Entscheidungsvorlage - FB 45/0692/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Schulausschuss:

Der Schulausschuss beschließt, die äußere energetische Sanierung des Schulzentrums Laurensberg zwar vollumfänglich, allerdings schrittweise umzusetzen (in der Folge „Aufschub-Variante“ genannt).

Die in dem Rahmen dieser Variante derzeit haushalterisch noch nicht umsetzbaren Sanierungsarbeiten sollen - möglichst unmittelbar im  Anschluss an die erste Maßnahmephase -  umgesetzt werden. Es sind Haushaltsmittel anzumelden die es ermöglichen, ein der Zeitplanung entsprechendes Umsetzen sicherzustellen

 

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Beschluss des Schulausschusses zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangssituation

Die 1978 erbauten Gebäudeteile Trakt A und Trakt B des Schulzentrums Laurensberg bedürfen nach der baufachlichen Einschätzung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen (E 26) einer energetischen Hüllsanierung  in folgendem Umfang:

- Sanieren sämtlicher Dachflächen und Dachränder

- Sanieren sämtlicher Fenster- und Außentüranlagen inklusive Sonnenschutz

- Sanieren der Fassadenflächen, teilweise einschließlich Schadstoffsanierung

- kontrolliertes Be- und Entlüften sämtlicher Klassen- und größerer Gemeinschaftsräume durch das

Einbauen dezentraler Lüftungsgeräte

- Dämmen sämtlicher Bauteile, Fenster, Türen, Dächer, Fassaden gemäß den Anforderungen des

Aachener Standards, um energetische Verluste zu vermeiden.

 

Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 07.03.2018 sollen die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG), Kapitel 2, prioritär für die baulich zwingend notwendigen Hüllsanierungen, u.a. an dem Schulzentrum Laurensberg, verwendet werden.

Baubeginn ist spätestens Sommer 2020. Die vollständige Abnahme ist bis 31.12.2022 erforderlich.

In der entsprechenden Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Aufnahme von Maßnahmen in Förderprogramme generell die für ein Verifizieren der Kosten erforderliche Planungstiefe nicht vorliegt. In der Kostenermittlungsstufe „Kostenrahmen“ (= Leistungsphase „0“, Teile 1) lässt sich ohne jegliche Planungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bereits eine Kostensicherheit von etwa 60 %, rein auf der Basis von Kostenkennwerten, standardmäßig herleiten.

Die Verwaltung wurde durch den Ratsbeschluss beauftragt, jeweils „die vertiefte Planung schnellstmöglich zu beginnen, um neben der zeitnahen Umsetzung auch eine frühzeitige Klärung der finanziellen Anforderungen absehen zu können.“

Mit Vorlage der Kostenberechnungen ist diese Klärung eingetreten.

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Nach Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) stellte das Architekturbüro Hahn-Helten-Architekten mehrere Vorschläge mit unterschiedlichen Sanierungsumfängen vor. Die finanziellen Möglichkeiten sind anhand der verfügbaren Förder- und städtischen Haushaltsmitteln abgewogen worden. Abschließend entschied der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 05.11.2019 zwischen den vorgeschlagenen Varianten.

Als Ergebnis sollen die beiden Gebäudeteile Trakt A und Trakt B vollumfänglich saniert werden.

 

3. Unterrichtsorganisation während der Bauzeit

Damit ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet werden kann, müssen zwingend Klassenräume ausgelagert werden. Da in dem Gesamtgebäude ausreichend Räume vorhanden sind, werden nach derzeitigem Stand zusätzliche Container nicht benötigt.

Unabhängig von dem Auslagern der Klassen kann das Umsetzen der Bauarbeiten aufgrund enormer Lärmbelästigungen im Wesentlichen ausschließlich in den Ferien erfolgen. Um die Ferien, insbesondere die Sommerferien, effektiv nutzen zu können, sind schulorganisatorische Maßnahmen, durch die der Zeitraum für das Durchführen der Baumaßnahmen verlängert werden kann, anzustreben.

