Entscheidungsvorlage - FB 02/0240/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Entscheidung
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21.06.2023
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Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
Vereinfachung des Förderverfahrens im Rheinischen Revier
Um den Strukturwandelprozess im Rheinischen Revier auch im Hinblick auf den vorgezogenen Braunkohleausstieg zu beschleunigen, wird das bisherige mehrstufige Auswahl- und Qualifizierungsverfahren (Sterneverfahren) vereinfacht. Das Sterneverfahren stand zunehmend in der Kritik, da die Mehrstufigkeit des Verfahrens zu einer zum Teil langwierigen Projektentwicklung und Antragstellung sowie zu einem großen zeitlichen Abstand zwischen Ideengenerierung und tatsächlicher Bewilligung führte.
Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat daher in seiner Sitzung am 16. September 2022 beschlossen, das Auswahl- und Qualifizierungsverfahren zu modifizieren und künftig einstufig zu gestalten. Die Landesregierung als Fördermittelgeber bestätigte und beschloss die angestrebten Vereinfachungen am 6. Dezember 2022 und schaffte das Sterneverfahren in der bisherigen Form ab.
Am 27. Januar 2023 folgte eine gemeinsame Klausurtagung zwischen Vertreter*innen des Landes sowie dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Hier wurden mögliche weitere Verfahren und Prozesse zur Beschleunigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier diskutiert.
Im Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit des Region Aachen Zweckverbandes am 2. März 2023 berichtete der Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Herr Bodo Middeldorf, über die vorläufigen Ergebnisse und gab einen Ausblick auf das zukünftige Verfahren. So wird das bisherige wettbewerbsorientierte Förderverfahren mit regelmäßigen Projektaufrufen ausgesetzt und auf ein Dialogsystem umgestellt. In gemeinsamen Gesprächen zwischen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Vertreter*innen der zuständigen Landesministerien und Stakeholdern im Revier soll so eine klare Identifizierung förderwürdiger Strukturwandelprojekte ermöglicht werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Qualifizierung von Projektideen wird zukünftig ein klarer Förderzugang sein. Im bisherigen mehrstufigen Verfahren wurde die Suche nach einem Förderzugang erst am Ende der Projektqualifizierung durchgeführt, was zu zahlreichen Verzögerungen, elementaren Änderungen der Projektinhalte oder sogar zur Aufgabe von Projektideen aufgrund eines fehlenden Förderzugangs führte. Darüber hinaus wird bei der Projektauswahl ein noch stärkerer Fokus auf die so genannten Anrainerkommunen gelegt. Als Anrainerkommunen werden diejenigen Kommunen definiert, die Tagebauflächen beinhalten oder an diese angrenzen bzw. Standorte von Braunkohlekraftwerken oder anderen Braunkohle veredelnden Betrieben sind. Darüber hinaus soll die Umsetzung von Anker- und Leuchtturmprojekten forciert werden, um Projekte mit hoher Bedeutung für das Revier zügig zu realisieren.
Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa nimmt die Bestrebungen zur Beschleunigung des Projektgenehmigungsprozesses im Rheinischen Revier positiv zur Kenntnis. Gleichzeitig darf diese Anpassung aber nicht zu einer Vernachlässigung bereits bestehender Transformationsaktivitäten in der Stadt Aachen (Sportpark Soers, Modellstandort urbane Produktion Aachen Rothe-Erde) führen. Darüber hinaus müssen die neuen Projektauswahl- und Qualifizierungsverfahren zügig, transparent und rechtssicher entwickelt und kommuniziert werden, um dem Ziel der Beschleunigung des Strukturwandelprozesses nicht diametral entgegenzuwirken.
Aktueller Status von Strukturwandelprojekten mit städtischer Beteiligung
Aufgrund der bereits beschriebenen anstehenden Veränderungen im Auswahl- und Qualifizierungsprozess von Strukturwandelprojekten können derzeit keine neuen Projektideen im Rheinischen Revier platziert werden. Allerdings gab es in den letzten Wochen insbesondere bei zwei relevanten städtischen Projekten erfreuliche Entwicklungen:
- Vision 2025+ Modellstandort für urbane Produktion Aachen Rothe-Erde
Am 30. November 2021 reichte der Fachbereich für Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa die Projektskizze ‘Vision 2025+ Modellstandort für urbane Produktion Aachen Rothe-Erde‘ im Rahmen des 2. Wirtschaftsflächenaufrufs ‘Revier.Gestalten‘ des Rheinischen Reviers beim zuständigen Projektträger Jülich ein. Nachdem der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier die Projektskizze am 16. September 2022 mit zwei Sternen auszeichnete, erhielt der Fachbereich in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln Ende Januar die Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Umsetzung des Projektes. Am 23. März überreichte Ministerin Neubauer schließlich den offiziellen Förderbescheid für das Vorhaben mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro bei 97,5%iger Förderquote an Frau Oberbürgermeisterin Keupen.
