Entscheidungsvorlage - FB 61/1300/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg -  dass  der Querschnitt des Campusbandes weiterhin mit 26,0 m geplant wird, mit einer integrierten Radverkehrsführung und einem Verzicht auf eine separate ÖPNV-Trasse.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dass der Querschnitt des Campusbandes weiterhin mit 26,0 m geplant werden soll, mit einer integrierten Radverkehrsführung und einem Verzicht auf eine separate ÖPNV-Trasse.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie tritt dem Beschluss des Mobilitätsausschuss, den Querschnitt des Campusbandes weiterhin mit 26,0 m und mit einer integrierten Radverkehrsführung und einem Verzicht auf eine separate ÖPNV-Trasse zu planen, bei.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 27.06.2019 hatte der Mobilitätsausschuss dem Masterplan Campus West zugestimmt (s. Vorlage FB 61/1176/WP17). Anschließend hatte der Planungsausschuss am 11.07.2019 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretungen Aachen Laurensberg und Aachen-Mitte den Masterplan ebenfalls beschlossen. Im Rahmen der Beschlussfassung waren verschiedene Prüfaufträge erfolgt, die nachfolgend aufgeführt sind:

  • (separate) Radwegführung Campusband
  • Fahrradtrasse nach Laurensberg 
  • Planung der Fuß- / Radwegbrücke
  • Ausgleichsmaßnahmen auf Laurensberger Gebiet
  • Planungsziel Wohnen
  • Kultureinrichtungen im Bereich Ringlokschuppen
  • Lärmschutzmaßnahmen / Schienentauglichkeit der Brücke
  • ÖPNV-Verknüpfungspunkt Westbahnhof

 

Diese Beschlussergänzungen wird die Verwaltung im weiteren Verfahren bzw. in Vorbereitung der Offenlage prüfen und in der Planung – soweit möglich - berücksichtigen.

Es besteht das Ziel, das Verfahren Campus West möglichst zügig weiterzuführen. Grundlage bei der derzeitigen  Beauftragung der Gutachter und Fachplaner ist der Masterplan. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Beauftragung der Straßen- und Entwässerungsplanung, da diese Voraussetzung für die Erarbeitung des Bebauungsplanes ist. Der Planer benötigt für die Bearbeitung die durch die Stadt Aachen und den Verkehrsgutachter vorgegebenen Querschnitte der Straßen im Plangebiet. Um Planungssicherheit zu erhalten und bei der weiteren Bearbeitung (kostenaufwändige) Änderungen zu vermeiden, sollten diese Querschnitte nun festgelegt werden.

 

Campusband

Für den Querschnitt des Campusbandes wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Varianten entwickelt, die intensiv diskutiert wurden. Im Masterplan wurde das Campusband zuletzt  in einer Breite von 26,0 m dargestellt. Darin enthalten waren Radschutzstreifen in der Fahrbahn und eine separate ÖPNV Trasse, die bis zu einer Inanspruchnahme als multifunktionaler Freibereich ausgebildet werden sollte.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf beiden Seiten baulich getrennte Radweg vorzusehen. Die denkbaren Möglichkeiten wurden in zwei interfraktionellen Terminen am 28.8. im Katschhof und am 23.9. bei der Campus GmbH vorgestellt. Aus dem letztgenannten Termin konnte als Konsens festgehalten werden, dass eine Verbreiterung der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächenbreite von 26,00 m nicht weiter verfolgt werden soll. Die Anlage einer separaten ÖPNV-Trasse wurde hingegen kontrovers diskutiert, als weitere Varianten wurden die Einführung eines Tempo 30-Streckengebots bzw. die Anordnung einer Fahrradstraße eingebracht.

 

Die Rückmeldungen aus den einzelnen Fraktionen ergeben unterschiedliche Präferenzen und keinen Konsens in der Verkehrsflächenaufteilung, wobei die Beibehaltung der separaten ÖPNV-Trasse einer qualitätsvollen Separierung des Radverkehrs bei Beibehaltung der gestalterischen Ansprüche an das Campus Band entgegen steht.

 

Die Berücksichtigung der separaten ÖPNV-Trasse bedeutet, dass – wie bisher dargestellt – der Radverkehr maximal im Mischverkehr mit Schutzstreifen geführt werden kann, alternativ/ergänzend wäre eine Tempo 30 Anordnung in der Fahrbahn denkbar. Für die Schienentrasse wäre eine Trassenbreite von 6,50 m für die Fahrbahn maximal 5,50 m Kernfahrbahn zzgl. je 1,50m breiten Schutzstreifen = 8,50 m Fahrbahn zu realisieren. Die in der vorherigen Beratung gewünschte Separation des Radverkehrs ist damit nicht zu erreichen.

