Kenntnisnahme - FB 23/0143/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachener Weihnachtsmarkt und Hütte 16
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- Dezernat I; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
- Verfasst von:
- FB 23 und FB 32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.10.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In Folge der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.09.2022 sowie der in dieser anlässlich der Tagesordnungspunkte „Ermöglichungskultur Innenstadt“ und „Umgang mit Gastronominnen und Gastronomen“ entstandenen Debatte und Informationsbedarfe gibt die Verwaltung den nachfolgenden Sachstandsbericht zu Kenntnis. Nachfolgend wird die aktuelle Sachlage zur Prüfung der Nutzung des Elisengartens mit dem Stand der Hütte 16 in Schnittstelle zur Gesamtkonzeption Weihnachtsmarkt erläutert. Eine darüberhinausgehende Befassung mit einer Neuausrichtung der Gesamtkonzeption des Aachener Weihnachtsmarktes fällt in die Zuständigkeit des Hauptausschusses und wäre dort ggf. gesondert zu beraten.
I. Hintergrund und Historie
Der Stand „Hütte 16“ in der Hartmannstraße wurde auf Initiative des Betreibers erstmalig im Jahr 2014 als solitär stehender Annex zum Aachener Weihnachtsmarkt errichtet. Zu dieser Zeit wurde die „Hütte 16“ in kleinerer Dimension noch in den Parktaschen der Hartmannstraße platziert. Über die Jahre hinweg verzeichnete die „Hütte 16“ einen steten Zustrom von Gästen, sodass der bisherige Standort aus ordnungsrechtlichen Aspekten nicht mehr genehmigungsfähig war. Zudem war die Verortung des Standes in der Hartmannstraße mit Sicht- und Erreichbarkeitsdefiziten und damit einhergehenden Einschränkungen für die übrigen Ladenlokale und andere Verkehrsteilnehmenden verbunden.
In diesem Zuge wurde der Stand „Hütte 16“ im Jahr 2018 ebenfalls als Solitärstand ohne unmittelbare Anbindung an den Weihnachtsmarkt und in Abstimmung mit dem damaligen Oberbürgermeister erstmalig im Elisengarten platziert. Die damit einhergehenden Fragestellungen zur Nutzung des Elisengartens führten 2019 schließlich zu einer politischen Beratung im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA). In diese Sitzung brachte die Verwaltung eine Vorlage ein, in der dargestellt wurde, dass der Standort insbesondere aus umweltfachlicher Sicht starke Restriktionen aufweist. Hierzu wurde Folgendes ausgeführt: Beim Elisengarten handelt es sich um die wichtigste und eine der wenigen Grünflächen in der Altstadt, die vor allem eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und eine wichtige Verbindung zwischen Haupteinkaufsbereich um Elisenbrunnen und Adalbertstraße und dem Weltkultur-Erbe Bereich um Dom und Rathaus darstellt. [...] Insbesondere seit der Neugestaltung erfreut sich der Elisengarten großer Beliebtheit als einer der wenigen öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Altstadt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Funktion und auch die Gestaltung des Elisengartens durch den Aufbau der „Hütte 16“ im Winter zwar nur unwesentlich gestört, es führt aber auch zu regelmäßigem Aufwand, die Stellfläche wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Insbesondere stehen mit den anderen vier für den Weihnachtsmarkt genutzten Plätzen in der Altstadt ausreichend Flächen zur Verfügung, um dort alle Stände unterzubringen.
In der Sitzung des WLA am 24.09.2019 wurde einem einmaligen Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Veranstalter MAC e.V. zugestimmt. Gleichwohl wurde im Verlaufe der Beratungen formuliert, dass künftig eine Integration auf Flächen des Weihnachtsmarktes gewünscht sei und diese eindeutig definiert werden solle. Diese Frage würde die grundsätzliche Konzeption des Weihnachtsmarktes ebenso berühren wie die mit dieser im Zusammenhang stehenden vergaberechtlichen Frage und würde nicht in die Zuständigkeit des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses fallen.
Zudem wurde in der Vorlage dargestellt, dass für 2020 eine Komplettsanierung des Elisengartens vorgesehen war. Im Rahmen der Planung dieser Sanierung sollte festgelegt werden, ob der Elisengarten zukünftig komplett von Veranstaltungen freigehalten wird, ob - so wie bisher - vereinzelte Veranstaltungen dort zugelassen werden können, oder ob der Elisengarten zum Veranstaltungsplatz werden soll.
