Kenntnisnahme - E 26/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung für den Teilbereich des Gebäudemanagements zur Umsetzung der Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden zur Eigenstromversorgung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden zur Stromeigenverwendung

Bei allen Neubauten kommunaler Gebäude sowie bei größeren Umbauten sollen Photovoltaik-Anlagen installiert werden.

Die PV-Anlage wird derzeit nach der Sommerstromlast ausgelegt.

Würden jedoch die Dachflächen zu 100% mit PV-Anlagen ausgestattet, müsste der überschüssig produzierte Strom innerhalb der städtischen Objekte verteilt werden.

Diese Stromverteilung oder besser Strombilanzierung genannt, erfolgt durch die sogenannte Regionale-Direkt-Vermarktung (RDV).

 

Die Frage, welche sich hieraus stellt ist:

Welche PV-Leistung kann auf städtischen Dachflächen installiert werden und wie hoch wäre die Deckungsrate im Vergleich zum jährlichen Gesamtstrombezug?

 

Die Ergebnisse der Untersuchung im Überblick:

Der jährliche Strombezug beträgt 24.000.000 kWh.

12.455.000 kWhp können auf eigenen Dachflächen produziert werden, das sind 52 % des Gesamtverbrauches.

PV-Anlagen in einer Gesamtleistung von 13.839 kWp können angesetzt werden, welche zu einer jährlichen CO2-Einsparung von 6.600 t führen.

Mit Investitionskosten von 18,7 Mio. € können jährlich 1,8 Mio. € eingespart werden.

 

Die Installation von PV-Anlagen ist durchaus als wirtschaftlich zu bezeichnen.

 

Die ausführliche Darstellung des Projektes erfolgt durch eine Präsentation.

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