Entscheidungsvorlage - FB 61/1339/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Planungsausschuss, auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für den Umbau der Pontstraße sowie des Platzes am Marienbongard zu fassen und die Ausführungsplanung zu beauftragen. Zusätzlich empfiehlt sie dem Planungsausschuss das Projekt zur Städtebauförderung anzumelden.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für den Umbau  der Pontstraße zu fassen und die Ausführungsplanung zu beauftragen.

Weiterhin fasst er auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für den Platz am Marienbongard und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung. Zusätzlich beschließt der Planungsausschuss, das Projekt zur Städtebauförderung anzumelden.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung den Planungsbeschluss für den Umbau der Pontstraße und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gelegen zwischen Ponttor und Rathaus, ist die Pontstraße eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen für den städtischen Fußgängerverkehr. Aus diesem Grund wurde sie als eine von zehn Routen in das Konzept der Premiumfußwege aufgenommen und dient hierbei als Teilabschnitt einer Laufachse zwischen der Innenstadt und dem Lousberg.

Als Nord-Süd-Achse lässt sich die Pontstraße in vier Abschnitte gliedern. Dabei geht die nachfolgende Planung auf den 3. Abschnitt ein (Siehe Anlage 1).

 

In den kommenden Jahren plant die Regionetz für die gesamte Pontstraße (Ponttor bis Markt) die Sanierung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Zeitlich soll der 3. Abschnitt (Fußgängerzone) als erster von vier Abschnitten ab Ende 2020 saniert werden. An diese Maßnahme der Regionetz soll sich die im Folgenden beschriebene Neuplanung des Pontstraßenbereiches anschließen. Somit gilt es, die Sanierungsmaßnahme und die anschließende Neuplanung zeitlich aufeinander abzustimmen. Das bedeutet, dass mit einer Bewilligung der Städtebaufördermittel in 2020 (ca. September) eine Sanierung von der Regionetz und die anschließende Umsetzung der Neuplanung als ein Auftrag vergeben werden können.

 

Status quo Pontstraße und Marienbongard
Heute definiert sich die Pontstraße im Wesentlichen als Gastronomiemeile. Mit Blick auf ihre Rolle als Teilabschnitt des Premiumfußweges 10 kann sie in ihrem aktuellen Zustand den Anforderungen an eine fußgängerfreundliche Verbindung zwischen Stadtkern und Lousberg nicht vollständig gerecht werden. Dies liegt primär an ihrer unzureichenden Begehbarkeit. Unebenes Kopfsteinpflaster mit großen, teils ausgewaschenen Fugen ergibt heute eine selbst für Menschen ohne körperliche Einschränkungen nur sehr unkomfortabel nutzbare Fläche. Im Falle von Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen kann man eine befriedigende Nutzbarkeit dieses Pontstraßenabschnittes in seinem heutigen Zustand fast vollständig infrage stellen. (siehe Anlage 2)

 

Bis 2017 war der Platz am Marienbongard als Platzfläche mit Bänken und vier Bäumen nutzbar. Aufgrund von Pilzbefall mussten im selben Jahr jedoch alle vier Bäume gefällt werden. Zusätzlich wurde die Platzfläche im Rahmen eines angrenzenden Hausbaus als Lagerplatz für Baumaterial und -maschinen genutzt. Seit Fertigstellung des Bauvorhabens befindet sich der Platz nun in einem schwebenden Zustand. Aufgrund der Baumfällungen sowie der Wegnahme von öffentlichen Sitzmöglichkeiten ist der Charakter eines öffentlichen Platzes fast vollständig entfallen. Vielmehr wird die Fläche der angrenzenden Gastronomie über eine befristete Sondernutzungserlaubnis zur Verfügung gestellt. Ziel ist, schnellstmöglich an diesem Ort wieder hochwertigen und konsumfreien Aufenthalt zu ermöglichen. (siehe Anlage 3)

 

Entwurf Pontstraße & Platz Marienbongard
Als öffentlicher Raum dient die Pontstraße zahlreichen Menschen in der Woche als Ort des Aufenthaltes und der Fortbewegung. Diese beiden Funktionen soll der Entwurf mit seinen Maßnahmen stärken. Dabei liegt der Fokus bei der Pontstraße auf einer zukünftig besseren Begeh-/Berollbarkeit des Straßenraumes. Die Planung für die Platzflächen konzentriert sich hingegen auf die Schaffung einer neuen Aufenthaltsqualität, die gleichzeitig als Bindeglied zwischen Pontstraße und Campus eine hohe Durchlässigkeit aufweist.

 

Um in Zukunft die Pontstraße für Fußgänger komfortabler zu gestalten, sieht der Entwurf den Austausch der vorhandenen Bodenbeläge vor. An der heutigen Querschnittsaufteilung in Seitenbereiche und Mittelteil ändert sich dabei nichts. Dabei werden die Pflastersteine im mittleren Teil entnommen sowie geschnitten und anschließend wieder eingesetzt. Dadurch entsteht eine ebene und homogene Fläche. Um eine Ausspülung von Fugen zu vermeiden und den Bereich für das erhöhte Aufkommen von Liefer- und Ladeverkehre zusätzlich zu stabilisieren, wird das geschnittene Pflaster in flexibler Bauweise mit Enzymharz verstärkter Fuge verbaut.
Gefasst wird der mittlere Bereich auf beiden Seiten von einer Rinne, die ebenfalls in geschnittenem Pflaster, jedoch in Längsrichtung verlegt, ausgebaut wird. Im Vergleich zur östlichen, wasserführenden Rinne (30 cm), wird die westliche Rinne 60 cm breit als Scheinrinne (wird nicht für Entwässerung benötigt und führt somit kein Wasser) ausgebaut werden. Grund hierfür ist das taktile Leitelement, welches auf der Innenseite der westlichen Scheinrinne entlang geführt wird. Durch diese Breite können Konflikte zwischen Gastronomiemobiliar und Nutzern des taktilen Leitelementes zukünftig vermieden werden.
Beide Seitenbereiche werden mit diagonal verlegten 20 x 20 cm Betonplatten gestaltet, die an ihren Seiten jeweils mit einem Läufer gefasst sind. Auch zukünftig werden die Seitenbereiche in weiten Teilen der angesiedelten Gastronomie als Bereich für eine Außenbewirtung zur Verfügung gestellt. (siehe Anlage 4)


