Kenntnisnahme - FB 45/0721/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur               Kenntnis.

 

2. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation

Der Kinder- und Jugendausschuss, der Sportausschuss und das Bürgerforum haben sich in 2019 umfassend mit dem Skateboard Club Aachen e.V. befasst.

Die mit den Anwohnern verabredete Schließung der Anlage zum 31.10.2019 konnte in einem erneuten Mediationsgespräch auf den 30.06.2020 verschoben werden. Nach diesem Zeitpunkt sind die Anwohner zu einer weiteren Verlängerung nicht bereit.

Zur Vermeidung von Schäden und Lärmbelästigung außerhalb der Öffnungszeiten wurde eine Kette angebracht, die das unbefugte Befahren der Anlage verhindern soll.

Derzeit führt die eingeschränkte Nutzungszeit von zwei Tagen in der Woche zu großer Unzufriedenheit bei den Vereinsmitgliedern.

Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Ersatzgrundstück für die bestehende Anlage im Moltkepark zu finden.

 

2. Aktuelle Situation

Ein neues städtisches Grundstück wurde am Eisenbahnweg im Kreuzungsbereich Madrider Ring gefunden.

Dieses Grundstück ist als Gewerbefläche ausgewiesen. In den vergangenen Jahren handelte es sich hier um eine Brachfläche, die einem Landwirt zur Verfügung gestellt wurde. Seit dem 01.11.2019 ist dieser Pachtvertrag aufgekündigt. Es wurde beschlossen, die Nutzung dem Skateboardverein zuzusprechen.

 

Am 17.01.2020 fand eine Ämterabstimmung unter Beteiligung der Fachbereiche Umwelt, Sport, Liegenschaft, Bauordnung, Verkehrsplanung, Wohnen, SoziaIes und Integration und Kinder, Jugend und Schule statt, um das weitere Vorgehen zu erörtern und voran zu treiben.

Zwischen der Stadt Aachen und dem Verein wird zum 01.03.2020 für die Dauer von 10 Jahren ein Pachtvertrag geschlossen. Eine darüber hinausgehende Verlängerungsoption von fünf Jahren wird aufgenommen.  Dies entspricht dem allgemeinen Vorgehen in gleichgelagerten Fällen. Diesbezüglich liegt ein politischer Beschluss vom 03.12.2019 vor.

Der jährlich zu zahlende Pachtzins beträgt 660,00 Euro und wird bei Erteilung der Baugenehmigung fällig.

Der Pachtvertrag ist Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Landessportbundes im Rahmen des Förderprogramms „ Moderne Sportstätten 2022“. Frist für die Beantragung ist der 31.03.2020.

Das Projekt wurde durch den Stadtsportbund als förderfähig eingestuft.

Die Mindestdauer der Pacht muss 10 Jahre betragen.

Für den Bau des Skatepools beantragt der Verein beim Landessportbund einen Betrag in Höhe von 150.000 Euro. Im Falle einer Bewilligung ist mit der ersten Auszahlung frühestens im Herbst 2020 zu rechnen.

Die planungsrechtliche Beurteilung des in Rede stehenden Bauvorhabens fällt in die Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. (FB 61/200). Hier wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit der Skateboardanlage positiv beschieden, sodass ein Bauantrag durch den Verein gestellt werden kann.

Die Prüfung des Bauantrags obliegt dem Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) und den in einem baurechtlichen Verfahren zu beteiligenden Dienststellen (Umwelt, Verkehr etc.)

Im Prüfverfahren sind hauptsächlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Planung der Erschließung
  • Planung der Gesamtanlage mit Zaunanlage, Vereinsheim und Toilettenanlage
  • Nachweis von Stellplätzen auf dem Gelände und außerhalb bei größeren Veranstaltungen
  • behindertengerechter Ausbau je nach Zielgruppe
  • Abwasseranschlüsse
  • Stromanschlüsse
  • Baum- und Lärmschutzgutachten
  • Bodengutachten
  • Zustimmung der Landesstraßenbehörde da die Anlage an eine Landesstraße (Madrider Ring) angrenzt, eventuell unter der Auflage, Abstandsflächen zu berücksichtigen

 

Die Erschließung des Geländes soll über den Eisenbahnweg erfolgen. Diesbezüglich wurde die Zustimmung durch FB 61/300 erteilt.

Der Fachbereich Umwelt wird ein Planungsbüro mit der Planung der Zufahrt beauftragen und die diesbezüglichen Kosten übernehmen.

Soweit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ist FB 36 bereit, den Bau der Erschließung des Geländes zu veranlassen und zu begleiten.

