Entscheidungsvorlage - FB 45/0688/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023, inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Schulausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Schulausschuss beschließt abschließend die im Teilfinanzplan 2020 veranschlagten Investitionen, inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2023, inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2020 einschließlich des Finanzplanes bis 2023 wurde am 09.10.2019 in den Rat eingebracht. Die den Schulbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

Seitens des Schulausschusses sind die Produkte

030101  Grundschulen

030102  Hauptschulen

030103  Realschulen

030104  Gymnasien

030105  Gesamtschulen

030106  Förderschulen

030201  Schülerbeförderung

030301  Medienzentrum

030302  Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2020ff. zwischen dem 27.11. und dem 04.12.2019. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung wird ebenfalls nachgereicht.

Ferner ist beigefügt ein Antrag der freien OGS-Träger auf Finanzierung der Küchenkräfte ab dem Schuljahr 2019/2020.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Stadt Aachen ist mit dem Schuljahr 2003/2004 mit 2 Grundschulen, insgesamt 140 Kindern und 6 Gruppen, mit der Betreuungsform „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ gestartet. Das Budget hierfür betrug rund 185.000 €.

 

Aus den in der Anlage beigefügten Übersichten ist ersichtlich, wie sich die OGS in Aachen in den folgenden Jahren entwickelt hat.

 

Erst ab 2005/2006, verbunden mit der sukzessiven Schließung der Horte und  einhergehender Verlagerung der Ressourcen  in die Offenen Ganztagsschulen, wurde seitens der Stadt Aachen für die OGS-Betreuung ein (über das gesetzliche Niveau hinausgehender) Personalschlüssel festgelegt und gefördert. Verbunden war dies mit der Maßgabe, dass  entsprechende Stellen vorwiegend mit pädagogischen Fachkräften zu besetzen sind.

 

Zum damaligen Zeitpunkt war die Frage evtl. notwendiger Küchenkräfte zur Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiter*innen nicht thematisiert worden, da aufgrund der noch geringen Umfänge die Problematik nicht virulent war.

 

Bis heute sind daher keinerlei finanziellen Mittel, für die Unterstützung der pädagogischen Kräfte während der Mittagszeit in der „Mensasituation“ in der Fördersystematik der OGS vorgesehen.

 

Erst mit dem sprunghaften Anstieg der Kinderzahlen und der wachsenden Anzahl an Kindern, welche mit Mittagessen versorgt werden mussten, wuchs dies  zu einem organisatorischen, räumlichen und zeitlichen Problem der OGS auf, welches häufig zu Lasten der pädagogischen Ansprüche gelöst werden musste.

 

In Analogie zu den gleichgelagerten Entwicklungen im KiTa-Bereich ist es aus Sicht der Verwaltung zu befürworten, eine zusätzliche finanzielle Förderung für die Organisation und Durchführung der Mittagsverpflegung in die OGS-Förderung mit aufzunehmen und so der zwischenzeitlichen Entwicklung der Lebenswirklichkeit nachzukommen.

 

Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck vor, die in diesem Jahr erfolgte außerplanmäßige 11%ige Erhöhung der Landesmittel in Höhe von rd. 568.000 € jährlich zusätzlich in das Fördersystem zu geben und auf Grundlage der Anzahl der OGS-Gruppen auf die einzelnen Angebote zu verteilen. Bei 244,5 Gruppen ergibt sich hieraus ein  jährlicher Zuschlag von 2.300 €/Gruppe. Da die erhöhte Landesförderung auch der Indexierung unterliegt, ist es auch möglich, den „Zuschlag“ zukünftig in die normale Förderung einzuberechnen und mit zu indexieren.

 

Dieser Zuschlag soll antragsgemäß rückwirkend ab Beginn des laufenden Schuljahres 2019/2020 erfolgen und zukünftig automatisch in die Förderung einberechnet werden. 

 

r das Haushaltsjahr 2019 werden anteilig rd. 236.600 € benötigt. Ausreichende Deckung hierfür ist über das PSP-Element 4-030101-807-8, SK 53180000 gegeben. Ab dem Haushaltsjahr 2020 entsteht jährlich ein Aufwand in Höhe von rd. 568.000 €. Mittel (inklusive Indexierung) wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff. in den Haushaltsentwurf mit eingebracht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Schulausschusses.

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Anlagen

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