Entscheidungsvorlage - FB 61/0433/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.06.2022 zum Tagesordnungspunkt 11 „Mobilitätswende umsetzen: ÖPNV-Ausbau 2023“ zur Kenntnis und stimmt sowohl der Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Juni 2023, vorbehaltlich

- der Fortschreibung des Nahverkehrsplans

- der Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretungen und

- der Bereitstellung der notwendigen Mittel durch den Haushalt 2023,

zu, als auch der Umsetzung der bereits beschlossenen und finanzierten Maßnahmen.

 

Der Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im hierzu eingerichteten Arbeitskreis des Finanzausschusses zur ÖPNV-Finanzierung über das erforderliche Finanzierungskonzept zur abschließenden Haushaltsbeschlussfassung.

 

Der Finanzausschuss nimmt darüber hinaus den Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.06.2022 zum Tagesordnungspunkt 10 „Angebotsausweitung zur Mobilitätswende: Finanzierungsansätze für den Umweltverbund“ (Anlage 2) zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Vorlage „Mobilitätswende umsetzen: ÖPNV-Ausbau 2023“ (s. Anlage 1) wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 23.06.2022 beraten und einstimmig bei einer Enthaltung wie folgt beschlossen:

 

„Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung und der ASEAG zur Kenntnis und beschließt, die in der Vorlage dargestellten ÖPNV-Maßnahmen, vorbehaltlich der begleitenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans, der Zustimmung des Finanzausschusses und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretungen sowie der Bereitstellung der notwendigen Mittel durch den Haushalt 2023, zum Fahrplanwechsel im Juni 2023 umzusetzen. Die bereits beschlossenen und finanzierten Maßnahmen sollen umgesetzt werden.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung zur Finanzierung mit dem Ziel verbindlicher Beschlüsse zur Haushaltsplanung 2023 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung des Gesamthaushalts zu erstellen und dieses dem Arbeitskreis ÖPNV-Finanzierung des Finanzausschusses zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Der Mobilitätsausschuss fordert die ASEAG auf, mit der Vorberatung der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.“

 

Mit dieser Ergänzungsvorlage wird der Finanzausschuss – wie im Beschluss gefordert – beteiligt.

In derselben Sitzung des Mobilitätsausschusses wurde die Vorlage „Angebotsausweitung zur Mobilitätswende: Finanzierungsansätze für den Umweltverbund“ beraten. Diese Vorlage ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt (Anlage 2). Hierzu hat der Mobilitätsausschuss mit 15 Zustimmungen und 2 Enthaltungen beschlossen:

„Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der beschlossenen Klimaschutzziele, das Maßnahmenpaket zur Angebotsausweitung weiter zu entwickeln und die notwendigen Bedarfe und Informationen zur Finanzierung dem Arbeitskreis ÖPNV-Finanzierung des Finanzausschusses zur weiteren Beratung vorzulegen.“

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung wird mit der Haus-haltsplanung 2023 hergestellt

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung wird mit der Haus-haltsplanung 2023 hergestellt

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Die Klimarelevanz wird für diese Vorlage mit „positiv“ beurteilt. Durch den Einsatz von Dieselbussen wird pro Fahrzeugkilometer ca. 1,083 kg CO2 ausgestoßen. Dies könnte durch den Einsatz von Wasserstoff oder Elektrobussen vermieden werden. Die Maßnahmen „2 Expresslinie X1“ und „14 Ortsbus/NetLiner Haaren“ werden mit Elektrobussen umgesetzt, die mit Ökostrom aufgeladen werden. Bei den weiteren Maßnahmen wird der Einsatz emissionsfreier Busse - soweit betrieblich umsetzbar - angestrebt.
Die Maßnahmen in der Vorlage tragen zu einem attraktiveren ÖPNV-Angebot in Aachen bei und sind ein Schritt auf dem Weg zur Mobilitätswende. Es werden ca. fünf Prozent mehr Nutzer*innen erwartet. Die tatsächliche Zahl der zukünftigen Umsteiger*innen von PKW auf ÖPNV-Angebote ist jedoch nicht bekannt, so dass die genauen Auswirkungen auf die CO2-Emissionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden können. Eine Evaluierung wird erfolgen, so dass in Zukunft Aussagen zur Nutzung und somit zur zusätzlichen CO2-Wirkung getroffen werden können.

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Anlagen

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