervention durch Einsatzkräfte der Feuerwehr bedürfen. Eine medizinische Behandlung betroffener Personen kann bei diesen Ereignissen erst nach Rettung durch die Feuerwehr erfolgen. Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen und auch andere technische Hilfeleistungen stellen demnach keine schutzzielrelevanten Ereignisse dar.

 

Zur Prüfung der verkehrlichen Infrastruktur am Camp Hitfeld wurde am 5.2.2019 auch der Landesbetrieb Straßen NRW mit der Frage angeschrieben, ob eine Autobahnauffahrt, ggfs. auch exklusiv für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, geplant oder zu realisieren sei. Eine schriftliche Rückäußerung hierzu liegt bislang nicht vor. Aber im Rahmen eines konkretisierenden Austauschs wurde mitgeteilt, dass die Schaffung einer entsprechenden Anschlussstelle zur Bundesautobahn A44 möglich, nicht jedoch kurz- oder mittelfristig zu realisieren sei.

Ausgehend von einem Standort auf Camp Hitfeld wurde die Erreichbarkeit der bewohnten Flächen im Stadtgebiet von beiden Gutachtern mit speziellen analytischen Verfahren unter Beachtung der verkehrlichen Infrastruktur als auch des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens ermittelt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen und nutzbaren Verkehrsachsen eine signifikante Verbesserung nur dann erreicht werden könnte, wenn neue Verkehrsachsen geschaffen werden, die eine schnellere und damit zeitgerechte Zielerreichung ermöglichen. Die Entwicklung von Verkehrsdichte, welche unmittelbaren Einfluss auf die Zielerreichung hat, kann mit den vorliegenden Gutachten nicht prognostiziert werden.

 

Die Gutachter haben für die Simulation der Erreichbarkeiten jeweils spezielle Software genutzt, welche neben der Fahrtstrecke und den durchschnittlich zu erreichenden Fahrgeschwindigkeiten der Einsatzfahrzeuge auch eine tageszeitenabhängige Belastung der Verkehrsflächen berücksichtigt.

 

Um die Erreichbarkeit von Einsatzzielen über alternative Zuwegungen, beispielsweise über die Bundesautobahn 44, zu simulieren, wurde seitens der Verwaltung eine „Faustformel“ verwendet, welche im Ergebnis eine grobe Näherung zulässt. Als Faustformel oder Schätzwert wurde angenommen, dass sich die Einsatzfahrzeuge unter Beanspruchung von Sonderrechten in einer Minute um einen Kilometer fortbewegen.

 

Unter Zugrundelegung dieser Annahme wurden am Camp Hitfeld zwei Startpunkte gewählt:

 

a)       Der vom Gutachter AntwortIng ebenfalls gewählte im Bereich Aachener Str. / Hitfelder Str.

b)       Camp Hitfeld unmittelbar an der Monschauer Str.

 

In allen Betrachtungsfällen ist die Verkehrsführung (Landschaftsschutzgebiet) in der noch zu erschließenden Fläche nicht berücksichtigt worden – zumal eine mögliche Lage der Feuerwache derzeit noch nicht festgelegt wurde.

 

Die Simulationen kommen zu folgenden Ergebnissen

 

a)       Die Einsatzkräfte erreichen die bestehende Autobahnzufahrt A 44 Monschauer Str. nach etwa 3,6 Minuten Fahrzeit. Die verbleibenden 4,4 Minuten bis zur 8-Minuten-Grenze des Schutzziels würden im besten Fall ausreichen, die Anschlussstelle Aachen-Brand zu erreichen.

b)       Die Einsatzkräfte erreichen die Trierer Str. zwischen Schopenhauer Straße und Adenauer Allee.

aa)      Ausgehend vom Startpunkt über den Kornelimünsterweg ins Stadtgebiet erreichen die Einsatzkräfte den Martelenberger Weg und somit einen Teil der derzeit außerhalb der Zeitziele liegenden Wohngebiete.

bb)      Ausgehend vom Startpunkt über die Monschauer Straße ins Stadtgebiet erreichen die Einsatzkräfte den Brüsseler Ring bis etwa Lohmühlenstraße und somit auch einen Teil der derzeit außerhalb der Zeitziele liegenden Wohngebiete.

Alle Simulationen über die dargestellten Fahrtstrecken lassen viele Teile des süd-westlichen Stadtgebietes und  insbesondere den Bereich Preuswald immer außerhalb der gesetzten Zeitziele.

 

Die gesetzlich geforderte Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans stellt in erster Linie auf die Erreichung der operativen Ziele hinsichtlich Einsatzpersonal, Infrastruktur sowie Fahrzeugen und Gerätschaften ab. Die Funktion einer Feuerwehr hängt weiterhin ab von der Erfüllung logistischer Aufgaben in Werkstätten und bei der Lagerhaltung sowie der sachgerechten und gesetzeskonformen Aus- und Fortbildung des haupt- und ehrenamtlichen Personals. Die Erfüllung dieser vielschichtigen Aufgabe ist existenziell, jedoch nicht unmittelbar zeitkritisch wie die originären operativen Aufgaben. Entsprechend den Ergebnissen des vorliegenden Gutachtens sowie den Grundlagen des Brandschutzbedarfsplans re bezüglich der Errichtung einer Feuer- und Rettungswache der Standort Siegel gegenüber dem Standort Camp Hitfeld aufgrund der höheren Zielerreichung (Camp Hitfeld: 93,2 % der Bevölkerung innerhalb der Hilfsfrist, Siegel 94,9 %) zu präferieren. Auch   der Standort Camp Hitfeld rde jedoch gegenüber dem status quo (89,6 %) eine signifikante Verbesserung bewirken, wenngleich hier zur Realisierung einer Feuer- und Rettungswache eine entsprechende Anpassung des Brandschutzbedarfsplans in Abstimmung mit der Bezirksregierung erforderlich wäre.

 

Aus den dargestellten Gründen erfolgt eine weitergehende verwaltungsinterne Prüfung prioritär des Standorts Siegel und ggfls. alternativer, innerhalb des in Betracht zu ziehenden Radius liegender Grundstücke für die Errichtung eines weiteren Feuer- und Rettungswachenstandortes sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen, um in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen eine Entscheidung in den politischen Gremien vorzubereiten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die Planungskosten können erst mit sich konkretisierender Planung beziffert werden.

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Anlagen

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