Eine aktuelle Stellungname des Fachbereiches Klima und Umwelt führt dazu aus: Grundsätzlich sollten keine kommerziellen Nutzungen im Elisengarten stattfinden, da die Beschaffenheit der Wege und Rasenflächen auf Grund der "normalen" hohen Frequentierung stark in Mitleidenschaft gezogen sind und schon jetzt ohne zusätzliche Events einen hohen Pflegeaufwand bedeuten. Der Elisengarten ist nicht als Veranstaltungsfläche konzipiert. Hinzu kommt, dass der vorgeschlagene Standort eine Engstelle verursacht und die Wegeverbindung stark eingeschränkt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein immenser Aufwand zur Wiederherstellung der Rasen- und Wegeflächen nach Abbau der Hütte besteht. Zwar kann dieser Aufwand über die entsprechende Nutzungsvereinbarung kostenmäßig abgesichert werden, jedoch sehen die Flächen gleichwohl noch lange bis in den März/ April hinein unansehnlich aus.
Bei der Vorbereitung der Komplettsanierung wurde festgehalten, dass das der umgeplante und neu gestaltete Elisengarten ein gern. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschütztes Werk darstellt und Änderungen durch die Stadt als Eigentümer dann zulässig sind, wenn sich im Rahmen einer Interessenabwägung ergibt, dass das Änderungsinteresse des Eigentümers das Bestandsinteresse des Urhebers überwiegt. Die dauerhafte Integration einer Aufstellfläche für die „Hütte 1“ ohne Zustimmung des Urhebers würde eine Verletzung des Urheberrechts darstellen. Damit ist es bei der aktuellen Sach- und Rechtslage nicht zulässig, den Elisengarten dauerhaft als Veranstaltungsfläche zu bespielen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass bei Nutzung der Fläche im Elisengarten für die Hütte 16 ein transparentes, willkürfreies und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechendes Vergabeverfahren geboten wäre.
In der Sitzung des WLA am 05.05.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, über ein geändertes Flächenkonzept für den Weihnachtsmarkt mit dem MAC zu verhandeln und für die Hütte 16 einmalig für das Jahr 2020 einen Standort neben dem AachenTouristService eine Nutzungsvereinbarung anzubieten und abzuschließen. Der WLA hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 einstimmig die Verwaltung beauftragt, im Kontext der verschiedenen vorgenannten Aspekte unverzüglich für die Jahre 2020 und 2021 tragfähige Weihnachtsmarktkonzepte zu entwickeln. Allerdings stand ab 2020 die Durchführung von Veranstaltungen ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Eine dynamische Lage und damit verbundene landesrechtliche Bestimmungen führten dazu, dass der Aachener Weihnachtsmarkt 2020 trotz engagierter Planungen unter Berücksichtigung der Infektionsschutzbestimmungen letztendlich nicht stattfinden konnte. Mit Blick auf den Fortgang der Corona-Pandemie wurden die Vorbereitungen und Planungen zum Aachener Weihnachtsmarkt durch alle Beteiligten auf Seiten des Veranstalters und der Behörden im Folgejahr weiterhin auf Sicherheit und Infektionsschutz fokussiert. Hinsichtlich der anvisierten, ganzheitlichen Flächenkonzeption kam durch die Pandemiesituation der konkrete Bedarf hinzu, den Weihnachtsmarkt aus Infektionsschutzgründen räumlich zu entzerren. Im Folgejahr 2021 wurde daher vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ausdrücklich letztmalig eine Nutzungsvereinbarung für den Elisengarten abgeschlossen.
