Entscheidungsvorlage - FB 61/0473/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 2. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben, zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Empfehlungsbeschluss des Mobilitätsausschusses zur Kenntnis und beschließt die 2. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, wie in der Vorlage beschrieben.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers.

 

Der aktuell gültige Nahverkehrsplan, 2. Fortschreibung 2015 wurde am 26.08.2015 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Das darin beschriebene Zielnetz wurde im Dezember 2017 umgesetzt und bildete gleichzeitig die Basis für die zur selben Zeit erfolgte Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen in der Stadt Aachen (öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit der ASEAG).

 

In einer 1. Änderung 2018 wurden aufgrund dringlichen Handlungsbedarfs in der Luftreinhalteplanung (Senkung der NOx-Emissionen im Stadtgebiet) fortgeschrieben und bessere Emissionsstandards der Fahrzeuge eingefordert. Dabei wurden die Kapitel 3.4.1 "Qualitätsstandards Fahrzeuge" sowie Kapitel 7.10.1 "Modernisierung Busflotte" angepasst.

 

Die nun geplante Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans betrifft das Leistungsangebot. Da der Nahverkehrsplan die Basis der Beauftragung der ASEAG darstellt, müssen größere Leistungsanpassungen darin verankert werden. In den vergangenen Jahren erfolgten im Wesentlichen moderate Anpassungen, die keine Änderung des Nahverkehrsplans auslösten. Das für 2023 geplante und im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen am 23.06.2022 vorgestellte Leistungsausbaupaket ist mit rd. 1,5 Mio. zusätzlichen Nutzwagenkilometern deutlich größer, vgl. Anlage 1 (Leistungsangebot 2023). Entsprechend fasste der Mobilitätsausschuss den Beschluss u.a. vorbehaltlich „der begleitenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans“. Diese Teilfortschreibung erfolgt mit dieser Vorlage.

 

Teilfortschreibung

Im Rahmen der Fortschreibung wird eine neue Anlage „Leistungsangebot 2023“ hinzugefügt, siehe Anlage 2. Diese Anlage beinhaltet alle Fahrplananpassungen seit der Verabschiedung des aktuellen Nahverkehrsplans 2. Fortschreibung im August 2015.

 

Die beschriebene Teilfortschreibung erfolgt formell als eine weitere Änderung des aktuellen Nahverkehrsplans: „2. Anpassung des Nahverkehrsplans Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015“.

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans (vgl. Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 20.01.2022) ist vorgesehen, das Kapitel „Zielkonzept“ neu zu erstellen. Dazu wird das Liniennetzkonzept auf Basis eines Netzgutachtens überarbeitet.

 

Ausblick

Bis zur dargestellten Gesamtfortschreibung werden weitere Anpassungen erfolgen, die sukzessive in die Beratung eingebracht werden. Diese betreffen u.a. die Themenfelder „Barrierefreiheit“, Fahrzeugtechnik, –antrieb und deren Beschaffungsstrategie, weitere Mobilitätsangebote sowie die Fortschreibung des beschlossenen Linienangebots.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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