Entscheidungsvorlage - FB 45/0631/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Des Weiteren beauftragt er die Verwaltung

  1. die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung der durch die Umstellung auf G9 erforderlichen zusätzlichen Schulplätze an den städtischen Gymnasien ohne die Gründung eines neuen Gymnasiums zu planen und frühestmöglich dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen,
  2. die notwendigen Haushaltsmittel für die Vorplanungen in den Haushaltsplanentwurf 2020 ff. mit einzuplanen,
  3. die Verteilung der angemeldeten Schülerinnen und Schüler zukünftig über die Begrenzung der Zügigkeiten nach dem Schulentwicklungsplan zu steuern und
  4. Gespräche mit den Schulträgern der Nachbarkommunen bezüglich eigener Gymnasialkapazitäten und die Aufnahme von auswärtigen Schülerinnen und Schülern zu führen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Schulausschusses am 09.05.2019 sind dem Ausschuss die Ergebnisse des durch den externen Gutachter „biregio“ erstellten Gutachtens zur Wiedereinführung von G 9 an den Gymnasien vorgestellt worden. Inhalt des Gutachtens ist in erster Linie die Fragestellung, wie die räumlichen Kapazitäten der acht Aachener städtischen Gymnasien zu bewerten sind und welche Potentiale für räumliche Erweiterungen vorhanden sind, um den zusätzlichen Jahrgang von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2026/2027 in den bestehenden Gymnasien unterzubringen.

 

Die vier privaten Gymnasien sind nicht primär im Untersuchungsauftrag des Gutachters verortet worden. Hier liegen Zusagen aus den Gesprächen mit den Schulleitungen vor, dass die privaten Gymnasien die räumlichen Voraussetzungen bei gleichbleibender Zügigkeit aus eigenen Mitteln schaffen.

 

Auf die zahlreichen detaillierten größeren Empfehlungen und  Einzelvorschläge zur Raumoptimierung wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Hier wird auf das vorliegende Gutachten verwiesen.

 

Folgende Kernaussagen für die städtischen Gymnasien und die Schulentwicklungsplanung im Bereich der künftigen Entwicklung des gymnasialen Angebotes in der Stadt Aachen lassen sich handlungsleitend für die Verwaltung aus dem Gutachten für den weiteren Prozess ableiten:

 

  • Kein neues Aachener Gymnasium sondern Stärkung und Ausbau vorhandener städtischer Gymnasien
  • Aufnahme  auswärtiger Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den benachbarten Schulträgern hinterfragen
  • Zügigkeitsbegrenzung als „Stell/Verteilungsschraube“ nutzen
  • Prüfung der Nutzung von benachbarten (Schul-) Gebäuden

 

  1. Entwicklung der Schülerzahlen:

Hinsichtlich der vom Gutachter ausgewiesenen Entwicklung der Schülerzahlen ist festzuhalten, dass es sich hierbei nicht um eine vertiefte Schülerprognose auf Basis einer komplexen  Bevölkerungsprognose handelt und diese auch so nicht beauftragt war. Der Gutachter hat „lediglich“ mit einer Hochrechnung der aktuellen Schülerzahlen kalkuliert. Die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung mit relevanten Prämissen (z.B. veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Reduzierung der Zuwanderung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, etc.) ist hierbei nicht mit eingeflossen. Die Verwaltung nimmt diese Ausführungen als Hinweis, dass auf keinen Fall mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen und eher von leicht steigenden Zahlen auszugehen ist. Gestützt wird dies durch Einschätzungen der Statistikstelle des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft und Europa (FB 02), welche in der Anlage beigefügt ist, als auch durch das  externe Bevölkerungsgutachten aus dem Jahr 2018 der Firma Quaestio, welches im Auftrag des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) erstellt wurde. Zu Letzterem wird auf die Vorlage im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss Top Ö8 vom 11.09.2018 (FB 56/0185/WP17) verwiesen.

 

  1. Beteiligungen:

Die im Gutachten getroffenen schulspezifischen Aussagen sind u.a. auf Grundlage von Ortsbegehungen unter Einbindung der betroffenen Schulleitung erarbeitet worden. Den Schulleitungen der städtischen Gymnasien ist Gelegenheit gegeben worden hierzu Stellung zu nehmen. Neben der Vorstellung im Schulausschuss am 09.05.2019 sind die Stellungnahmen darüber hinaus in einem Treffen zwischen den Schulleitungen der städtischen Gymnasien und den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen am 15.05.2019 diskutiert worden. In einer direkt anschließenden Sitzung ergänzt um die Schulleitungen der privaten Gymnasien sind die allgemeinen Kernaussagen des Gutachters diskutiert worden. Im Vorfeld der Schulausschusssitzung ist das Gutachten im Verwaltungsvorstand und zusätzlich in einem gemeinsamen Termin  mit dem städtischen Gebäudemanagement verwaltungsintern vorgestellt worden.

 

  1. Weiteres Vorgehen:

Im nächsten Schritt werden die Vorschläge des Gutachters und der Schulleitungen zur Raumoptimierung durch das Gebäudemanagement einer detaillierteren bautechnischen (Machbarkeits-)Prüfung unterzogen. Mit ersten Ergebnissen wird im Frühjahr 2020 zu rechnen sein. Losgelöst von möglichweise zeitnah umzusetzenden kleineren Maßnahmen würden dann weitere konkretere Planungsbeschlüsse seitens des Schulausschusses erforderlich werden und eine investive Einplanung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgen. Die Schulleitungen der städtischen Gymnasien sollen zeitnah und laufend in die ihre Schule betreffenden Überlegungen eingebunden werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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