II. Prüfung weiterer Standorte und Flächenkonzeption
Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung der gewünschte Prozess einer neuen „Flächenkonzeption“ des Weihnachtsmarktes angestoßen, bei der von Beginn an deutlich gemacht wurde, dass sich der Stand der Hütte 16 in eine Gesamtkonzeption des Weihnachtsmarktes einfügen muss. In diesem Zuge wurden im März 2022 nahezu alle im Umfeld der aktuellen Veranstaltungsflächen des Aachener Weihnachtsmarktes befindlichen Standorte aus interdisziplinärer Sicht und unter Beteiligung von etlichen Fachbereichen überprüft. Dabei wurden vorhandene Flächen im innerstädtischen Bereich sowohl für die „Hütte 16“ im Speziellen, aber auch für die Erweiterung der Weihnachtsmarktflächen im Allgemeinen in den Blick genommen. Neben den etablierten Veranstaltungsflächen Markt, Münsterplatz und Katschhof wurde eine Vielzahl von Standorten hinsichtlich der Realisierbarkeit betrachtet. Mit Blick auf eine mögliche Alternative für die Hütte 16 wurden unter Berücksichtigung der logistischen Anforderungen folgende Standorte dezidiert geprüft:
• Hartmannstraße
• Ursulinerstraße
• kleiner Münsterplatz
• Fischmarkt
• Theaterplatz
• Friedrich-Wilhelm-Platz
• Klosterplatz
• Holzgraben (Integration)
• Münsterplatz (Integration)
• Platz an der Ecke Ursulinerstraße / Buchkremerstraße (ehemals Spielschiff)
Zu letzterem ist jedoch anzumerken, dass sich der Platz in privatem Eigentum befindet. Die in öffentlicher Widmung befindlichen Flächen wiesen im Rahmen der Prüfung rechtliche und tatsächliche Restriktionen auf, welche eine Nutzung für einen Stand in der aktuellen Größe der Hütte 16 im Rahmen des Aachener Weihnachtsmarktes nicht uneingeschränkt zuließen. Dabei wurden sowohl verkehrsrechtliche, bauliche, brandschutz- und rettungsdienstliche Anforderungen, als auch die Einbindung in die Sicherheitskonzeption berücksichtigt.
Insbesondere eine Nutzung der Flächen in der Hartmannstraße ist mit den bekannten Maßen der Hütte 16 nicht realisierbar. Eine Aufstellung der Hütte 16 mit den Maßen 10 m x 12 m würde die gesamte Fahrbahnbreite der Hartmannstraße in Anspruch nehmen und somit dazu führen, dass v.a. die rettungstechnische Erschließung nicht gewährleistet werden kann. Zum Zeitpunkt der damaligen Abstimmungen wurde seitens des Betreibers keine Reduzierung der Standflächen in Aussicht gestellt. Gleichwohl ist selbst bei einer anzunehmenden Verkleinerung der Standmaße auf die frühere Größe vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus 2014 ff. und der starken Besucherfrequentierung mit erheblichen Einschränkungen für die örtlichen Anlieger, Anwohner, Gewerbetreibenden und Passanten zu rechnen. In jedem Falle wäre für eine Platzierung der Hütte 16 am v.g. Standort eine über mindestens 6 Wochen andauernde Vollsperrung der Hartmannstraße erforderlich. Die damit verbundenen Einschränkungen der Allgemeinheit, insbesondere durch die Verlegung von Behindertenparkplätzen sowie privater und öffentlicher Stellflächen sowie die Einschränkungen sämtlicher Anlieger und Verkehrsteilnehmer führen dazu, dass der Standort insb. aus verkehrlicher und sicherheitstechnischer Sicht nicht zu befürworten ist.
Ähnlich stellt sich die Situation am Klosterplatz dar, da auch am dortigen Standort Verkehrsbeziehungen, private und öffentliche Stellflächen sowie die Flächenbedarfe laut Sicherheitskonzeption zu berücksichtigen sind. Auch eine Nutzung des Friedrich-Wilhelm-Platzes scheidet unter anderem aufgrund der Flächenbeschaffenheit und der weihnachtsmarktbedingten Verlegung des Wochenmarktes aus. Der Theaterplatz kommt aufgrund von laufenden Umbaumaßnahmen, der umliegenden Frequentierung des fließenden Verkehrs sowie Defiziten hinsichtlich der Einbindung in das Sicherheitskonzept nicht in Betracht. Andere Flächen, wie etwa der kleine Münsterplatz oder der Fischmarkt bieten schlichtweg nicht genug Platz für die Ausmaße der Hütte 16, ohne die erforderlichen Rettungswege für die Wohnbebauung und die Erschließung durch die Feuerwehr einzuschränken.
