Entscheidungsvorlage - E 26/0054/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 

Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Kaufmännische Betriebsleiterin, Frau Vera Ferber, zum 31.12.2021 abzuberufen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 4 Buchstabe a der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), die Kaufmännische Betriebsleiterin, Frau Vera Ferber, zum 31.12.2021 abzuberufen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 4 Buchstabe a) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(EigVO NRW) ist der Rat der Stadt für die Bestellung und die Abberufung der Betriebsleitungen eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen zuständig.

 

Der Betriebsausschuss berät in Angelegenheiten, bei denen der Rat entscheidungsbefugt ist, gemäß § 5 Absatz 4 Satz 1 EigVO NRW und § 5 Absatz 2 Buchstabe j) der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen vor.

 

Frau Ferber wurde mit Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement zum 01.01.2004 vom Rat der Stadt Aachen zur Kaufmännischen Betriebsleiterin bestellt.

 

Im Februar 2021 hat Frau Ferber um Abberufung zum 31.12.2021 und Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand gebeten. Diesem Wunsch soll entsprochen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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