Kenntnisnahme - FB 61/0012/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage und Anlass

Am 04.11.2019 hat der Rat der Stadt Aachen bei einer Enthaltung einstimmig das Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ als zulässig erachtet. Er hat darüber hinaus bei vier Gegenstimmen mehrheitlich in der Sache dem zulässigen Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ entsprochen. Der Oberbürgermeister der Stadt hat in der Sitzung für die Verwaltung ausgeführt, dass diese alles tun werde, „um auch zeitgerecht in der Umsetzung klarzukommen und möglichst viele mitzunehmen“. Aus den in der Niederschrift dargestellten Redebeiträgen geht eine große inhaltliche Zustimmung hervor, die sich insgesamt auf geänderte Anforderungen an das Mobilitätssystem der Zukunft (Mobilitätswende) bezieht.

 

Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung vom 25.06.2020 über den Umgang mit dem bereits bestehenden und laufend bearbeiteten Projektportfolio berichtet und eine Bewertung hinsichtlich der Überarbeitungserfordernisse der 16 aufgelisteten Maßnahmen durgeführt. 

 

Mit dieser Vorlage wird ein zusammenfassender Rückblick auf das Arbeitsprogramm des vergangenen Jahres und ein Ausblick auf die aktuell anstehenden Arbeiten gegeben. In der Sitzung wird zu den einzelnen Themen mündlich ausgeführt. Ein detaillierter Bericht wie in Ziel 7 gefordert, wird in einem ggfs digital stattfindenden „Forum“ zum Radentscheid im Februar des kommenden Jahres öffentlich vorgestellt.

 

Konkretisierung der Ziele des Radentscheids

Mit Vertreter*innen des Rad­entscheids wurden seit Jahresbeginn in mehreren Gesprächsrunden die einzelnen Ziele und deren Detaillierung konkretisiert. Dabei wurden aktuelle und geplante Projekte besprochen. Die Ziele seien an dieser Stelle wiederholt:

 

  • Ziel 1: Durchgängiges, engmaschiges Radwegenetz erstellen

Innerhalb eines Jahres wird ein durchgängiges, engmaschiges Routennetz zwischen und innerhalb der Bezirke geplant. Im Sinne der aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (2010) erreichen 90 % der Bevölkerung die Radhauptverbindungen in max. 200 m. Die Radhauptverbindungen sind unterbrechungsfrei, durchgängig beleuchtet, steigungsarm und baulich vom Fußverkehr getrennt. Jährlich werden 10 km dieses Netzes möglichst in Nebenstraßen erstellt.

 

  • Ziel 2: Kreuzungen sicher gestalten

Kreuzungen werden mit Priorität auf Sicherheit und zügigem Vorankommen für Fuß- und Radverkehr gestaltet. Dies gilt bei Neubauten und grundlegenden Umbaumaßnahmen.

  • 2.1: Große Ampelkreuzungen

Jährlich werden drei Kreuzungen wie folgt umgebaut: Der Radverkehr erhält eigene Ampeln und durch Schutzinseln getrennte Wartezonen im vorgelagerten Sichtbereich des Kfz-Verkehrs; die Haltelinien für den Radverkehr liegen direkt an der zu querenden Fahrbahn. Die Schutzinseln verkleinern die Abbiegeradien der Kfz und sorgen dabei für ideale Sichtbeziehungen zwischen Kfz sowie Fuß- und Radverkehr. Wartezeiten werden mittels bedarfsgesteuerter Ampelanlagen minimiert. Umbaupriorität haben Kreuzungen mit besonderer Bedeutung im Radwegenetz, hohem Verkehrsaufkommen oder besonderem Gefährdungspotenzial.

  • 2.2: Einmündungen und Grundstückszufahrten

Jährlich werden 15 Einmündungen wie folgt umgebaut: An Kreuzungen von Haupt- und Nebenstraßen werden beim Überqueren der Nebenstraßen Geh- und Radwege jeweils niveaugleich weitergeführt. Bei Neuanlagen von (sowie Baumaßnahmen an) bestehenden Grundstückszufahrten werden Rad- und Gehwege ebenfalls nach diesen Standards ausgeführt.