 

4. Risiken

Die energetische Hüllsanierung ist eine sehr komplexe Maßnahme, die gerade in der Abwicklungsphase ungewöhnlichen Risiken ausgesetzt ist. Die Baudurchführung ist nahezu ausschließlich in den Ferienzeiten möglich, muss aber entsprechend des Förderzeitraums zum 31.12.2022 fertiggestellt sein. Störungen jedweder Art (Wetter, Insolvenzen von beauftragten Firmen, mangelhafte Vorleistungen u.ä.) wirken sich deshalb unmittelbar auf die Maßnahme aus.

 

Die eingeschränkten Bauzeit-Fenster erfordern, dass sämtliche Beteiligten  gut zusammenarbeiten. Da die verschiedensten Gewerke zeitlich voneinander abhängig sind, ist eine tagesscharfe, konkrete Abwicklungsplanung unabdingbar.

Sämtliche Beteiligten sind sich dessen bewusst und haben eine enge Kommunikation miteinander vereinbart. Dies ist zwingend notwendig, um einerseits den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und andererseits die Baumaßnahme mit sämtlichen Einschränkungen (Lärm, Staub, Einschränkungen von Nutzungsbereichen, …) überhaupt umsetzen zu können.

 

Trotz aller Risikovorsorge sind Störungen nicht vollständig auszuschließen. Umso wichtiger sind daher die zeitlichen „Randbereiche“ vor und nach den Ferien, um beispielsweise das Zeitfenster für die Sanierungsarbeiten an den großen Dachflächen zu erweitern. Bereits jetzt steht fest, dass dieser Bauabschnitt nicht ausschließlich in den Ferien durchgeführt werden kann. 

 

5. Finanzieren der Maßnahme

Ausgehend von der vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde zunächst ein Kostenrahmen in Höhe von 9,5 Mio € ermittelt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 beläuft sich die Kostenberechnung für den endgültigen Sanierungsentwurf (siehe Anlage 1) in vollem Umfang auf 11.808.500,00 €.

Es verbleibt eine Kostenunsicherheit von etwa 20%.

 

Die Planung und Leitung der Gebäudetechnik wird seitens des Gebäudemanagements der Stadt Aachen in Eigenleistung erbracht. Bei der Kostenberechnung wurde zudem der angepasste Baupreisindex von 6 % für die Jahre 2019-2022 berücksichtigt.                                                                     

 

Aufgrund der Tatsache, dass die etatisierten Haushaltsmittel nicht auskömmlich sind, ist die aus der Anlage 2 ersichtliche Variante entwickelt worden, nach der die Gesamt-Maßnahme schrittweise umgesetzt werden wird. Dabei werden an den beiden Gebäudeteilen Trakt A und Trakt B die Sanierungsmaßnahmen betreffend großer und kleiner Innenhof, Aulafassade, schräges Glasdach samt Seite, Dachaufbauten und Innenhof Fassade zum Neubau zu einem späteren Zeitpunkt, folglich nach dem 31.12.2022, saniert.

Die Kostenberechnung für diese Variante beläuft sich nach aktuellem Stand auf 10.754.400,00 €. Zu beachten ist, dass es bei einem späteren Ausführen absehbar zu Preiserhöhungen kommen wird.

In der Anlage 3 werden die beiden hier skizzierten Varianten, der besseren Übersicht halber, noch einmal mit Zahlen hinterlegt dargestellt.        

 

Derzeit stehen Haushaltsmittel aus einem Förderprogramm (KInvFG, Kap.2) inkl. Eigenanteil der Stadt Aachen in Höhe von 8.901.600,00 € sowie 1.852.800,00 € aus dem „Schulreparaturprogramm“ zur Verfügung.

Würde die Voll-Variante ausgeführt, wären als fehlende Mittel 1.054.100,00 € in den Haushalt einzustellen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Haushaltsmittel stehen für die Hüllsanierung an dem Schulzentrum Laurensberg bei PSP 5-030302-900-00100-991-1 „KomInvFöG II - Maßnahmen“ in Höhe von 8.901.600 € einschließlich des städtischen Eigenanteils zur Verfügung.

 

Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 1.852.800,00 € werden anteilig aus dem „Schulreparaturprogramm“ für das Jahr 2020 (Gesamthöhe 2.600.000,00 €) generiert.

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Anlagen

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