Zudem wurde die Erweiterung des Aachener Weihnachtsmarkts auf der Achse der Ursulinerstraße in Betracht gezogen. In jedem Fall nicht als Alleinstellung einzelner Stände, sondern als ganzheitliche Anbindung an den Adventsmarkt am Holzgraben, wird diese Alternative derzeit für die Zukunft fokussiert und unter Berücksichtigung verschiedener limitierender Faktoren abgewogen. Hierzu wird die Realisierbarkeit seitens der Verwaltung bereichsübergreifend und abhängig von der detaillierten Prüfung weiterhin avisiert, wenngleich die Möglichkeit der Bespielung mit ausreichend Beschickern seitens des Veranstalters als fraglich beurteilt wurde. Das Ergebnis der v.g. Prüfung zu verfügbaren und realisierbaren Flächen wurde in einem Gutachten verwaltungsseitig festgehalten und dient zukünftigen Überlegungen zur Flächenkonzeption und Weiterentwicklung des Aachener Weihnachtsmarktes. Nach dem Ergebnis der o.g. Standortprüfung kamen letztendlich folgende Alternativen für den Standort der Hütte 16 im Jahr 2022 aus Sicht der Verwaltung in Betracht und wurden dem Veranstalter (MAC e. V.) angeboten:
• Einbindung in die etablierte Fläche des Münsterplatzes
• Einbindung in die etablierte Fläche des Holzgrabens
• Nutzung der (Privat-)Fläche Ursulinerstraße/Buchkremerstraße
III. Abstimmungsprozess Aachener Weihnachtsmarkt 2022
Die Beurteilung der möglichen Nutzung von alternativen Flächen und das o.g. Prüfergebnis wurde dem Veranstalter frühzeitig zur weiteren Planung des Aachener Weihnachtsmarkts mitgeteilt. Aus Sicht der Verwaltung ist der MAC e.V. als Veranstalter aus rechtlichen Gründen der alleinige Ansprechpartner im Genehmigungsverfahren. Die Kommunikation mit den einzelnen Beschickern und Standbetreibern des Weihnachtsmarktes obliegt im weiteren Planungsprozess dem privatrechtlichen Binnenverhältnis des MAC e.V.
Am 05.05.2022 wurde das Ergebnis des politischen Prüfauftrages und des nun vorliegenden Prüfergebnisses der geschilderten Überprüfung „Flächenkonzeption1' zu den seitens des MAC e.V. konkret avisierten Standorten für die Hütte 16 (Friedrich-Wilhelm-Platz und Hartmannstraße) an den Veranstalter zurückgemeldet. In der vorgenannten Mitteilung wurde ferner das Angebot unterbreitet, weitere Standorte oder eine Nutzung von Flächen mit reduzierten Abmessungen der Hütte 16 zu verfolgen. Auch wurde auf darüberhinausgehende Möglichkeiten hingewiesen, u.a. die Inanspruchnahme des in Privateigentum befindlichen Platzes an der Ecke Buchkremerstraße / Ursulinerstraße und die Integration der Hütte 16 auf den bestehenden Flächen des Weihnachtsmarkts, v.a. auf dem Münsterplatz oder auf dem Holzgraben. Weitere Standortvorschläge oder Abstimmungen wurden der Verwaltung nicht benannt.
Im Folgenden teilte der MAC e.V. auf Nachfrage mit, dass zwischenzeitlich Gespräche zwischen dem Betreiber der Hütte 16 und einem weiteren, auf dem Münsterplatz platzierten Beschicker zur Abstimmung der dortigen Flächenverteilung stattgefunden haben. Im Zuge dieser Gespräche habe der Betreiber laut Information des MAC e.V. kein Interesse an einer Platzierung auf dem Münsterplatz oder Holzgraben gezeigt. Die Gespräche mildern Privateigentümer des Platzes an der Ursulinerstraße / Buchkremerstraße wurden aufgrund der befürchteten Erfolglosigkeit der Zustimmung dortiger Gewerbetreibende durch den Beschicker der Hütte 16 selbst nicht mehr weiterverfolgt. Der Standort Holzgraben sei laut persönlichen Erwägungen des Standbetreibers ausgeschieden. Schließlich wurde der Verwaltung seitens des Veranstalters im Juni 2022 mitgeteilt, dass mangels Alternativen eine Aufstellung der Hütte 16 im Jahr 2022 final nicht realisiert werden könne.