 

  • Ziel 3: Sichere Radwege an Hauptstraßen

Jährlich werden an Hauptverkehrsstraßen 5 km Radwege gebaut, die als Einrichtungsradwege mit 2,30 m Breite zwei Knotenpunkte lückenlos verbinden. Sie werden baulich vor Befahren, Halten und Parken durch Kfz geschützt. Die Radwege entstehen ohne Flächenminderung für Fußverkehr und ÖPNV und sind auch von diesen baulich getrennt.

 

  • Ziel 4: Geh- und Radwege durchgängig und einheitlich gestalten

Neue oder zu sanierende Radfahrflächen sind – auch in Kreuzungsbereichen – deutlich durch rote Farbe (z.B. farbiger Asphalt) vom übrigen Straßenraum abgesetzt. Das Fahrbahnmaterial ist durchgängig griffig mit möglichst niedrigem Rollwiderstand. Geh- und Radwege werden baulich voneinander getrennt. Die Führung ist eindeutig und unterbrechungsfrei. Bevorrechtige Geh- und Radwege werden jeweils niveaugleich weitergeführt und sind optisch sowie baulich eindeutig hervorgehoben.

 

  • Ziel 5: Fahrradstellplätze umfassend ausbauen

a) 2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen,

b) 2.500 überdachte, beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen,

c) je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außer- sowie innerhalb des Alleenrings.

 

  • Ziel 6: Mängel online erheben und zeitnah beseitigen

Ein Online-Portal erlaubt die Meldung von Mängeln am Geh- und Radwegenetz. Sowohl gemeldete als auch von der Stadt festgestellte Mängel sind öffentlich einsehbar mit Eingangsdatum, Kartenposition, Klassifizierung des Mangels, Foto, Datum der geplanten und tatsächlichen Behebung.

 

  • Ziel 7: Verkehrswende konsequent und transparent fördern

Ein schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und städtische Akquise von (Rad-Verkehrsfördermitteln) wird jährlich veröffentlicht und in Bürgerforen sowie politischen Gremien diskutiert.

 

 

Arbeitsprogramm 2020 und Ausblick 2021

Die Umsetzung des Radentscheids Aachen ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg in die Mobilitätswende und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der formulierten und politisch verankerten Klimaschutzziele der Stadt. Mit den in den Zielen dargestellten Maßnahmen geht eine grundlegende Flächenumverteilung des öffentlichen Straßenraums einher, die die gesamte Stadtgesellschaft vor große Aufgaben stellt. Jede einzelne Planung bedeutet Veränderung vor Ort  und benötigt dort die Auseinandersetzung und letztlich Akzeptanz der direkt betroffenen Bürger*innenschaft. Von Seiten der politischen Vertretungen sind möglichst starke positive Planungs- und Baubeschlüsse zu den einzelnen Maßnahmen notwendig, die – dem konkreten zeitlichen Rahmen entsprechend – eine fristgemäße Umsetzung erlauben. Und verwaltungsseitig sind deutlich mehr Ressourcen für Planung und Umsetzung als in früheren Jahren erforderlich. Dabei ist insbesondere eine Anlaufphase in allen Leistungsphasen der Planung und des Baus notwendig, da Maßnahmen in der geforderten Qualität nicht „in der Schublade“ liegen und neu angestoßen werden müssen.

 

Personalentwicklung

Begleitend zur Annahme des Radentscheid hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 16.01.2020 beschlossen, für die Umsetzung des Radentscheid zusätzliche Stellen einzurichten:

Danach wurden für den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen je vier Stellen für die Abteilungen Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300) und Straßenplanung und –bau (FB 61/700) sowie eine Stelle für den Fachbereich Umwelt bewilligt. Im Jahresverlauf konnten in  der Abteilung /300 drei Stellen und in der Abteilung /700 eine Stellebesetzt werden, Drei Stellen bei /700 werden zum Anfang 2021 besetzt, eine Stelle für das Monitoring und das Berichtswesen befindet sich im Ausschreibungsverfahren. Bei FB 36 steht die Stellenbesetzung noch an.

 

Finanzen

In der Haushaltseinplanung für 2020 wurde dem Radentscheid Rechnung getragen und die Ansätze mit konkreten radverkehrlichen Zielsetzungen auf 7.729.000 € deutlich erhöht. Dazu addieren sich Ausgaben für den Radverkehr in straßenbaulichen Gesamtmaßnahmen, die nicht explizit aufgelistet sind.

 

 

Maßnahmen

In die politische Diskussion wurden zahlreiche Vorlagen eingebracht, die den Zielen des Radentscheids entsprechen.

