Kenntnisnahme - FB 61/1271/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Radschnellweg Euregio
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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11.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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11.09.2019
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30.10.2019
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.09.2019
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31.10.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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25.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Verwaltung hat zuletzt in einer Vorlage für den Mobilitätsausschuss am 24.01.2019, für die Bezirksvertretungen Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich am 30.01.2019 und für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 06.02.2019 über den Sachstand zum Radschnellweg (RSW) Euregio berichtet.
Inzwischen konnte die zur Kostenübernahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Projektgruppe (bestehend aus der Städteregion Aachen, der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen) abgeschlossen werden. In dieser Verwaltungsvereinbarung, die ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Projektgruppe regelt, ist festgeschrieben, dass die Projektgruppe im Auftrag und auf Kosten des Landesbetriebs Straßenbau NRW die Planung des RSW Euregio für die außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen (OD-Grenzen) liegenden Abschnitte für den Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt.
Eine zweite Verwaltungsvereinbarung, die das Verhältnis der Projektpartner (Städteregion Aachen, Stadt Herzogenrath und Stadt Aachen) untereinander regelt, ist inzwischen in der Abstimmung.
Für die Abschnitte innerhalb der OD-Grenzen in Aachen sowie für die beiden Anbindungsstrecken bleibt die Stadt Aachen für die weitere Planung und den späteren Bau zuständig.
Für diese Bereiche hat die Stadt Aachen inzwischen einen Antrag zur Förderung der weiteren Planungen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Beantragt wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln eine Förderung in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. Nach den Einplanungsgesprächen im Herbst 2019 erwartet die Verwaltung eine erste Rückmeldung der Bezirksregierung Köln, ob die Förderung der Planung ab dem Jahr 2020 gewährt werden kann.
Darüber hinaus soll in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium NRW und der Bezirksregierung Köln der Antrag zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit des Radverkehrs aufgestockt werden. Auf diese Weise kann die im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum RSW Euregio begonnene umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit, die auch bei den weiteren Planungsschritten notwendig und sinnvoll ist, weitergeführt und durch Landesförderung unterstützt werden. Auch hier bezieht sich die Förderung auf die Abschnitte in der Baulast der Stadt Aachen, da der Landesbetrieb Straßen NRW die Beteiligung der Öffentlichkeit für die in seiner Baulast liegenden Abschnitte sicherstellt.
Das Straßen- und Wegegesetz NRW wurde Anfang 2019 dahingehend angepasst, dass aufgrund der mangelnden raumordnerischen Bedeutung bei Radschnellwegen auf ein formelles Linienabstimmungs- und Linienbestimmungsverfahren verzichtet werden kann.
Nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen NRW bedeutet dies für den RSW Euregio, dass nicht das gesamte Verfahren sondern nur Teile entfallen können. Die „neue“ Art der Linienbestimmung wird „technisch-umweltfachliche Linienfindung“ genannt und beinhaltet weiterhin die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange sowie der Öffentlichkeit. Hierzu werden die vorgeschriebenen Aufrufe und Veranstaltungen stattfinden. Dagegen muss der Regionalrat nicht mehr beteiligt werden.
Derzeit werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vom beauftragten Büro in die für die Linienfindung formal notwendige Form überführt. Dazu fließen für das Aachener Stadtgebiet die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, die politisch beschlossen sind, ein. Teilweise werden diese, wo es nötig ist, durch detailliertere umwelttechnische Aussagen ergänzt. Nach Fertigstellung der Unterlagen wird dann das eigentliche Verfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW gestartet und in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln durchgeführt.
Wenn im Ergebnis die Linie durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. die Bezirksregierung bestimmt ist, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durchgeführt werden.
Alle Planungsschritte werden in einer Steuerungsgruppe aus Landesbetrieb Straßen NRW und Projektgruppe abgestimmt. Dort werden auch vorbereitende Arbeiten für die weiteren Planungsschritte angestoßen, z.B. Vermesssungsarbeiten.
Außerdem wird in der Steuerungsgruppe überlegt auf welche Weise Baurecht geschaffen werden kann. Vorgesehen ist, dazu Abschnitte zu bilden, die jeweils einen eigenen Verkehrswert haben, d.h. also auch ohne die anderen Abschnitte nutzbar sind und verkehrliche Vorteile bringen. Auf diese Weise können u.U. Abschnitte, für die kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, früher realisiert werden.
Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines möglichen Baubeginns derzeit nicht sicher angegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen
keine