Nachdem im Hauptausschuss der politische Wunsch nach einer erneuten, alternativen Lösung zwischen den Beteiligten artikuliert wurde, wurde der Betreiber der Hütte 16 sowie der Geschäftsführer des MAC e.V. verwaltungsseitig am 29.09.2022 zu einem Gespräch geladen, um zu schauen, ob es im Rahmen eines vermittelnden Verfahrens Lösungsmöglichkeiten gibt. Im Laufe dieses Termins äußerte der Betreiber der Hütte 16, dass lediglich Bedenken bestanden hätten, die Hütte am Münsterplatz in der vorgeschlagenen Form zu platzieren; der grundsätzliche Standort auf dem Münsterplatz hingegen sei durchaus denkbar gewesen. Mangels Kenntnis dieser Umstände - sowohl auf Seiten des MAC e.V. als auch auf Seiten der Verwaltung - konnte diese Idee nicht weiterverfolgt werden.
Im weiteren Verlauf des Gespräches schilderte der MAC e.V., dass zwischenzeitlich sämtliche Verträge mit den Beschickern des Weihnachtsmarktes abgeschlossen seien, weshalb eine Integration auf den bestehenden Veranstaltungsflächen ohne Vertragsbrüche nun für 2022 kurzfristig nicht mehr möglich sei. Eine Umgestaltung der Hütte 16 sei mit Blick auf die Zeitschiene in diesem Jahr ebenfalls nicht mehr umzusetzen - zumal der Aufbau des Marktes bereits am 31.10.2022 beginnt. Der Betreiber der Hütte 16 äußerte, dass bis zur Kalenderwoche 40 eine Information über die finale Platzierung der Hütte mitgeteilt werden müsse, da andernfalls die notwendigen administrativen Vorbereitungen sowie die Personalplanung zum Betrieb der Hütte 16 nicht mehr möglich seien. Alle Beteiligten zeigten sich einig, dass der Elisengarten unter Beachtung der Beschlusslage aus dem WLA grundsätzlich nicht als Veranstaltungsfläche für die Hütte 16 zur Verfügung steht. Diesbezüglich zeigte auch der Betreiber ein hohes Interesse an einer langfristigen und dauerhaften Lösung für die Zukunft, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Einbindung in die bestehenden Weihnachtsmarktflächen am Münsterplatz, und sicherte zu, daran mitzuwirken sowie auf künftige Anfragen zur Inanspruchnahme des Elisengartens zu verzichten. Zudem wurde seitens des Standbetreibers zugesichert, die Gespräche mit dem Eigentümer der alternativen Privatfläche an der Ursulinerstraße / Buchkremerstraße und den dortigen Anliegern zu suchen. Verwaltungsseitig wird die Option der Erweiterung des Weihnachtsmarkts auf der Achse Ursulinerstraße (von Münsterplatz bis zur Buchkremerstraße) erneut aufgegriffen und für die Zukunft final beurteilt.
Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation, dem Ergebnis der Standortprüfung weiterer Flächen und mangels Integrationsmöglichkeit auf den bestehenden Veranstaltungsflächen zum fortgeschrittenen Zeitpunkt wurde als einzig realisierbarer Standort im Jahr 2022 seitens des Betreibers der Hütte 16 erneut der Elisengarten aufgeworfen. Dieser Vorschlag wurde jedoch mit Blick auf die bereits dargestellten Argumente und politischen Beratungen unter Beachtung der Beschlussfassung des WLA und die deutliche Kommunikation der letztmaligen Nutzungsvereinbarung in der Vergangenheit seitens der Verwaltung abgelehnt. Neben dem Veranstalter wurde auch der Betreiber der Hütte 16 zum diesem Sachstand und den weiteren Informationswegen an den WLA entsprechend der vorhandenen Beschlusslage informiert. Damit verbunden hat der Standbetreiber seinerseits die Gespräche mit dem Eigentümer der Privatfläche Ursulinerstraße / Buchkremerstraße angekündigt.
Ausblick:
Die Verwaltung setzt sich fachbereichsübergreifend und gemeinsamen mit dem Veranstalter MAC e.V. sowie den beteiligten Sicherheitspartnern kontinuierlich mit der Weiterentwicklung des Aachener Weihnachtsmarkts auseinander. Dies umfasst sowohl die langfristige und dauerhafte Lösung zur Flächenkonzeption, als auch die Umsetzung der Anforderungen aus den verschiedenen Disziplinen und rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Konsequenz werden fortlaufend Optimierungs- und Anpassungsmöglichkeiten geprüft und unter Abwägung der vielseitigen Bedarfe umgesetzt sowie eine Perspektive für 2023 entwickelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
