Kenntnisnahme - FB 36/0115/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachen wird Pestizidfreie Kommune - Bürgerantrag der Greenpeace Gruppe Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- Klaus Meiners
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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26.10.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In dem Bürgerantrag von Greenpeace, Gruppe Aachen, vom 03.05.2021 wird dafür geworben, dass die Stadt Aachen der Initiative „Pestizidfreie Kommune“ beitreten möge. Insbesondere wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
- dass die Stadt der vom BUND ins Leben gerufenen Initiative Pestizidfreie Kommune beitritt
- dass sie innerstädtisch die Verwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden untersagt,
- dass die Stadt Aachen auch in Zukunft insektenfreundliche Maßnahmen fördert, unnötige Lichtemissionen vermeidet und beim Ersatz von Lampen oder bei Neuinstallationen insektenfreundliche Leuchtmittel gegenüber anderen bevorzugt nutzt und
- dass in Zukunft bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide im Pachtvertrag verankert wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzliches
Über 550 Mitglieder der Initiative „Pestizidfreie Kommune“ (darunter Großstädte wie Essen, Bochum, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Münster und zahlreiche kleinere Städte und Gemeinden wie Heinsberg u.a.) sowie die ausführliche fachliche Begleitung des Themas und der Initiative durch das Umweltbundesamt zeigen, dass:
- viele Städte und Gemeinden das Thema Pestizide als von grundlegender Relevanz nationaler Biodiversitätsstrategien einstufen und bereit und motiviert sind, eigene Beiträge zu liefern,
- es sich um eine Initiative handelt, die mit ihrer Fokussierung auf Handlungsfelder, die einer direkten kommunalen Steuerungsfunktion unterliegen, das vor Ort Machbare in den Vordergrund stellt und
- die Initiative die begründeten Interessen der Landwirtschaft erkennt, diese Wert schätzt und im Hinblick auf die Formulierung einer lokalen Pestizidstrategie klar berücksichtigt.
Bisherige städtische Aktivitäten zur Minderung der Pestizideinsätze
Für die Einordnung des Forderungskatalogs ist weiterhin von Bedeutung, dass die Stadt Aachen in den zurückliegenden Jahren bereits zahlreiche Schritte eingeleitet hat, die den Zielen direkt oder indirekt folgen. Folgende Beispiele seien genannt:
- Der Aachener Stadtbetrieb (sowie beauftragte Unternehmen) setzt im Stadtgebiet seit 2013 keine Pestizide mehr ein, um Wege in Parks, auf Sport- und Spielplätze, in Grünanlagen, auf Friedhöfen oder an Straßen- und Wegerändern frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten.
- Der Stadtbetrieb und der Fachbereich Umwelt unterstützen mit einer Vielzahl von Aktivitäten (u.a. FLIP) die Förderung der Biodiversität ebenfalls in Parkanlagen, auf Sport- und Spielplätzen, etc. sowie auf ausgewählten landwirtschaftlichen Flächen (städtisch und privat).
- Seit etwa 2 Jahrzehnten ist die kommunale Strategie zur Kompensation von Eingriffen durch Planungs- und Bauvorhaben auf produktionsintegrierte Lösungen in der Landwirtschaft ausgerichtet.
- Die Untere Naturschutzbehörde hat hierfür ca. 100 ha landwirtschaftliche Ausgleichsfläche im Stadtgebiet Aachen (städtische und private Flächen) selbst umgesetzt oder auf Flächen Dritter vertraglich oder grundbuchlich gesichert. Auf einer Vielzahl dieser Flächen dürfen keine Pestizide mehr eingesetzt werden.
- Seit ca. 2007 begleitet und unterstützt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft die Ausgleichsflächen-Strategie des Fachbereichs Umwelt; aktuell betreibt die Stiftung in Aachen in 7 Projekträumen ca. 123 ha grundbuchlich gesicherte Ausgleichsflächen, auf denen grundsätzliche keine Pestizide eingesetzt werden.