 

Eine Separierung des Radverkehrs bedeutet, dass ein zukünftig mögliches Schienenverkehrsmittel im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr in der Fahrbahn fahren muss. In der Fahrbahn wären zwei je 3,25m breite Fahrspuren sowie maximal separate Radwege in einer Breite von 2,35 m anzulegen. Diese können sowohl als bauliche Radwege oder als geschützte Radfahrstreifen, sog.“protected bike lanes“ angelegt werden. Damit würde der formulierte Arbeitsauftrag erfüllt.

 

Nach Abwägung der verschiedenen Varianten und in Anbetracht des gemeinschaftlich bestätigten Querschnitts von 26,0 m schlägt die Verwaltung vor, auf eine potentielle separate ÖPNV Trasse zu verzichten. Dies wird auch damit begründet, dass die separate ÖPNV Trasse auch nur auf einem Kilometer des insgesamt 2,5 Km langen Campusbandes (Kühlwetterstraße bis Anschluss Seffenter Weg) angelegt werden könnte. Potentielle Konfliktstellen in den jeweiligen Wechselbereichen zwischen Fahrbahnführung und Trasse entfallen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei einer Einführung eines schienengebundenen Systems, nach heutigem Stand eine Förderung nur für separate Trassen möglich ist.

 

Im Ergebnis wird vor dem Hintergrund der aufgeworfenen Fragestellungen die Separierung des Radverkehrs präferiert. Bei der Wahl der verschiedenen Führungsformen wird seitens der Verwaltung die Anlage von protected bike lanes bevorzugt. Das Büro BSV hat im Auftrag der Campus GmbH eine Analyse und Bewertung von alternativen Radverkehrsführungen/-anlagen im Campusband erstellt, die als Information der Vorlage beigefügt ist.

 

Die übrigen Querschnitte (Anlieferstraße, Nebenerschließung, Brücke, Mittlere Anbindung) entsprechen denen, die bereits im Rahmen des Masterplanbeschlusses  vorgestellt wurden.

 

Süsterfeldstraße

Eine Anpassung des Querschnitts Süsterfeldstraße ist aus städtebaulichen Aspekten und vor allem wegen fehlender Radverkehrsanlagen ebenfalls erforderlich. Zudem wird die Süsterfeldstraße künftig eine höhere Verkehrsbelastung aufweisen. Bei der Beschlussfassung des Masterplans wurde die Verwaltung aufgefordert, eine geeignete Radwegverbindung Richtung Laurensberg herzustellen. Die Süsterfeldstraße bietet aus Sicht der Verwaltung hierfür gute Voraussetzungen, allerdings nur, wenn entsprechende Radverkehrsanlagen vorgesehen werden. Da die heutige Straßenverkehrsfläche in weiten Teilen hierfür nicht ausreicht, wird ein Eingriff in private Grundstücksflächen erforderlich werden. Über den Bebauungsplan können diese Flächen festgesetzt werden. Parallel hierzu ist mit den Eigentümern zu verhandeln.

 

Radbrücke

Aus Sicht der Verkehrsplanung ist das Verbindungspotential der Brücke nur auf unmittelbar angrenzende Bereiche beschränkt. Als übergeordnete Verbindung wären die Anbindung an die Roermonder Straße bzw. an den Radschnellweg oder die Verbindung über den Seffenter Weg von größerer Bedeutung. Weiterhin sind die hohen, bislang allerdings nur grob kalkulierten Kosten von ca. 8 Mio. € zu berücksichtigen. Deshalb soll im Bebauungsplan nur die spätere Realisierungsmöglichkeit gewährleistet werden und hierfür der Bereich der Zufahrtsspindel als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Auch aus zeitlichen Gründen soll auf eine planungsrechtliche Sicherung der gesamten Brücke über den B-Plan Campus West verzichtet werden. Im Falle einer späteren Realisierung dieser Brücke, ist ein separates Verfahren durchzuführen.

 

Ergebnisse zu den übrigen oben genannten Beschlussergänzungen werden bis zum Offenlagebeschluss  vorgelegt.

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Anlagen

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