 

Radvorrangrouten

Die laufenden Vorhaben konnten gut voran gebracht werden.

 

Auf der RVR AC – Eilendorf wurden Fahrradstraßen in der Hansmannstraße, Moritz-Braun-Straße, Marienstraße, Kleebachstraße, Beverstraße und Schlosstraße umgesetzt, die Fahrradstraße Lothringer Straße zwischen Wilhelmstraße und Harscampstraße steht vor der Fertigstellung.

Für die Querung der Von-Coels-Straße und die Gestaltung des Schildplatzes  wurde der Planungsbeschluss eingeholt, weitere Planungsfortschritte wurden für die Schildstraße, die Lothringer Straße zwischen Oppenhoffallee und Wilhelmstraße und die Bismarckstraße gemacht.

 

In der RVR AC – Melaten wurden die Fahrradstraßen Siemensstraße und Geschwister-Scholl-Straße eingerichtet, der Verbindungsradweg Ahornstraße – Kopernikusstraße steht vor der Fertigstellung.

 

Da alle Umsetzungsbeschlüsse vor der Radentscheid-Annahme eingeholt wurden ist in allen Fahrradstraßen – ausser der Lothringer Straße – noch die Roteinfärbung nach zu holen.

 

Für die RVR AC – Brand konnten weitereichende Beschlüsse eingeholt werden. Alle Fahrradstraßenabschnitte wurden beschlossen und befinden sich im Vergabeverfahren. Mit einer Umsetzung ist im Frühjahr 2021 zu rechnen. Die Planungen für die Lintertstraße sowie die Radwege Brander Wall (Rombachstraße – Herderstraße) und Krautmühlenweg sind aktuell in der politischen Anhörung.

 

Die RVR AC – Vaals wird im Abschnitt Innenstadt bis Vaalser Straße aktuell geplant.

 

Zur radverkehrsfreundlichen Gestaltung des innerstädtischen Hauptverteilers Grabenring konnten die im vergangenen Jahr gewonnenen umfangreichen Eingaben und Vorstellungen der Aachener Bürger*innen  ausgewertet und in Planungsvorschläge eingebracht werden. Eine Vorlage dazu wird in Kürze in die politische Beratung eingebracht.

 

Für die Planung des RVR AC – Haaren wurde der Förderantrag eingereicht.

 

Die regionalen Rad-Route Bahntrassenradweg Aachen-Jülich konnte im Abschnitt Prager Ring – Stadtgrenze inklusive zweier Radwegbrücken hergestellt werden. Die Route über die Vennbahn wird derzeit überplant und konnte im Abschnitt Niederforstbacher Straße bis Viadukt Rollefbach bereits ausgebaut werden. Die Route nach Stolberg (über Deltourserb/Atsch) wird der derzeit geplant, für den Radschnellweg Euregio wurde die Planungsvereinbarung unterzeichnet.

 

Zusätzlich wurde die Ausschreibung eines ergänzenden Gutachtens zur Vervollständigung des Radhauptnetzes im Sinne des Radentscheid in das Vergabeverfahren eingebracht und zeitgleich in einem Förderantrag berücksichtigt.

 

Insgesamt konnten in 2020 4,2 Kilometer Radvorrangroute hergestellt werden. Die finanziellen Aufwendungen wurden durch Zuwendungen aus der Kommunalen Klimaschutzförderung von Bund und Land, sowie aus der Straßenbaufinanzierung des Landes maßgeblich gefördert werden.

 

Kreuzungen sicher gestalten

Die Umgestaltung großer Knotenpunkte konnte aufgrund des Stellenbesetzungsverfahrens erst spät begonnen werden. Im Kontext bestehender Baumaßnahmen wird aktuell die Bastei als erster Knotenpunkt betrachtet.

Die Machbarkeit und Sicherheit der gewünschten Kreuzungsgeometrien wird derzeit kontrovers diskutiert; auf Bundesebene hat sich hierzu der Verband der deutschen Unfallversicherer in die Debatte eingebracht. Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses fließen in die aktuellen Planungen in Aachen mit ein. Für das I. Quartal 2021 beabsichtigt die Verwaltung in Aachen zu einem Expertenworkshop einzuladen.

Von den gewünschten Anpassungen der Straßeneinmündungen wurde in 2020 lediglich die Einmündung der Richardstraße in die Lothringer Straße umgesetzt.