Der Platz am Marienbongard wird in seiner Querschnittsaufteilung zukünftig anders als bisher gestaltet, es bleibt aber bei der verkehrsrechtlichen Regelung einer Fußgängerzone (Radfahrer frei). Der im Süden begrenzende Gehweg soll von aktuell ca. 1,6 m auf 3,5 m aufgeweitet werden. Durch diese Maßnahme können zukünftig nicht nur Fußgänger, sondern auch Radfahrer diesen Raum komfortabel durchqueren. Mit dieser Aufweitung des Gehweges geht der Verlust eines Parkplatzes am Ende der Sackgasse Marienbongard einher (siehe Anlage 5). An der Breite des nördlich der Platzfläche liegenden Gehweges wird sich nichts ändern. Dieser Fußweg verfügt schon heute über eine Breite von knapp über 2 m. Beide Seiten werden mit 30 x 30 cm Betonplatten ausgebaut, entsprechend dem Standard in der Fortführung der Straße, wobei im nördlichen Bereich ein taktiles Leitelement integriert wird.
Eingerahmt von den Gehwegen liegt die Platzfläche, die zukünftig wieder eine konsumfreie Aufenthaltsqualität bieten soll. Dabei setzt sich der Bereich aus zwei Abschnitten zusammen. Angrenzend an den südlichen Gehweg bildet sich ein durchlaufender Grünstreifen aus, der durch drei großkronige neue Bäume definiert wird. Zwischen den Baumbeeten, die begehbar ausgestaltet werden, verlaufen in Längsausrichtung Rasenlamellen. Sie entstehen durch Pflasterbänder, die mit ca. 5 cm breiten, unbefestigten Fugen versehen sind. In diesen Zwischenräumen soll Rasen wachsen, der die grüne Achse in ihrer Wahrnehmbarkeit stärkt. Zusätzlich werden die Zwischenräume der Bäume mit Fahrradbügeln versehen.

Oberhalb des beschriebenen Grünstreifens entsteht der Kernbereich für den Aufenthalt. Dieser Bereich hebt sich in seiner Gestalt deutlich von den Seitenbereichen ab. Hier soll Kopfsteinpflaster mit einem umlaufenden, eingliedrigen Band verlegt werden. Dabei hebt sich die Fläche nicht nur durch diese Materialität ab, sondern auch durch die diagonale Verlegerichtung des Pflasters. Am nördlichen Ende der Fläche, angrenzend an den Gehweg erhält der Platz zusätzlich drei Sitzbänke zum Verweilen sowie zwei neue Müllbehälter.
Ungeachtet der unterschiedlichen Zonierung ist der gesamte öffentliche Raum am Marienbongard niveaugleich ausgebaut. Für den Nutzer wird zwar deutlich, dass es klar definierte Achsen zur Fortbewegung und gleichzeitig Räume für den Aufenthalt gibt. Trotzdem reagiert der Entwurf mit seiner Gestalt auch auf untergeordnete Wegebeziehungen und bietet somit eine größtmögliche Durchlässigkeit. (siehe Anlage 6)

 

Weiteres Vorgehen

Das weitere Vorgehen sieht zunächst die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung vor. Zudem wird aufgrund der oben beschriebenen Abhängigkeiten (siehe Abs. „Erläuterungen“) die Planung weiterhin eng mit der Regionetz abgestimmt und zusätzlich mit der Kommission Barrierefreies Bauen beraten. Die Ergebnisse fließen in die Ausführungsplanung mit ein und werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Politik vorgelegt.

 

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für die vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich auf 780.000 €. Als Teilprojekt des Innenstadtkonzeptes 2022 wird die Maßnahme über die Städtebauförderung mit 80 % gefördert.

Der Eigenanteil der Stadt Aachen liegt somit bei 156.000 €.
Die Mittel wurden im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2020 angemeldet und stehen vorbehaltlich der endgültigen Einplanung und der Beschlussfassung des Rates und anschließender Rechtskraft des Haushaltsplans zur Verfügung.

 

Straßenbaubeiträge gem. KAG können nicht erhoben werden.

 

Die jährlichen Folgekosten für die Pflege von drei Baumpflanzungen und Baumbeeten können erst im Rahmen der Ausführungsplanung konkret benannt werden. Für die Einplanung der Unterhaltungsmittel in den zukünftigen Haushalt ist FB 36 zuständig.

 

Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden mit der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2020 bei PSP-Element 5-120102-000-11800-1 / 4-120102-085-8 „Pontstraße/Marienbongard“ in den Haushalt eingeplant.

Für Aufträge zur Erstellung der Ausführungsplanung stehen 50.000 € bei PSP-Element 5-120102-000-10800-300-1 – „Pontstraße, Erneuerung“ zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-10800-300-1 Pontstraße, Erneuerung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

50.000

50.000

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Ergebnis

50.000

50.000

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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