Die Ausgleichsflächen von Stadt und Stiftung erfüllen seit Jahren wichtige Funktionen für den Natur- und Artenschutz bzw. die Biodiversität; einige davon zeigen außergewöhnlich positive Entwicklungen für den Naturschutz, die durch begleitendes Monitoring oder durch Forschungsvorhaben unter Beteiligung der Hochschulen belegt sind.
- Zwischen Unterer Naturschutzbehörde und NABU Aachen gibt es (neben der gemeinsam getragenen NABU Naturschutzstation) eine langjährige Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltung und Pflege von städtischen landwirtschaftlichen Flächen, die ebenfalls von besonderer Bedeutung für den Naturschutz und die Artenvielfalt sind. Ein von NABU eigens für diese Aufgaben aufgebauter und von Kammer anerkannter Landwirtschaftsbetrieb übernimmt hierbei vielfältige Aufgaben. Diese Flächen, häufig wertvolle Sonderstandorte wie Feuchtwiesen, Magerwiesen, etc. - werden ausschließlich pestizidfrei bewirtschaftet; hierbei wird NABU durch eine Vielzahl von Ehrenamtler*innen unterstützt.
- Im Rahmen von Maßnahmen des EU-geförderten Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) sowie öffentlich rechtlicher Verträge fördert die Untere Naturschutzbehörde auf 137 ha landwirtschaftlicher Fläche eine Bewirtschaftung, die gemäß Förderrichtlinie des KULAP ohne Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide) zu erfolgen hat.
- Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.04.2019 über den Ratsantrag der Fraktion Die Grünen „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt: kein Glyphosat auf städtischen Flächen“ beraten und die Verwaltung beauftragt, „für zukünftige Pachtverträge die Verhandlungen dahin zu führen, dass auf den Einsatz von Glyphosat auf städtischen Flächen verzichtet wird“.
- Darüber hinaus unterstützt und realisiert der Fachbereich Umwelt zahlreiche sonstige Maßnahmen, die dem Ziel von Artenschutz und Biodiversitätsförderung direkt oder indirekt Rechnung tragen. Hierzu gehören Maßnahmen der Umweltbildung, der Unterstützung von bürgerlichem Engagement, die Umsetzung von Artenhilfsprogrammen und vieles mehr.
Zusammenfassende Bewertung:
Der in Punkt 1 formulierte Vorschlag, der Initiative „Pestizidfreie Kommune“ beizutreten, wird verwaltungsseitig wohlwollend geprüft.
Die in den Punkten 2 und 3 formulierten Forderungen sind heute bereits weitestgehend erfüllt; zum Thema Lichtemissionen ist die Verwaltung bereits beauftragt, ein insektenfreundliches und die sog. Lichtverschmutzung minderndes Konzept vorzulegen; hierüber wird im zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Klima und Umwelt, AUK) im Frühjahr 2022 beraten.
Bzgl. Punkt 4 wurden bereits zahlreiche Projekte in Eigenregie oder mit Partner*innen aus Landwirtschaft und Naturschutz umgesetzt; bzgl. der verbleibenden städtischen landwirtschaftlichen Flächen bedarf es der Entwicklung einer abgestimmten Strategie; diese wird derzeit durch Verwaltung vorbereitet. Eine enge Einbindung der Landwirtschaftskammer, der örtlichen Landwirte und weiterer Expert*innen ist dabei selbstverständlich.
Fazit:
Die Verwaltung sieht die zentralen Ziele der Initiative weitgehend positiv. Bzgl. der konkreten Vorgehensweise im Bereich der städtischen landwirtschaftlichen Flächen besteht noch erheblicher Abstimmungs- und Beratungsbedarf. Die Entwicklung einer geeigneten Langfriststrategie stellt besonders hier hohe Anforderungen an die Kommunikation und an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf): Nicht eindeutig ermittelbar
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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