 

Radwege an Hauptverkehrsstraßen

Die Umsetzung dieser Radwegeinfrastruktur bedarf umfangreicher Vorplanungen und Abstimmungen mit den Infrastrukturbetreibern. Insofern sind in 2020 erst wenige Baumassnahmen durchgeführt worden. Dazu zählen

       die Einrichtung einer protected bike Lane auf dem Pontwall

       die Erneuerung und Sanierung des Radweg entlang der Trierer Straße zwischen Schopenhauer Straße und Trierer Platz.

Die Neugestaltung der Ludwigsallee mit einem radentscheidkonformen Radweg befindet sich aktuell im Bau.

 

Bereits in der Sitzung am 25.06.2020 hatte die Verwaltung jene Maßnahmen dargestellt, an denen bereits gearbeitet wurde und die hinsichtlich ihrer Konformität mit den Zielen des Radentscheids überprüft wurden Das Projektportfolio umfasst insgesamt 16 Maßnahmen, die tabellarisch hinsichtlich des Planungsstandes und des Überarbeitungserfordernisses (vgl. hierzu Tabelle 1).dargestellt wurden.

 

Das  Überarbeitungserfordernis wurde nach

 

1    =  geringes Überarbeitungserfordernis

2    =  mittleres Überarbeitungserfordernis

3    =  umfangreiches Überarbeitungserfordernis

 

in drei Kriterien, die den Projektrahmen abbilden sowie fünf Kriterien, die die betroffenen Planungsinhalte bzw. Planungsaspekte aufzeigen:

 

Pl  Planungs- | Projektstand, Zeit

K Kosten

Flä Flächenverfügbarkeit

______________________________

mIV motorisierter Individualverkehr

ÖV öffentlichen Nahverkehr

F Fußverkehr

P Parkplatzbestand

Gr Straßenbegleitgrün

 

Straße

Pl

K

Flä

mIV

ÖV

F

P

Gr

Adalbertsteinweg

1

1

2

3

1

2

2

3

Alt-Haarener-Straße

2

2

3

2

2-3

2

3

3

Breslauer Straße

1

2

1-2

2

2

1

1

2-3

Freunder Landstraße

1

2-3

3

1

1

2

3

3

Grüner Weg

3

2

3

2

2

2

3

3

Jülicher Straße

1

2-3

1-2

2

2

1

2-3

2-3

Hohenstauffenallee

2

2

2

2

1-2

1

2-3

2-3

Krefelder Straße/Rolandstraße

2

1

1

2

2

1

2-3

2

Lütticher Straße, 2.BA

2

3

1

1-2

2

1

2-3

3+

Lütticher Straße, 3.BA

1

1

1

1-2

1-2

1

2

2

Münsterstraße

2

2-3

1

1

1

1

1

2-3

Pontwall/Turmstraße

2

2-3

2-3

2-3

1-2

1

1

1

Roermonder Straße

1

2

1-2

2-3

2-3

1

2-3

2-3

Richtericher Dell, HE

2

2

2

2

2

1

2-3

2

Salierallee

2

3

2

2

2

1

3

2-3

Schleidener Straße

3

2

1-2

1

2

1

2-3

2-3

Tabelle1: Differenzierte Darstellung der Überarbeitungserfordernisse

 

Von den aufgelisteten Projekten wurden bereits radentscheidkonforme Vorschläge für die

       Breslauer Straße,

       Lütticher Straße, 2.BA und

       Pontwall eingebracht.

 

Für den Grünen Weg ist vor einer Überplanung im Sinne des Radentscheid das positive Votum des Ausschusses erforderlich. Hier wurde bereits in der Vergangenheit mit negativem Ergebnis diskutiert: Auch bei einer Überplanung können aufgrund fehlender Straßenbreiten keine radentscheidkonformen Maße hergestellt werden. Gleichwohl kann die Situation für den Radverkehr bei Verzicht auf alle Baumstandorte und die Parkplätze im öffentlichen Raum verbessert werden

 

Aktuelle Überplanungen finden darüber hinaus in folgenden Straßen statt:

       Adalbertsteinweg (Verkehrsversuch),

       Alt-Haarener-Straße,

       Freunder Landstraße (Planungsauftrag im Vergabeverfahren),

       Hohenstauffenallee,

       Krefelder Straße/Rolandstraße,

       Turmstraße und

       Salierallee.