Der erfolgreichen Revitalisierung des innerstädtisch bestens integrierten Industrie- und Gewerbestandortes hin zu einem Modellstandort für urbane Produktion müssen umfassende Untersuchungen und Konzepterarbeitungen vorausgehen. Beantragt wurden u.a. die Erstellung einer Standort- und Infrastrukturanalyse mitsamt Untersuchungen von Altlasten, Gebäude- und Liegenschaftspotenzialen. Darüber hinaus sieht das Projekt eine Rahmenplanung, die Erarbeitung eines Nutzungs-, Management- und Vermarktungskonzepts mit eindeutigem Fokus auf urbane Produktion vor. Die energetische Bestandsanalyse auf Gebäudeebene und die Untersuchung der vorhandenen IKT-Infrastruktur sollen die Grundlagen für die Erarbeitung eines Energiemasterplans legen. Darüber hinaus soll im Rahmen des Projekts ein IT- und ‘Smart City‘-Konzept erarbeitet werden, das als digitales Rückgrat des Standortes mit besonderem Fokus auf Open und Big Data Lösungen zur Unterstützung von Industrie 4.0, IoT und dem Einsatz von KI beiträgt. Das Vorhaben wird in Federführung des FB 02 in Kooperation mit den Fachbereichen 23, 30, 36, 60, 61 und 63 durchgeführt.
Zur Steuerung des Vorhabens wird aktuell eine Projektleitungsstelle in Vollzeit und eine Projektmitarbeiter*instelle in Teilzeit am FB 02 besetzt. Diese Personalressourcen werden über das Förderprojekt abgedeckt und sind befristet für die Dauer des Vorhabens von 18 Monaten.
- Sportpark Soers
Dezernat VI - Wohnen, Soziales und Wirtschaft konnte am 29. Juni 2022 eine Projektskizze für das regionale Großprojekt Sportpark Soers im erstmals aufgerufenen Fördergegenstand ‘Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur‘ im dritten Aufruf ‘Revier.Gestalten‘ einreichen. Eine Bewertung der Projektskizze war zunächst für den 2. Dezember 2022 im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier vorgesehen, wurde jedoch kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Zukunftsagentur Rheinisches Revier am 17. März 2023 wurde die Projektskizze nun bewertet und positiv votiert.
Hier wurde dem Projektvorhaben eine Förderung in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Neben dem Sportpark Soers wurden auch ein Wildwasserpark im Dormagen sowie das Nationale Trainingszentrum Hockey in Mönchengladbach für eine Förderung empfohlen. Diese drei Sportvorhaben sollen mit einer maximalen Förderung von bis zu 70 Millionen Euro überregionale Leuchttürme für Spitzensport im Rheinischen Revier bilden und zur Attraktivitätssteigerung und Identifikation mit dem Revier beitragen. Darüber hinaus sollen in absehbarer Zeit auch weitere Projekte aus dem Breitensport im Rheinischen Revier mit bis zu 40 Millionen Euro gefördert werden.
Der Sportpark Soers gilt nun als strukturwandelwirksames Projekt und wird in den weiteren Qualifizierungsprozess im Rheinischen Revier eingebracht. Ziel des Projektvorhabens ‘Sportpark Soers – Partizipativ. Nachhaltig. Smart.‘ ist die zukunftsorientierte Entwicklung des Areals geprägt durch die Errichtung einer neuen Volleyball-bundesligatauglichen Multifunktionshalle sowie einer Reitsporthalle mit angrenzendem Turnierplatz des CHIO Aachen. Diese Bauvorhaben werden eingebettet in ein smartes Gesamtkonzept, welches das Areal für die Gesellschaft öffnet und den Spitzensport mit Breitensportelementen ergänzt. Weitere Partner im Projekt sind die Aachen Stadion Beteiligungsgesellschaft mbH, der Stadtsportbund Aachen e.V., der Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. und der Post-Telekom-Sportverein 1925 Aachen e.V. Über die weitere Entwicklung wird regelmäßig berichtet.
Leitentscheidungsprozess für einen vorgezogenen Braunkohleausstieg 2030
Nachdem sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) und der Tagebaubetreiber RWE AG Anfang Oktober in einem Eckpunktepapier auf einen vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle in Nordrhein-Westfalen bis 2030 verständigt haben, folgt nun der Prozess einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Revier. Diese Leitentscheidung soll konkrete Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Rheinischen Reviers und insbesondere der Tagebauumfelder beinhalten.
Dazu fanden Anfang März 2023 in Erkelenz zwei Dialogveranstaltungen mit lokalen Stakeholdern und der Bevölkerung vor Ort statt. Hier wurden zahlreiche Anregungen und Hinweise für die Formulierung der neuen Leitentscheidung gesammelt. Auch im Nachgang können Hinweise für die Leitentscheidung per E-Mail an leitentscheidung@mwike.nrw.de eingereicht werden. Ziel des Prozesses ist es, die neue Leitentscheidung nach der Sommerpause zu verabschieden und damit zeitnah klare Leitplanken für die räumliche Entwicklung im Rheinischen Revier vorzugeben.
