Entscheidungsvorlage - FB 37/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 60.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines Notarzteinsatzfahrzeugs für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 290 zu erteilen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 60.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines Notarzteinsatzfahrzeugs für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 290 zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 60.000 € zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines Notarzteinsatzfahrzeugs für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 290.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Am 08.10.2021 gegen 9.30 Uhr befand sich das Notartzeinsatzfahrzeug (NEF) auf einer Einsatzfahrt. Bei einer Kreuzungsdurchfahrt mit Sondersignal an der Trierer Straße/Ecke Reinhardstraße kam es zum Zusammenstoß mit einem PKW. Glücklicherweise wurde keine der beteiligten Personen verletzt. Das Fahrzeug allerdings erlitt eine solch erhebliche Beschädigung an Front und Seite, dass eine Wiederherstellung eines fahrbereiten Zustands technisch nicht möglich ist. Ein unmittelbar eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass für eine Instandsetzung des Fahrzeuges Reparaturkosten von rund 56.425 € zu veranschlagen sind, demgegenüber steht ein Wiederbeschaffungswert von rund 38.675 €. Eine wirtschaftliche Reparatur ist damit nicht möglich.

Aufgrund der Hochwasserereignisse im Sommer wurde bereits am 15.07.2021 ein im Rettungsdienst eingesetztes NEF völlig zerstört. Damit ist der Fuhrpark städtischer Notarzteinsatzfahrzeuge um zwei Fahrzeuge dezimiert. Das Verfahren zur Ersatzbeschaffung des im Hochwasser irreparabel beschädigten NEF wurde bereits aufgenommen.

Auch die Ersatzbeschaffung des Unfallfahrzeugs ist kurzfristig und dringend notwendig, um die Aufrechterhaltung rettungsdienstlicher Einsatzfunktionen (hier: Notarzt/Notärztin) gem. Rettungsdienstbedarfsplan zu gewährleisten.

Bei früheren Totalschäden wurde zunächst der Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen geprüft. Im Ergebnis kommt eine Bedienung aus dem Markt nicht in Betracht. Die Träger des Rettungsdienstes fahren ihre Fahrzeuge – wie in Aachen – bis zum Ende der Nutzungsdauer bei rund 240.000 bis 280.000 km. Danach sind NEF im Regelrettungsdienst verschlissen und aufgrund der Unzuverlässigkeit nicht mehr einsetzbar. Am Markt sind derzeit auch keine Fahrzeuge erhältlich. Da diese i.d.R. meist stark unfallbeschädigt sind, kommen solche Angebote für den Rettungsdienst der Stadt Aachen aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht.

 

Für die Ersatzbeschaffung des Unfallfahrzeuges werden 120.000 € benötigt.

 

Beim PSP-Element 5-021701-900-02500-900-1 (Ersatzbeschaffung beschädigte Einsatzmittel) stehen für die Ersatzbeschaffung 60.000 € zur Verfügung. Die hier noch verbleibenden Haushaltsmittel i.H. von ca. 10.000 € werden benötigt zur Ausstattung des im Sommer verunfallten und in der Neubeschaffung befindlichen NEF.

 

Die bei PSP-Element 5-021701-900-01000-900-1 (Beschaffung NEF) verbleibenden Haushaltsmittel i.H. von 13.490 € stehen nicht zur Verfügung. Diese werden benötigt zur Ausstattung der planmäßig beschafften NEF in 2021.

 

Die zur Ersatzbeschaffung noch benötigten Haushaltsmittel i.H. von 60.000 € werden bereitgestellt durch Sperrung bei PSP-Element

 

5-021701-900-01400-900-1 (Kostenart 78310000) Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von 60.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-021701-900-02500-900-1 (Ersatzbeschaffung beschädigte Einsatzmittel)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

190.000

250.000

620.000

620.000

0

0

Ergebnis

-190.000

-250.000

-620.000

-620.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-60.000*1

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*1

Deckung durch Sperrung bei PSP-Element:

5-021701-900-01400-900-1 (Kostenart 78310000) Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen

 

Die zu erwartende Versicherungsleistung für das beschädigte NEF wird konsumtiv vereinnahmt. Die Erstattung durch die Versicherung erfolgt grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Erstattung der MwSt erfolgt erst dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Ersatzfahrzeug beschafft worden ist.

Durch die Erträge aus den Versicherungsleistungen werden die außerplanmäßigen Abschreibungsaufwendungen des NEF gedeckt.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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