 

Weiterhin befinden sich folgende Maßnahmen im Planungsstadium:

       Radweg Europaplatz

       Monheimsallee

       Pontwall (Gegenrichtung)

       Junker Straße (Königstraße – Brücke Turmstraße)

       Jülicher Straße.

 

Fahrradstellplätze umfassend ausbauen

Hier wurden in 2020 erhebliche Vorarbeiten geleistet. Mit dem Fahrradbügelportal „Fixmycity“ konnte die Aufmerksamkeit zahlreicher Aachener gewonnen werden. Im Zeitraum von Mitte April bis Ende August wurden über 3.500 Besucher*innen auf der Meldeplattform registriert. Es wurden 1.671 Meldungen abgegeben, in denen sich die Bürger*innen rund 9.100 Fahrradbügel an Standorten im gesamten Aachener Stadtgebiet wünschen. Die Meldeplattform ist auch weiterhin erreichbar, sodass interessierte Bürger*innen sich über den aktuellen Stand der Planung informieren können. Die Verwaltung informiert die jeweiligen politischen Gremien quartalsweise über die geplanten Standorte für Fahrradbügel.

Gleichzeitig wurde ein Fahrradabstellkonzept für die Innenstadt an die Bürogemeinschaft Verkehrskonzepte/Planerbüro Südstadt vergeben, die ihre Arbeit im 2.Quartal des Jahres aufgenommen haben. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Sommer 2021 erwartet.

 

Im Jahresverlauf wurden insgesamt 538 Fahrradbügel aufgestellt, hauptsächlich in den Bezirken Aachen Mitte, Haaren/Verlautenheide und Eilendorf. Weitere 70 Fahrradbügel werden der Bezirksvertretung Aachen Mitte, Anfang Dezember vorgelegt und werden anschließend ausgeschrieben.

 

Zur Unterstützung des Radstationsbetreibers WABe e.V., der coronabedingt die Öffnungszeiten einschränken musste, wird befristet zusätzliches Personal finanziert. Die Entwicklung der Fahrradstation im Bluegate-Vorhaben am Hauptbahnhof wird durch die Verwaltung begleitet.

Im Rahmen des Klimaschutz-Projektes #AachenMoove! wird aktuell ein Konzept zur Einrichtung qualitativ hochwertiger Fahrradabstellanlagen erarbeitet. Dies beinhaltet auch die Umsetzung entsprechender Infrastruktur an ausgewählten städtischen Verwaltungsgebäuden und Schulen.

 

Mängel online erheben und zeitnah beseitigen

Es hat eine umfangreiche Marktrecherche mit einem weitergehenden Funktionsabgleich verschiedenster Anbieter stattgefunden. Von der ursprünglich umfassenden Konzeptionierung in einer auch andere Servicebereiche betreffenden Gesamtbetrachtung wurde abgesehen und nunmehr ein Mängelportal alleine für die den Radentscheid bedienenden Zwecke vergeben.

 

Sonstige radverkehrliche  Maßnahmen

Unabhängig von den Maßnahmen, die zur Erfüllung der Ziele des Radentscheid beitragen, sind weitere Bedürfnisse der Aachener*innen nach sicherer und komfortabler Radinfrastruktur zu bedienen. Zu den Projekten, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind zählen

 

       Napoleonsberg, Verbreiterung von Geh- und Radweg im Zuge einer Bauwerkserneuerung

       Roermonder Straße (Berensberger Straße – Schloß-Schönau-Straße), Schutzstreife 2020

       Beschilderung Knotenpunktsystem (aktuell im Vergabeverfahren)

       Ferberberg, Planung Ummarkierung 2021

       Krakaustraße (+Südstraße), Fahrradstraße nach Infrastrukturmaßnahme 2021

       Sandkaustraße, radverkehrsfreundliche Gestaltung

       FahrRad in Aachen, Öffentlichkeitsarbeit und Verkehrssicherheitsarbeit

       Aktionsplan Verkehrssicherheit Aachen

 

Ausblick

Wie bereits einleitend erläutert wird ein ausführlicher Rückblick auf die Umsetzung im Jahr 2020 und ein Ausblick auf die für 2021 anstehenden Arbeiten in einem separaten Veranstaltungsformat zum Radentscheid im Februar des kommenden Jahres gegeben.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Entscheidung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung erfolgen erst mit den jeweils zu fassenden Ausführungsbeschlüssen.

 

 

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Anlagen

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