Das Baum- und Lärmschutzgutachten sowie die Bodengutachten werden durch FB 36 veranlasst.

Die Landesstraßenbehörde bestätigte nach einer Ortsbesichtigung, dass keine Abstandsflächen zur Landesstraße eingehalten werden müssen, da das Grundstück unter dem Straßenniveau liegt und durch eine Leitplanke abgesichert ist.

 

3. Ausblick

Der Aufbau einer neuen Anlage soll wieder in Eigenleistung durchgeführt werden.

In verschiedenen Gesprächen mit dem Vorstand des Vereins wird deutlich, dass sich bei aller Begeisterung und großem  Engagement, dieses Projekt durchführen zu wollen, eine große Verunsicherung breit macht. Dies ist einerseits bedingt durch das zeitintensive und umfassende zu durchlaufende Verfahren, andererseits durch das zu erwartende Kostenvolumen bezogen auf die Bau- und Folgekosten.

 

Aus der beigefügten Projektskizze des Vereins gehen die wesentlichen Eckdaten des Gesamtprojekts hervor. Die Kostenkalkulation für den Bau der Anlage beruht auf vereinseigene Recherche. Nach Prognose des FB 36 ist mit höheren Kosten zu rechnen.

Das vom Verein geschätzte Kostenvolumen beträgt 166.252,79 Euro.

 

Im Abschnitt III Nr. 2.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen sind die Fördervoraussetzungen für Zuschüsse zur Sanierung bzw. Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen geregelt. Es besteht Einigkeit, dass die sportfachliche Begründung für die Baumaßnahme gegeben ist und durch die Errichtung des Skaterparks die Sportentwicklung in der Stadt Aachen nachhaltig unterstützt und die bestehende Sportstätteninfrastruktur ergänzt beziehungsweise deutlich verbessert wird.
Der noch abzuschließende Pachtvertrag mit der Stadt Aachen soll zunächst für die Dauer von
10 Jahren befristet werden. Somit wäre ein städtischer Zuschuss aus Sportfördermitteln  bis zu einer Höhe von 10.000 € möglich. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2020 im investiven Bereich beim PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1, Sachkonto:78180000 mit einem Gesamtansatz in Höhe von 20.000 € eingeplant. Weitere Anträge für den Neubau einer Sportstätte liegen im FB Sport bisher nicht vor. Eine Entscheidung trifft der Sportausschuss.

 

Die geschätzten laufenden Ausgaben pro Jahr werden mit ca. 12.000 Euro beziffert.

Nach den derzeit gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen ist ein Zuschuss zu den laufenden Kosten der Unterhaltung durch den Fachbereich Sport nicht möglich.

Gefördert werden Sportanlagen nur dann, wenn es sich um Sportstätten handelt, die auch von der Stadt den hiesigen Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden (in der Regel Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, Stadien und Sportplätze sowie Schwimmbäder).

 

Einschätzung der Verwaltung:

In den laufenden Gesprächen wird immer wieder betont, dass alle Mitglieder des Vereins großes Interesse an dem Aufbau und Betreiben einer Skateanlage haben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gelingen beitragen werden.

Die Anlage wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und damit jedem Kind und jedem Jugendlichen.

Die bereits laufenden Kooperationen mit den Aachener Schulen sollen weiter ausgebaut werden. Weitere Projekte auch im integrativen Bereich sind geplant.

Der Verein zeichnet sich dadurch aus, dass er Eigeninitiative und Engagement in den Vordergrund stellt. Er bezeichnet sein Projekt mit dem Kürzel DIY (do it yourself) und fordert damit jeden auf, sich nach seinen Möglichkeiten einzubringen.

Damit leistet der Verein  im Sinne des § 11 SGB VIII, Absatz 1 Jugendarbeit indem er ein Angebot zur Verfügung stellt, das an den Interessen junger Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wird.

Da es keine Anlage in Aachen gibt, die den Anforderungen des Skatboardsports genügt, ist dieses Projekt eine einmalige Chance, die Freizeitangebote Aachens zu bereichern.

 

Das Engagement des Vereins stößt in allen Bereichen auf große Zustimmung. Dies wurde nicht nur in den Ausschusssitzungen deutlich, sondern zeichnete sich auch in der Bereitschaft aller beteiligten Ämter ab, hier unterstützend tätig zu werden.

 

Daher schlägt die Fachverwaltung vor, Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung während der Bauphase und zur Unterstützung der laufenden Kosten - zumindest in den ersten Jahren -  zu prüfen, um, unabhängig von dem eigenen Bemühen, die Finanzierung zu stemmen, eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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