Unterzeichnung des Reviervertrags 2.0
Im Rahmen der Veranstaltung „Perspektiven Rheinisches Revier“ wurde am 30. Mai 2023 in Mönchengladbach der Reviervertrag 2.0 feierlich durch Vertreter*innen der Landesregierung sowie der Region unterzeichnet. Die überarbeitete Version des Reviervertrags greift die bereits bestehenden Verabredungen des vorherigen Reviervertrags aus dem April des Jahres 2021 auf und trägt nun dem vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier im Jahr 2030 Rechnung. Insbesondere die Beschleunigung verschiedener Verfahren und Priorisierung von Zukunftsprojekten mit Leuchtturmcharakter wird hervorgehoben. Gleichzeitig soll auch die langfristige Perspektive für die Region gewahrt und fortentwickelt werden.
Aktuelle Studien und Veröffentlichungen aus dem Revier
- Studie zur ‘Wasserstoffwertschöpfungskette im Rheinischen Revier‘
Am 13. Dezember 2022 hat die Zukunftsagentur Rheinisches Revier die Studie ‘Wasserstoffwertschöpfungskette im Rheinischen Revier‘ vorgestellt. Gegenstand der Untersuchungen der beauftragten umlaut AG war die Rolle des Rheinischen Reviers im zukünftigen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Potenziale. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Rheinische Revier eine hohe Dichte an Forschungseinrichtungen aufweist und durch gut ausgebildetes Fachpersonal sowie wasserstoffaffine private und öffentliche Akteure über eine gute Ausgangslage verfügt. Zum einen sind im Rheinischen Revier zahlreiche wichtige Unternehmen ansässig, die relevante Technologien entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette produzieren (z.B. Bau von Elektrolyseuren). Zum anderen verfügt das Revier durch den Ausbau erneuerbarer Energien über ein großes Potenzial zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Die vollständige Studie kann über folgenden Link abgerufen werden: https://www.rheinisches-revier.de/wp-content/uploads/2022/12/221102_Kurzstudie_H2-Wertschoepfungskette-im-Rheinischen-Revier.pdf
- Dritter Themenbericht Bildung – Weiterbildung
Das Netzwerkbüro Bildung Rheinisches Revier hat am 8. Dezember 2022 seinen dritten Themenbericht zur Situation der Weiterbildung im Rheinischen Revier vorgelegt. Weiterbildung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Bewältigung des regionalen Strukturwandels, denn sie ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen als Kernelement innovationsbasierter Wissensgesellschaften. Auch vor dem Hintergrund des sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels ist Weiterbildung ein wesentliches Instrument, um die durch den Strukturwandel freigesetzten Arbeitskräfte proaktiv für neue und andere Tätigkeiten zu qualifizieren.
Zur Analyse des Status quo und der Entwicklung der Weiterbildungssituation im Rheinischen Revier liefert der dritte Themenbericht wichtige Kennzahlen und Datenentwicklungen auf Revierebene. Ein zentrales Ergebnis des Berichts ist, dass Weiterbildungsangebote immer weniger Menschen mit geringer Bildung und schlechten Arbeitsmarktchancen erreichen. Deutlich wird auch, dass die berufliche Weiterbildung von Frauen bislang systematisch vernachlässigt wird. Damit Frauen den Strukturwandel als Erwerbstätige mitgestalten können, bestehen noch erhebliche Potenziale, die bestehenden Angebote müssen entsprechend erweitert werden. Eine dritte wesentliche Erkenntnis bestätigt die Unübersichtlichkeit des Weiterbildungsmarktes, die das ‘Matching-Problem‘ zwischen den Kompetenzanforderungen der Arbeitswelt und den Qualifikationen der Beschäftigten aus Sicht der Unternehmen verschärft. Hier bedarf es einer regionalen strategischen Planung, die integraler Bestandteil des Strukturwandelprozesses sein sollte. Der dritte Themenbericht Weiterbildung sowie weiterführende Analysen sind verfügbar unter: https://www.bildung-rheinisches-revier.de/unsere-analysen/3-themenbericht
- Erstellung einer regionalen Klimaanpassungsstrategie
Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier erarbeitet seit Dezember 2022 eine Klimaanpassungsstrategie für das Rheinische Revier. Mit der Erarbeitung wurden drei Projektbüros (CLIMAICON GmbH, K.PLAN Klima.Umwelt&Planung GmbH und Rebel Deutschland GmbH) beauftragt. Die Strategieerstellung soll im Mai 2024 abgeschlossen sein und baut auf bestehenden kommunalen Strategien auf.
Der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa wird dabei gemeinsam mit dem Dezernat VII Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude auf die vorhandene Expertise innerhalb der Stadt Aachen verweisen und insbesondere das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) als kommunales Best-Practice-Beispiel in den Prozess einbringen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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